Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich, deutsche Staatsbürgerin, habe meinen jetzigen Ehemann mit Staatsbürgerschaft Kolumbien, vor einigen Wochen hier in Deutschland geheiratet. Mein Mann lebt seit 1,5 Jahren in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgrund Studium). Dieser
AT ist noch ein halbes Jahr gültig. Das Studium führt er weiter.
Wir möchten nun seinen Sohn aus Kolumbien (noch 15 Jahre alt) im Rahmen der Familienzusammenführung zu uns nach Deutschland holen.
Frage:
1. Ist es dafür notwendig, dass für meinen Mann der Aufenthaltsgrund des
AT (zur Zeit Studium) geändert wird?
2. Mein Mann hat zwar 2 Deutschkurse in Deutschland besucht, aber kein A1-Zertifikat (sein Studium, Doktorant, ist auf Englisch).
Gilt diese
Voraussetzung A1-Kenntnisse auch für ihn - als
jemand der bereits in Deutschland lebt(e), um jetzt einen anderen Aufenthaltsgrund zu bekommen? Bisher war das Thema A1-Kenntnisse immer nur im Rahmen der Familenzusammenführung, also erstmalige Einreise nach Deutschland, diskutiert worden.
Wie sieht es aber in diesem Fall aus?
3. Mein Mann wird erst jetzt das alleinige Sorgerecht für den Jungen bekommen. Dieses hatte bisher die Mutter in Kolumbien. Ist das kritisch (dass das Sorgerecht umgeschrieben wird, damit der Junge hier beim Vater leben kann)?
Hat ggf. schon die Botschaft in Kolumbien Bedenken? Der Junge möchte hier zur Schule gehen, Deutsch lernen und einen Abschluss machen.
4. Hat die Ausländerbehörde Ermessensspielraum bei der Entscheidung, dem Jungen die Familienzusammenführung zu gewähren?
5. Antragszeitpunkt für den Jungen: Wenn er 1 Monat vor seinem 16. Geburtstag den Antrag auf Familienzusammenführung bei der Botschaft stellt, er jedoch bei Entscheidung der Ausländerbehörde (Dauer 8 Wochen) dann schon 16 ist - kann ihm dann aufgrund seines Alters die Familienzusammenführung versagt werden?