reinhard schrieb am 05.09.2012 um 21:43:43:Alle Sachen werden aber einfacher, wenn sie hier bleibt, bis die
AE da ist. Das ist eine Plastikkarte (wie Dein Personalausweis), die in Berlin gedruckt wird, das dauert zwei bis sechs Wochen. Und die gilt dann ein bis drei Jahre, damit kommt sie einfacher wieder zurück.
das sehe ich nicht so - jedenfalls nicht unbedingt. Aber der Reihe nach:
Sebastian86 schrieb am 05.09.2012 um 21:01:50:Wir würden natürlich nach der Hochzeit eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, allerdings müsse meine Verlobte in jedem Fall nach 2 Monaten erst einmal zurückfliegen, da dort nach der Hochzeit noch einige Dinge zu erledigen sind (Ehe anmelden, neuer Inlandspass, Wohnung umschreiben, restliche Sachen holen ect.). In so fern ist dies die wirklich geplante Aufenthaltsdauer im Rahmen dieses Visums.
es geht nicht darum, welche Aufenthaltsdauer mit dem konkreten Visum beabsichtigt ist. Und auch kurzfristige Rückreisen ins Heimatland ändern doch überhaupt nichts daran, dass sich ihr Lebensmittelpunkt mit der Einreise nach Deutschland verlagern wird - und zwar dauerhaft. Also ist ein (im Prinzip) "unbefristeter" Aufenthalt angestrebt und auch entsprechend zu beantragen.
Bei einer Aufenthaltsdauer von <3 Monaten käme nur ein Schengen-Visum in Frage und das müsste hier mangels erkennbarer Rückkehrwilligkeit zwingend abgelehnt werden.
Sebastian86 schrieb am 05.09.2012 um 21:01:50:Wir werden uns bis zur Hochzeit in der Heimatstadt meiner Eltern aufhalten (dort findet auch die Hochzeit statt).
Aber doch nur besuchsweise! Sie würde doch sicherlich am Wohnort Deiner Eltern nicht ihren deutschen Hauptwohnsitz anmelden, oder?
Und die Ehe ist schon angemeldet? OK vom Standesamt liegt bereits vor? Konkreter Termin steht schon fest?
Aber zur letzten von Dir aufgeworfenen Frage:
wenn sie nur ein 2-Monatsvisum beantragt (und wider Erwarten erhalten sollte), dann
müsste sie wieder ausreisen und für eine erneute Einreise ein neues Visum beantragen. Das ist Schmarrn.
wenn sie ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragt (nationales Visum, Formular für "Aufenthaltserlaubnis"), dann kann sie nach der Eheschließung in Deutschland wirklich einen Antrag auf
AE stellen und kriegt dann erstmal eine
FB. Mit der
FB kann sie reisen und auch in RUS noch Sachen erledigen.
Dieser Weg ist zumindest auch dann unbedingt vorzugswürdig, wenn sich bei der Eheschließung der Name von ihr ändert (ist hoffentlich schon alles geklärt? Nicht, dass es zu einer unbeabsichtigt hinkenden Namensführung kommt) Ggf. wird sie dann nämlich einen neuen russischen Pass mit ihrem neuen Ehenamen beschaffen müssen, bevor tatsächlich eine
AE erteilt wird. Mit der
FB kann man diese Zeit relativ unproblematisch überbrücken, was Aufenthalt und Reisen angeht.