Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Befragung des Ehegatten für Einreiseerlaubnis (Gelesen: 1.146 mal)
Scrip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befragung des Ehegatten für Einreiseerlaubnis
25.09.2012 um 12:16:20
 
Hallo, ich wurde vor ein paar Tagen von dem Ausländeramt befragt (um wahrscheinlich eine Scheinehe auszuschließen). Bei einer Angabe habe ich später festgestellt das ich was falsches gesagt bzw. meine Ehefrau was anderes gesagt hat bei der Botschaft (Die Angaben von meiner Frau waren richtig, ich habe etwas verwechslet).
Das wir so zwei unterschiedliche Angeben gemacht haben... ist meine Frage nun inwiefern kann sowas auf die Entscheidung der Einreiseerlaubnis ausfallen?
Mache mir Sorgen Griesgrämig

Vielen Dank:)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung des Ehegatten für Einreiseerlaubnis
Antwort #1 - 25.09.2012 um 13:09:27
 
War es wirklich eine Befragung im Zusammenhang mit einem Scheineheverdacht? - Aber selbst wenn, eine 100% Übereinstimmung in allen Antworten ist gar nicht erforderlich. Wenn es also nicht mehrere gravierende Unterschiede in den Antworten gegeben hat, sollte Dein "Verwechsler" nicht so stark ins Gewicht fallen.

Also, erstmal schön entspannt bleiben!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Scrip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befragung des Ehegatten für Einreiseerlaubnis
Antwort #2 - 25.09.2012 um 13:45:08
 
Nein das war eine ganz normale Befragung... .

Vielen Dank:)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema