Hallo zusammen,
ich bin ja schon länger im Forum aktiv und nun geht es zum letzten Schritt um meine Frau endlich wieder hier bei mir zu haben.
Kurz eine Schilderung unseres Falles:
Ich habe meine Frau in Deutschland kennengelernt und nachdem wir bereits 1 Jahr zusammen waren, habe ich erfahren, dass sie sich illegal in Deutschland aufhält.
Daraufhin haben wir uns beraten lassen und haben beschlossen zu heiraten, da ich sie auf keinen Fall verlieren wollte. Wir sind zusammengezogen und sie hat sich bei der zuständigen
ABH gemeldet. Wir haben direkt gesagt, dass wir heiraten wollen und unsere Anwältin Ihr indirekt dazu geraten einen Asylantrag zu stellen.
Gleichzeitig haben wir die Eheschließung angemeldet und die dazu notwendige Dokumentenüberprüfung gestartet.
Während des Asylverfahrens wurde Sie auf Kulanz wieder einer Asylunterkunft in meinem Landkreis zugeteilt und wir haben praktisch wieder zusammengewohnt...
In dieser Zeit hat sich auch auf eigene Kosten einen Deutschkurs besucht und das
A1 Zertifikat im November 2011 bestanden.
Leider wurde Ihr Asylantrag bereits 9 Monate später abgelehnt und sie ist um eine Abschiebung zu vermeiden dann selbst wieder ausgereist. Die
ABH hat mir versichert, dass dadurch keine
Einreisesperre durch sie eingetragen wird - dies ist auch der Fall wie wir durch eine
Selbstauskunft bereits festgestellt haben.
Wegen Ihres illegalen Aufenthalts (den sie ja jederzeit eingeräumt hat) hat sie eine Geldstrafe erhalten die sie bereits bezahlt hat...Zudem habe ich eine Geldstrafe wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt erhalten weil sie bei mir gewohnt hat...
Ich bin dann im Juli in Ihr Heimatland (Nigeria) gereist und wir haben dort geheiratet. Nun hat sie einen Antrag auf
FZF bei der zuständigen Botschaft in Lagos gestellt.
Wir möchte natürlich den Prozess so kurz wie möglich halten und deshalb habe ich einige Fragen:
1) Das
A1 Zertifikat ist ja bereits vom November 2011. Ich habe hier im Forum gelesen, dass es Probleme geben kann wenn das Zertifikat älter als 1 Jahr ist. Bezieht sich dies auf den Zeitpunkt der Antragsstellung oder auf den Zeitpunkt der Erteilung des Visums ? Ich habe Bedenke, dass die Erteilung sich evtl. hinzieht und das Zertifikat dann ungültig wird...
2) Ich kenne nun seit mehr als 2 Jahren - davon haben wir 1 Jahr zusammengewohnt. Wir kennen uns also recht gut und auch meine Familie versteht sich super mit Ihr. Auch der
ABH war bekannt, dass wir heiraten wollten und die Sachbearbeiterin hat uns wirklich sehr unterstützt.
Ist damit zu rechnen, dass man uns trotzdem eine Scheinehe unterstellt (evtl. wegen des abgelehnten Asylantrags) und eine gleichzeitige Befragung durchführt ? Ich fände das komisch, wenn mir einerseits eine Scheinehe unterstellt würde - das Gericht mich aber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilt weil wir zusammen gewohnt haben...
Die Befragung wäre auch kein Problem, allerdings würde dies die Erteilung des Visums auch wieder verzögern...
3) Ist es empfehlenswert bei der Antragsstellung dies irgendwie noch einmal schriftlich festzuhalten ? Ich denke unser Fall ist etwas speziell und der Sachbearbeiter sollte zumindest alle Details kennen um zu entscheiden..Ist dies möglich und üblich ?
4) Durch unsere Heiratspläne in Deutschland wurden Ihre Dokumente bereits auf Echtheit überprüft und Ihre Identität bestätigt. Laut Auskunft der Botschaft muss also nur noch die Heiratsurkunde überprüft werden. Hat jemand Erfahrungen wie lange das normalerweise dauert ?
Ich möchte halt vorab nichts falsch machen, was am Ende die Erteilung des Visums verzögert - deshalb bin ich für jede Antwort dankbar.