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Gültigkeitsdauer Unterlagen für Visa, was wenn kein A1 geschafft? (Gelesen: 4.891 mal)
Tes
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30.09.2012 um 15:39:52
 
Ich hab folgende Frage. Hoffe ich kriege das richtig verständlich formuliert.

Also wenn ich zusammen mit meinem Freund jetzt im Oktober in Addis seine papiere beantrage, kriegt er die ja bald. Gleichzeitig meldet er sich ab November zum A1 an.

Wenn er das A1 nicht schafft und wir trotz nicht bestandenem A1 heiraten: dann sind die Geburtsurkunde und bachelor certificate beim wiederholten (und hof. geschafftem A1) Mal älter als 6 Monate. Können wir dann trotzdem sein Visum beantragen? Oder muss er ein neues bachelor certificate und Geburtsurkunde vorlegen?

Versteht Ihr, zum Zeitpunkt der Hochzeit waren die Papiere ja noch gültig. Nur kann man ohne bestandenes A1 kein Visum beantragen.

Es wird immer schlimmer, ich sehe nicht durch, Sch... sitze hier und heule... weinend weinend Mein Freund kann mir nicht helfen, er sagt, er kennt unsere deutschen Bestimmungen nicht. Hat ja Recht, ich weiß nicht, was ich machen soll. Entschuldigt.  weinend
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Antwort #1 - 30.09.2012 um 16:24:09
 
Tes schrieb am 30.09.2012 um 15:39:52:
jetzt im Oktober in Addis seine papiere beantrage, kriegt er die ja bald.

wenn du meinst ...
(was für Papiere eigentlich?)

Tes schrieb am 30.09.2012 um 15:39:52:
Können wir dann trotzdem sein Visum beantragen?

"Können" könnt Ihr (im Sinne von dürfen)


Tes schrieb am 30.09.2012 um 15:39:52:
Oder muss er ein neues bachelor certificate und Geburtsurkunde vorlegen?

"normalerweise" ist die Geburtsurkunde ja immer gültig ... an der Geburt ändert sich ja nichts.
Manche Behörden wollen allerdings oft eine "neu" ausgellte Geburtsurkunde sehen, deren Ausstellungdatum nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
Ob das auch "Eure" AV so will, müsst Ihr dort erfragen.

Die Geburtsurkunde braucht man bei einer Eheschliessung, aber braucht man die auch beim Antrag auf ein Visum?
IMHO nein, aber die Seite der Botschaft in Addis Abeba ist diesbezüglich auf dt. so uninformativ, wie möglich
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Antwort #2 - 30.09.2012 um 18:48:01
 
Es wäre sicherlich am intelligentesten, sich zunächst um das A1-Zertifikat und dann um die übrigen Unterlagen zu kümmern. Dabei sollte er die ortsüblichen Wartezeiten berücksichtigen.

Das A1-Zertifikat gilt dann auch nicht ewig, er sollte dann also versuchen, alle Unterlagen einigermaßen aktuell einzureichen.
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Antwort #3 - 30.09.2012 um 19:29:55
 
Tes schrieb am 30.09.2012 um 15:39:52:
ich sehe nicht durch


kann ich verstehen, ich nun auch nicht

Tes schrieb am 30.09.2012 um 15:39:52:
zusammen mit meinem Freund jetzt im Oktober

Tes schrieb am 30.09.2012 um 15:39:52:
zum Zeitpunkt der Hochzeit waren die Papiere ja noch gültig.


Geht es um Deinen Ehemann oder Deinen Freund?
Verheiratet oder wollt Ihr heiraten, wenn ja, dann wo?
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Antwort #4 - 30.09.2012 um 23:40:19
 
Es geht um meinen Freund.

Ab November plant er den Deutschkurs zu besuchen und heiraten wollen wir eigentlich im März/April 2013 in Äthiopien. Wenn er die Deutschprüfung vergeigt, brauchen wir im März/April nicht zu heiraten, weil er dann wieder 3 Monate braucht. Dann sind das bachelor certificate und die Geburtsurkunde abgelaufen.

Was Reinhard schreibt leuchtet mir ein. Ist schlecht, weil ich ihn ja trotzdem im März sehen will (meine Kusine kommt mit), dann muss ich extra nochmal fliegen zum Heiraten.  Traurig Eine Geldfrage.

Wie lange ist denn das A1-Zertifikat gültig?
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Antwort #5 - 01.10.2012 um 11:06:09
 
Tes schrieb am 30.09.2012 um 23:40:19:
Wie lange ist denn das A1-Zertifikat gültig?


