Hallo,
so sehr ich (auch beruflich) die deutsche Gesetzgebung mag, so erschwerend ist sie für die Umsetzung privater Interessen im Ausländerrecht, insbesondere wenn das ganze dann auch nicht "auf Kosten des Staates" ablaufen wird.
Mich würde interessieren, ob folgendes möglich wäre, vorausgesetzt die Rechtslage bleibt unverändert.
Für den Zeitraum vom 01.01.2014-31.12.2014 würde meine Freundin gerne eine
AE für einen Deutschkurs beantragen, sofort im Anschluss (bzw. mit Semesterbeginn im Winter 2015) eine
AE für ein Studium. Ich gehe davon aus, dass diese
AE immer nur für das Studienjahr ausgegeben wird und ein nicht bestandenes Semester zur Nicht-Verlängerung führt? Wie lange kann die
AE insgesamt verlängert werde (wenn beim Studium alles gut geht), ich denke nicht, dass man da "bummeln" kann... . Kann die Behörde die
AE bspw. grundlos nach dem 3. erfolgreichen Studienjahr verweigern?
Danke!