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Ehescheidung / China (Gelesen: 1.607 mal)
Eisnacken
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Ist das Licht im Kühlschrank
wirklich aus?


Beiträge: 1

München, Bayern, Germany
München
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehescheidung / China
30.11.2012 um 04:25:50
 
Eine kurze Beschreibung der Ist-Situation:

29.09.2009 Heirat in China ( deutscher Mann mit Chinesin)
gemeinsame 3 wöchige Reise durch China
Oktober 2009 Rückreise nach Deutschland vom Mann.
Es gibt und gab keinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt
Es gab seit dem keine weiteren Besuche untereinander
Die Ehe wurde bis jetzt nirgends außer in China registriert oder anerkannt, es wurden auch keine diesbezüglichen Anträge bisher gestellt.
Kann die Ehe nun schnell und unkompliziert geschieden werden in China? Müssen die deutschen Behörden überhaupt in Kenntnis gesetzt werden?
Traurig
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Thorwald641  
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 30.11.2012 um 08:07:34
 
Zu den Scheidungsmodalitäten in China wird hier wohl eher schwer eine Antwort zu bekommen sein - ist ja kein deutsches Recht. - Aber ein Teilaspekt Deiner Frage betrifft wohl am ehesten deutsches Personenstandsrecht - deshalb habe ich hierher verschoben ...


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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grisu1000
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Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.11.2012 um 20:26:06
 
Eisnacken schrieb am 30.11.2012 um 04:25:50:
Kann die Ehe nun schnell und unkompliziert geschieden werden in China? Müssen die deutschen Behörden überhaupt in Kenntnis gesetzt werden?



Die Ehe ist in Deutschland voll gültig, wenn sie rechtmößig nach chinesischen Recht zustande kam. Ob nun die Ehe gelebt wurde und deutsche Behörden davon Kenntnis erlangten oder die Ehe in Deutschland registriert wurde ist unerheblich. Der deutsche Mann ist nach deutschen Recht verheiratet!

Sie kann nach Chinesischen Recht in China geschieden werden. Will der Mann aber jemals nach deutschen Recht wieder heiraten, muss er diese Scheidung in Deutschland anerkennen lassen. (Im Gegensatz zur Ehe geht das nicht automatisch). Hier ist ein entsprechender Antrag erforderlich. (Meist beim Oberlandesgericht)
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