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Rücknahme asylantrag (Gelesen: 6.743 mal)
Hilfe221
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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11.08.2012 um 14:12:45
 
Hallo Liebe,
Es wird hoch geschätzt sein, wenn jemand Freundlichen, helfen mir.

Mein Freund kam nach Deutschland als asyl und er einen deutschen Staatsangehörigen heiratete und seine Frau auch schwanger ist, und er für sein asyl-Ergebnis, aber immer noch wartet nichts seit eins und einhalb Jahr.

meine Frage ist, kann er seine Anstaltsanwendung abziehen und sich um Familienintegrationsvisum bewerben? was wird anderes consquences sein wenn er abziehen seine Anstaltsanwendung?

Danke für Ihre Hilfe,
Jimmy
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.08.2012 um 15:07:49
 
Die Heirat fand offiziell vor einem Standesamt statt?

Wenn ja, dann soll er einfach eine  AE nach §28 Abs. 1 Nr. 1 als Ehegatte beantragen, mit der Aufenthaltsgestattung liegt ein Fall nach §39 (4) AufenthV vor.

Falls die beiden nicht offiziell verheiratet sind, sollte er die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen und danach eine AE als Kindesvater beantragen. Bis zur Geburt dürfte es eine FB oder eine Duldung geben.

Wenn er den Asylantrag jetzt zurücknimmt, erlischt seine Aufenthaltsgestattung.

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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 11.08.2012 um 16:17:43
 
Zitat:
Wenn er den Asylantrag jetzt zurücknimmt, erlischt seine Aufenthaltsgestattung.


Um es noch deutlicher zu sagen:

Er MUSS seinen Asylantrag  auch keinesfalls zurückziehen - leider wird das von manchem Sachbearbeiter in mancher ABH immer noch nicht so klar gesagt bzw. gesehen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 11.08.2012 um 17:32:14
 
Der zuständige Sachbearbeiter teilte ihm und seiner Ehefrau mit das er den Asylantrag zurücknehmen muss, damit er ein Visum oder ähnliches wie Familienaufenthalts- Integrationstitel erhalten kann.Er miente das man nicht beides gleichzeitig machen kann. Er hat standesamtlich geheiratet und ist immernoch im Asylbewerberprozess und somit Asylbegehrender und weiß nicht was er machen kann ohne das es Schwierigkeiten für ihn und seine Familie gibt.

Was für ein Problem kann ihn erwarten wenn er den Asylantrag zurücknimmt und kann er eine Familienzusammenführung beantragen?
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 11.08.2012 um 17:45:30
 
Nimmt er den Asylantrag zurück, erlischt die
Aufenthaltsgestattung.

Er soll die Erteilung einer AE zu seine Frau beantragen und das Asylverfahren weiter laufen lassen.
Stellt den Antrag schriftlich !!!

Ende
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schweitzer
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Antwort #5 - 11.08.2012 um 17:50:23
 
Hilfe221 schrieb am 11.08.2012 um 17:32:14:
Der zuständige Sachbearbeiter teilte ihm und seiner Ehefrau mit das er den Asylantrag zurücknehmen muss, damit er ein Visum oder ähnliches wie Familienaufenthalts- Integrationstitel erhalten kann.Er miente das man nicht beides gleichzeitig machen kann.


Hat der Sachbearbeiter auch gesagt, warum man beides nicht gleichzeitig machen kann, hat er eine gesetzliche Grundlage benannt? (Die würde mich dann schon mal brennend interessieren.)

Ob es sinnvoll ist, sein Asylverfahren weiter durchzuführen, ist eine Frage, die man diskutieren kann, vielleicht sogar diskutieren sollte. - Denn wenn die Chancen auf ein halbwegs erfolgreiches Verfahren nur theoretischer Natur sind und mann ein anderes, sicheres Aufenthaltsrecht erlangen kann, dann ist es sicher wenig sinnvoll, Zeit, Kraft, Geld und Mühen für so eine Sache zu investieren.

Aber niemand kann einem sagen: Weil Du jetzt geheiratet hast oder ein deutsches Kind hast, nimm gefälligst Dein Asylverfahren zurück!

Das ist und bleibt die alleinige und freiwillige Entscheidung des Betroffenen.


=schweitzer=
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 11.08.2012 um 18:37:18
 
Der Angestellte gab keinen Grund an, und der Angestellte sagte, dass Sie nicht studieren oder arbeiten können, solange der asyl prozess geht und sagte ihm, dass Sie sich nicht um Familienintegration bewerben können, bis Sie den Asylantrag zurücknehmen.

Am Montag gehe ich zu ihm und bitte den Beamten darum, uns wissen zu lassen, welche Rechte er genau hat.

Lg,
Jimmy
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reinhard
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Antwort #7 - 11.08.2012 um 18:41:05
 
Noch besser: Montag gleich einen Antrag auf AE wegen der deutschen Ehefrau schriftlich abgeben. Auf dem Antrag muss kein Gesetz oder Paragraf stehen, nur klar werden, dass er wegen seiner deutschen Ehefrau eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren beantragt und einen schriftlichen Bescheid erwartet. Den Antrag unbedingt abgeben, nicht abwimmeln lassen.

Alle Diskussionen dürft Ihr trotzdem führen, aber es kommt nur auf die schriftliche Antwort auf den schriftlichen Antrag an, auf nichts sonst.

Und: Egal was mündlich gesagt wird, die schriftliche Antwort ist dann positiv. Denn schriftlich gucken die Zuständigen notfalls noch mal ins Gesetz oder fragen den Chef.

Möglicherweise will die ABH gleich ein ausgefülltes Formular. Das solltet Ihr dann an Ort und Stelle machen, aber unbedingt ganz unten "3 Jahre" eintragen.

Alles zum Asylantrag solltet Ihr dann (mit dem Anwalt oder einer Beratungsstelle) diskutieren, wenn er den eAT (die kleine Plastikkarte) in der Hand hält.
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 11.08.2012 um 19:02:26
 
Vielen Dank für eure Auskünfte und sobald ich  Montag neue Informationen erhalte teile ich sie euch gerne mit.

Lg Jimmy Smiley
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reinhard
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Antwort #9 - 11.08.2012 um 19:15:29
 
Für die AE (FZF zur deutschen Frau) braucht er ein A1-Zertifikat aus dem Deutschkurs. Für die AE (FZF zum deutschen Kind) braucht er das nicht.
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