Du solltest die Trennung und die Beziehungsprobleme (z.B. Gewalt) immer total unabhängig vom Aufenthaltsrecht betrachten. Das Aufenthaltsrecht kann mit Anhörungen, Widersprüchen und Neuanträgen manchmal drei oder vier Jahre Zeit in Anspruch nehmen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beenden.
Wenn die Ehe bei der Trennung kürzer als 36 Monate gedauert hat, endet die
AE (oder wird verkürzt) und kann nicht als eigenständiger Aufenthalt verlängert werden, es sei denn es liegt ein Härtefall vor.
Allerdings kann eine neue
AE aus einem anderen Grund gegeben werden (Studium, Kind mit einer anderen Frau und und und).
Das Jobcenter beeinflusst die
AE nicht. Die Meldebehörde meldet alles routinemäßig weiter, was Ausländer betrifft, daher erfährt die
ABH von der Trennung. Wie lange das dauert, hängt von der örtlichen Organisation ab. In Zeiten des Internets kann es sich um eine Sekunde handeln, es gibt auch Verwaltungen, die länger brauchen.
Zu Gerichtsentscheidungen wird Dir hier niemand etwas sagen können, weil niemand die Arbeitsbelastung "Deines" Richters kennt.
Bei Gewalt ruf die Polizei. Die kann, wenn eine offensichtliche Gefahr besteht, je nach Landesrecht einen Platzverweis oder eine Wegweisung aussprechen, also ihm z.B. für zwei Wochen die Annäherung verbieten. In diesem Fall kann ein Gericht eine Eilentscheidung treffen, die aus einer vorläufigen Entscheidung der Polizei eine endgültige Entscheidung macht.
Die andere Möglichkeit ist, dass Du Dich trennst, indem Du ausziehst.