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Doppelte Staatsangehörigkeit: ist die Entscheidung ab 18 Jahre fällig? (Gelesen: 3.526 mal)
Doppelte
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Russisch
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26.08.2012 um 11:36:01
 
Hallo Zusammen. Im Jahr 2004 wurden ich und mein Sohn (damals 10 Jahre alt) eingebürgert. Nach dem damaligen Recht mussten wir unsere vorhandene Raussische Staatsangehörigkeit nicht abgeben. Nun wird mein Sohn in 2 Monaten 18 Jahre alt. Wird er von Deutschland aus verpflichtet, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden? Und ich? Danke!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit: ist die Entscheidung ab 18 Jahre fällig?
Antwort #1 - 26.08.2012 um 11:43:05
 
Kontingentflüchtlinge wurden damals unter dauerhafter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert, es ist also keine Entscheidung notwendig.

Selbstverständlich könnt er aber natürlich die russiche Staatsangehörigkeit freiwillig abgeben. Ihr seit dazu aber nicht verpflichtet.
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Doppelte
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Russisch
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Antwort #2 - 26.08.2012 um 12:25:36
 
Danke! Wunderbar, es klingt gut. Wie sieht es denn jetzt aus? Für meinen z.Zt. 15-järigen Neffen, der sich seit 14 Jahren als jüd.Kontingentfluchtlinge in D. mit der unbefristeten AE aufhält und "nur" russische Staatsangehörigkeit hat? Er möchte eingebürgert werden, muss aber erstmal die russische Staatsangehörigkeit abgeben, habe ich gehört. Warum das? Gibt es jetzt andere Vorschiften?
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Bayraqiano
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Antwort #3 - 26.08.2012 um 12:33:49
 
Die Gesetze haben sich vor ein paar Jahren gerändert. Kontigentflüchtlinge, die nicht über den blauen Flüchtlingspass verfügen, werden nicht mehr unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert.

In dem Fall muss die russische Sta. tatsächlich abgegeben werden. Ich weiß nicht, ob Russland auch Minderjährige entlässt, falls das nicht möglich ist, wird er unter der Auflage eingebürgert, sich nach dem 18. Geburtstag um die Enltassung zu kümmern.
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 26.08.2012 um 12:38:53
 
Alles klar! Aber mein Sohn (und ich natürlich) hatten noch nie irgendeinen Blauen Pass. Wir sind 1998 ingereist, dann bekamen wir sofort unbefristete AE, dann wurden wir 2004 eingebürgert (wir hatten sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt). Die Russische abzugeben ist soooo mühsam und sooo teuer!!!! Allein der Gedanke macht mich müde Smiley.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.08.2012 um 12:45:49
 
Doppelte schrieb am 26.08.2012 um 12:38:53:
Aber mein Sohn (und ich natürlich) hatten noch nie irgendeinen Blauen Pass


Richtig, den hatte (fast) niemand, der als Kontingentflüchtling aus der Ex-UdSSR kam. Den blauen Pass miest es nur in Fällen, in denen das normale Asylverfahren erfolgreich durchlaufen wurde - und die Konfl. mussten dieses Verfahren ja nicht betreiben.

Das Thema wurde schon oft im Forum besprochen, falls du Interesse hast kannst du hier klicken.
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« Zuletzt geändert: 26.08.2012 um 12:58:27 von N/V »  
 
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Doppelte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.08.2012 um 17:06:55
 
... alles klar. Vielen Dank!
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jammie
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Antwort #7 - 26.08.2012 um 18:15:36
 
Einfach zu Kenntnis: das Gesetz wurde in 2007 geändert. Die Kontingentflüchtlinge, die Einbürgerung bis zum 30 März 2007 beantragt haben, durften ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und bleiben nun Doppelstaatler (es sei denn, sie haben später nach dem eigenen Wunsch ausgebürgert).
Alle andere mussten (und müssen) Antrag auf Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit stellen.
Was deinem Neffen erspart werden kann, sind die Tests.
Was den Blauen Pass betrifft, es gab tatsächlich einige Kontingentflüchtlinge (am Anfang 90-n), die ihn bekamen, da damals die Behörden nicht immer wussten, wie sie mit diesen Menschen umgehen sollten. Das ist ja eher eine Ausnahme, und ich glaube, fast alle diese Menschen sind inzwischen eingebürgert.
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Antwort #8 - 27.08.2012 um 20:27:48
 
Hallo jammie,

vielen Dank auch Dir für die Erklärung. Dann kann ich beruhigt weiter so leben Smiley Alles Gute!
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