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Eheschließung Deutsche mit US-Bürger in DE (Gelesen: 2.233 mal)
hegi
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung Deutsche mit US-Bürger in DE
29.10.2012 um 19:53:41
 
Hallo und guten Abend,
als erstes muss ich ich entschuldigen, ich bin abolut neu hier und stelle bestimmt viele Fragen, die hier bestimmt bereits tausend Mal gefragt wurden.
Ich liebe eine US-Bürger und wir wollen heiraten. Hier in Deutschland. Er ist geschieden und hat eine Tochter, die bei ihm lebt. Wir leben noch nicht zusammen, haben aber die Absicht, dies hier in Deutschland zu tun. Die USA ist im Moment keine Alternative, da mein 14-jähriger Sohn (bin AE) hier seine Schule absolviert. Im Moment ist mein Verlobter noch bei der Army, wird sie aber nach diesem Einsatz verlassen.
Jetzt kommen meine Fragen, an die ich jetzt völlig unbedarft herangehe:
Ist es möglich hier zu heiraten?
Welche Dokumente werden benötigt?
Welche Komplikationen können auftreten?
Von welchem Zeitraum sprechen wir hier?
Ich entschuldige mich bereits 1000-Mal und danke für Eure Hilfe. Ich habe mich bisher noch nicht mit diesem Thema auseinander gesetzt.
Vielen Dank.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Deutsche mit US-Bürger in DE
Antwort #1 - 29.10.2012 um 20:00:42
 
hegi schrieb am 29.10.2012 um 19:53:41:
Ist es möglich hier zu heiraten?

Ja.

hegi schrieb am 29.10.2012 um 19:53:41:
Welche Dokumente werden benötigt?

Die endgültige Liste gibt es beim Standesamt. Hier eine Orientierungshilfe: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

hegi schrieb am 29.10.2012 um 19:53:41:
Welche Komplikationen können auftreten?

Bei ihm alleine sehe ich keine Probleme. Sollte die Tochter aber nachziehen wollen, ginge das nur wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da muss er sich erkundigen, wie das in den USA/im entsprechenden Bundesstaat geregelt ist.

hegi schrieb am 29.10.2012 um 19:53:41:
Von welchem Zeitraum sprechen wir hier?

Da Amerikaner zur Einreise (auch nicht für den Daueraufenthalt) kein Visum brauchen und die AE hier beantragen können, dürfte es nicht all zu lange dauern.

Er bräuchte aber Deutschkenntnisse ( A1 ), davon sind US-Amerikaner, die zu ihren Deutschen Partner nachziehen wollen, nicht befreit.
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hegi
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.10.2012 um 20:35:48
 
---
oh, vielen Dank für die Information. Dann wird er jetzt wohl deutsch lernen müssen. Bisher war das kein Problem für uns, da wir englisch sprechen.
Aber vielen Dank für die hilfreichen Infos. Ich freue mich sehr hier ein Forum gefunden zu haben, dem man sich anvertrauen kann und ehrlich und hilfreich geantwortet wird.
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hegi
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.10.2012 um 20:46:14
 
eine- bestimmt dumme Frage noch-
Wird die AE vor- oder nach der Eheschließung beantragt?
Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Deutsche mit US-Bürger in DE
Antwort #4 - 29.10.2012 um 20:47:38
 
Nach der Eheschließung.
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