@grisu1000:
Zitat:Nach dem der EU-Freizügigkeit braucht sie nur ein Einreisevisa. Ihr beantragt also keinen Familennachzug sondern ein Einreisevisa.
Schei**e, Du vollkommen recht! Danke fuer den Hinweis.
Ich habe den Passus jetzt auch gefunden (und diesmal auch verstanden):
Zitat:11.1.2.4 Das Einreisevisum wird als „C-Visum“ zur einmaligen Einreise und für einen maximalen Aufenthalt für 15 Tage erteilt. E
Ich hatte das Konsulat bereits per email angeschrieben und nach einer verbindlichen Auskunft ueber die benoetigten Dokumente gefragt. Aber bisher nur Standard-Antworten bekommen (Verweis auf Website der Botschaft, Merkblaetter, etc.) und danach noch einen Hinweis darauf man koenne keine Vorpruefung meines Antrags vornehmen (!!!). Entsprechend darauf habe ich dann per email geantwortet und warte auf eine Antwort. Und ehrlich gesagt, ich weiss im Moment ja noch nicht mal welches Formular ich ausfuellen, bzw. an welchem Schalter ich mich anstellen muesste...
Notfalls werde ich naechste Woche nochmal persoenlich beim Konsulat erscheinen. Diesmal weiss ich aber dank Euch erheblich besser Bescheid als beim ersten mal...
Im Augenblick sehe ich das locker, weil wir immer noch auf die Ueberbeglaubigung der Eheurkunde warten. Aber sobald diese hier ist bzw. die Legalisierung fertig ist (hierfuer muss ich extra zur Botschaft in die Hauptstadt fliegen!!!), muss der Antrag raus, damit wir endlich umziehen koennen...