"Gültig" ist es im Prinzip auf Dauer.
Aber nach 1 Jahr muss sich die Visastelle davon überzeugen, dass die erlernten Deutschkenntnisse nicht schon wieder vergessen sind.
Das sollen sie gemäß Verwaltungsvorschriften zunächst in einem Gespräch feststellen. Wenn das Ergebnis nicht überzeugend ist, wird ein neues Zeugnis verlang, jünger als 1 Jahr.
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Antwort #6 - 02.10.2012 um 16:00:36
 
Sollte mein Verlobter die A1-Prüfung aber nicht bestehen und den Kurs wiederholen müssen, verzögert sich die Visumbeantragung.
Können wir der Botschaft für seinen Visumantrag unsere für die Hochzeit verwendeten Unterlagen vorlegen? Oder müssen dann alle Unterlagen von uns erneut beantragt werden?

Oder anders - wie lange dürfen alle Unterlagen, die zur Visumbeantragung vorzulegen sind, gültig sein?

DAS ist der Punkt. Wenn zwischen Hochzeit und A1-Bestehen ewig viel Zeit liegt, sind viele Papiere älter als 6 Monate (im schlimmsten Fall).
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Antwort #7 - 02.10.2012 um 16:24:03
 
Tes schrieb am 02.10.2012 um 16:00:36:
wie lange dürfen alle Unterlagen, die zur Visumbeantragung vorzulegen sind, gültig sein?

Grundsätzlich entscheidet das die AV.

Was ich nicht verstehe:  wozu wollt Ihr der AV das Bachelor certificate und Gebrutsurkunde vorlegen? Wird das überhaupt gefordert?
Und wenn Ihr dann verheiratet seid: wie kann es dann ein Bachelor certificate geben?

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Antwort #8 - 02.10.2012 um 16:55:00
 
erne schrieb am 02.10.2012 um 16:24:03:
Was ich nicht verstehe:  wozu wollt Ihr der AV das Bachelor certificate und Gebrutsurkunde vorlegen? Wird das überhaupt gefordert?
Und wenn Ihr dann verheiratet seid: wie kann es dann ein Bachelor certificate geben?


Ich war schon einmal mit einem Ausländer verheiratet. Für den damaligen Ehegattennachzugvisumantrag wurden sämtliche Unterlagen wie Bachelor certificate, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw. verlangt.

Ich habe eine Email an die Botschaft geschrieben und noch keine Antwort erhalten.
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Antwort #9 - 02.10.2012 um 18:28:06
 
Tes schrieb am 02.10.2012 um 16:55:00:
wie Bachelor certificate, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde 

wenn mit Bachelor certifikate der Junggesellenstatus gemeint ist:
HU (=Ehemann) und Bachelor schliesst sich aus.

wenn damit ein Hochschulabschluss gemeint sein soll:
Ein Bachelor Abschluss ist keine Voraussetzung für ein FZF Visum und daher irrelevant. (Befreiung vom A1 wegen Bachelor ist extrem unwahrscheinlich)

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Antwort #10 - 03.10.2012 um 18:31:38
 
erne schrieb am 02.10.2012 um 18:28:06:
wenn mit Bachelor certifikate der Junggesellenstatus gemeint ist:
HU (=Ehemann) und Bachelor schliesst sich aus.


Du verstehst mich nicht. Bei der FZF mit meinem geschiedenen Mann verlangte die Botschaft neben unserer Heiratsurkunde auch noch sein bachelor certificate (entsprach der Ledigkeitsbescheinigung).Obwohl wir bei der Antragsabgabe schon verheiratet waren (nur logisch, sonst wäre es ja kein EHEGATTENnachzug gewesen).
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Antwort #11 - 03.10.2012 um 21:25:26
 
Doch, erne hat das schon richtig verstanden.

Aber bevor Du Dich mit vergangenen Dingen herumplagst:
Es werden heute die Dokumente verlangt, die heute auf der Website der AV stehen. Das können im konkreten Fall auch mal völlig andere Dinge sein als ein paar Jahre vorher.

Daher vergiß die alte Dokumentenliste und fang bei Null an. Sprich: Beim Merkblatt der AV.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 04.10.2012 um 08:33:26
 
Es gibt doch ein "taufisches" Merkblatt zum Thema Ehegattennachzug der Botschaft Addi abeba:
http://www.addis-abeba.diplo.de/contentblob/2254784/Daten/2653428/download_merkb...

.. da ist nichts von bachelor zu lesen.

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Antwort #13 - 04.10.2012 um 17:40:22
 
hge2001 schrieb am 04.10.2012 um 08:33:26:
Es gibt doch ein "taufisches" Merkblatt zum Thema Ehegattennachzug der Botschaft Addi abeba:
http://www.addis-abeba.diplo.de/contentblob/2254784/Daten/2653428/download_merkb...

.. da ist nichts von bachelor zu lesen. hge


SUPER - herzlichen Dank!!!!! Fantastisch!!!  22 sensationell bussi
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