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Einbürgerung - Wohngeld-Kinderzuschuß schädlich? (Gelesen: 4.650 mal)
ryka
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27.08.2012 um 10:38:53
 
Hallo,

ist der Antrag auf Wohngeld und/oder Kinderzuschuß schädlich für den Einbürgerungsantrag? Das Problem ist, dass die alleinerziehende Mutter ohne Leistungen aus Wohngeld und/oder Kinderzuschuß keine Leistungen aus Bildung und Teilhabe erhält.

Oder würde selbst die Möglichkeit Leistungen von Wohngeld bzw. Kinderzuschuß zu erhalten die Einbürgerung gefährden?

Gruß
Ryka
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Antwort #1 - 27.08.2012 um 11:54:21
 
Wohngeld ist unschädlich.
Kindergeldzuschlag wird nur gezahlt, wenn keine Zahlung von ALG II erfolgt, ist aber m.E. auch eine Leistung nach SGB II. Somit müsste geprüft werden, inwiefern der Bezug zu vertreten ist.
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ryka
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Antwort #2 - 27.08.2012 um 12:35:18
 
und wie wird geprüft ob Kinderzuschlag schädlich ist?
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Antwort #3 - 27.08.2012 um 12:38:34
 
indem geprüft wird, ob die Frau den Bezug zu vertreten hat.

Arbeitet sie? Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nicht, warum nicht?
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ryka
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Antwort #4 - 27.08.2012 um 12:57:20
 
sie arbeitet als Friseurin, volle Stelle. Normalerweise würde sie den Kinderzuschlag auch nicht beantragen doch jetzt kommt der Sohn an die Realschule und dort wird Musikunterricht angeboten. Leider kostet der 38 Euro monatlich. Um einen Zuschuss aus dem Topf "Bildung und Teilhabe" zu erhalten fordert das Amt Wohngeld und Kinderzuschuss zu beantragen.

Es geht also darum, kann der Junge Musikunterricht nehmen oder muss er warten bis die Einbürgerung vollzogen ist.

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Odysseus
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Antwort #5 - 27.08.2012 um 12:59:18
 
Wenn sie vollzeit arbeitet, dann dürfte der Bezug nicht zu vertreten und somit unschädlich sein.
Auf den Musikunterricht muss Sohnemann nicht verzichten.
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ryka
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Antwort #6 - 27.08.2012 um 15:16:40
 
Danke!
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