reinhard schrieb am 22.08.2012 um 14:52:57:Du musst hier genau zwischen Visum (Indien) und Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) unterscheiden.
aha danke!
ich wollte eigentlich eine
AE, und keines Visum. ich hatte die folgende email gesendet, worauf bekam ich die aussage als antwort:
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Sehr geehrte Damen und Herren
Mein name ist XXXX. Zurzeit wohne ich in Bremen. Mit dieser Email, möchte ich Ihnen um Rat bitten über folgendes Problem.
Letztes Jahr, am 25. August, erwarb ich meinen Bachelorabschluß in
XXXX. Danach war ich als arbeitsuchende Absolvent gemeldet. Mein Abschluß ist in Fach XXXX
Ab 1.08.12, Absolventen wie ich in XXXX haben die Anspruch, ihre
Aufenthalt für 6 monate zu verlängeren, um somit eine gesamte
Aufenthaltszeit von 18 Monate zu bekommen. Aber, ich habe, mittelerweile in Bonn einen MSc Studiumplatz bekommen, in Fach XXXX
Als Akademiker, es lohnt sich einen Msc. Abschluß zu absolvieren, denn am meistens, für wissenschaftliche Arbeistellen werden Kandudaten mit einem MSc bevorzugt. Somit, entschloß ich, anstatt die Verlängerung, diesen Studiengang zu beginnen. Jetzt, ich bin verpflichtet, einen neuen
Aufenthaltsantrag zu stellen für das Studium.
Jetzt soll ich den Antrag in Bremen stellen, oder in Bonn? Ich habe die
Zulassungsdokumente, den Nachweis für Finanzierung und die Versicherung bereit. Einen Wohnsitz in Bonn bekomme ich allerdings erst in mitte September (eigentlich, im besten Fall, wenn alles klappt, dann schon am 25te. Aug). Semester beginnt am 27. Sep, und Einschreibungsfrist ist 5.Oct
Zwar es gibt einen Haken. Meine ursprüglische Erlaubnis ist gültig bis Aug 25. (ohne zusätzliche Verlängerung), Aber sollte ich einen Wohnsitz in Bonn verfügen, dann ich kann den neuen Antrag am besten am 27. Aug stellen (inzwischen ist ein Tag)
Unter einbeziehung sämtlicher Faktoren, ich brauche Ihren Rat.Ich freu
mich über Positive Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
mfg
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jetzt sagt die dame das so ein zweckwchsel nicht möglich sei.