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Nachweis über Krankenversicherung des Ehegatten (ggf. Aufnahme in die Familienversicherung (Gelesen: 2.023 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.09.2012 um 23:04:20
 
Hallo:)

es geht um meine Frau, wir haben ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Nun habe ich Post von dem Ausländeramt bekommen. In dem Brief steht das ich  einen Nachweis über Krankenversicherung des Ehegatten (ggf. Aufnahme in die Familienversicherung mitbringen muss.
Meine Frage nun, was ist wenn ich denen das nicht vorlegen kann?
Sie befindet sich ja noch in ihrer Heimat wie sollte ich sie denn versichern? Und was ist wenn die VErsicherung meine Frau nicht aufnehemn will? Ich bezweifle das ich die Aufnahme meiner Frau in die Versicherung so schnell durchführen kann. Was passiert wenn ich jetzt ohne den NAchweis im Ausländeramt auftauche.

Hat da jemand schon erfahrung gemacht?

Vielen Dank:)
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis über Krankenversicherung des Ehegatten (ggf. Aufnahme in die Familienversicherung
Antwort #1 - 23.09.2012 um 23:08:24
 
Wenn du in der gesetzlichen KV bist, ist deine Frau automatisch ab der Wohnsitznahme in D mitversichert. Das kann dir deine Krankenkasse in einem Schreiben bestätigen.

Falls du Deutscher bist kommt es auf die KV-Schutz aber nicht an. Der fehlende Nachweis darüber führt nicht zur Ablehnung des Visums.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.09.2012 um 23:12:46
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort:)
Ich bin deutscher und bin bei der BKK ALP gesetzlich versichert und   meine Frau habe ich schon beim Bürgeramt in meiner Wohnung angemeldet... .

Wird das dann kein Problem sein?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.09.2012 um 23:16:34
 
Gut, dass hier gemeldet ist, wäre nicht nötig gewesen. Das solltet ihr nach der Einreise mit dem Visum machen.

Aber auch sonst, du musst den Nachweis nicht erbringen. Du kannst aber das Schreiben der KV aber freiwillig zu den Unterlagen einreichen.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.09.2012 um 23:20:49
 
Ich versteh das so das es nicht freiwillig ist, da sie mich ja ausdrücklich draufhinweisen das ich diese angegeben unterlagen an dem Termin dabei haben muss oder sehe ich das falsch? und das ist einfach nur so ein "Standartschreiben"???
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis über Krankenversicherung des Ehegatten (ggf. Aufnahme in die Familienversicherung
Antwort #5 - 23.09.2012 um 23:23:43
 
Bei einem Nachzug zum deutschen Partner muss der Lebensunterhalt - dazu gehört auch die KV - nicht gesichert sein. Sofern du also nicht unter die Regelausnahme (Wort anklicken!) fällst, ist der Nachzug nicht davon abhängig zu machen.

Es könnte durchaus sein, dass man hier wieder mal ein Standardschreiben mitgeschickt hat.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.09.2012 um 23:26:26
 
Vielen DAnk:)
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