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Deutschkurs (Gelesen: 3.081 mal)
Feuerfisch
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10.08.2012 um 22:49:49
 
Hallo,

meine Verlobte in Kenya will nächstes Jahr zu mir nach Deutschland kommen.
Kann sie auch den Deutschkurs hier in meiner Stadt machen oder muss sie ihn im Goethe-Institut in Nairobi machen und bestehen bevor sie zu mir nach Deutschland kommen kann.
Wenn sie ihn bei mir machen kann wie geht es dann weiter bekommt sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung oder müssen wir in dieser Zeit heiraten?

Gruss Gerald
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Saxonicus
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Antwort #1 - 10.08.2012 um 23:10:05
 
Feuerfisch schrieb am 10.08.2012 um 22:49:49:
meine Verlobte in Kenya will nächstes Jahr zu mir nach Deutschland kommen
.
Nur zum Besuch oder wollt Ihr hier heiraten ?

Zitat:
Kann sie auch den Deutschkurs hier in meiner Stadt machen oder muss sie ihn im Goethe-Institut in Nairobi machen und bestehen bevor sie zu mir nach Deutschland kommen kann.

Wenn sie im Rahmen eines Besuches hier einen Deutschkurs macht, hat sicher niemand etwas dagegen.

Zur Vorlage bei der Visumsbeantragung zur Eheschließung oder zur Familienzusammenführung ist das Zertifikat vom Goethe-Institut erforderlich. Wo sie Deutsch gelernt hat spielt dabei keine Rolle.

Zitat:
Wenn sie ihn bei mir machen kann wie geht es dann weiter bekommt sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung oder müssen wir in dieser Zeit heiraten?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann sie erst bekommen wenn Ihr verheiratet seid. Um zu heiraten muß sie mit einem entsprechenden Visum einreisen und dieses Visum erhält sie erst dann, wenn sie ihre Deutschkenntnisse durch dieses Zertifikat vom Goethe-Institut nachweist.
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erne
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Antwort #2 - 10.08.2012 um 23:50:38
 
kommt sie mit einem Besuchsvisum, könnt Ihr heiraten, wenn alle Dokumente vorhanden sind und die Zeit dafür reicht, aber sie kann nach der Eheschliessung nicht hierbleiben.
Kommt sie zu Besuch mit allen Dokumenten, die zur Eheschliessung notwendig sind und fällt das bei einer evtl. Kontrolle bei der Einreise auf, kann es sein, dass ihr die Einreise verwehrt wird.

Beantragt sie ein Visum zur Eheschliessung, muss sie die Deutschkenntnisse vor Erteilung des Visums nachweisen (normalerweise beim Antrag).
Nach der Einreise müsst ihr innerhalb der Visagülitgkeit (normalerweise 3 Monate) heiraten und sie muss eine AE als Ehegatte eines Deutschen beantragen.
Um das Eheschliessungsvisum zu bekommen, müssen alle Formalitäten mit dem Standesamt geklärt sein, so dass die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
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Feuerfisch
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Antwort #3 - 11.08.2012 um 10:26:17
 
Hallo,
@erne,das versteh ich jetzt nicht ganz denn du schreibst oder ist das nur wegen den zwei verschiedenen Visas.

erne schrieb am 10.08.2012 um 23:50:38:
kommt sie mit einem Besuchsvisum, könnt Ihr heiraten, wenn alle Dokumente vorhanden sind und die Zeit dafür reicht, aber sie kann nach der Eheschliessung nicht hierbleiben.
Kommt sie zu Besuch mit allen Dokumenten, die zur Eheschliessung notwendig sind und fällt das bei einer evtl. Kontrolle bei der Einreise auf, kann es sein, dass ihr die Einreise verwehrt wird.

@saxonicus,sie kommt im Dezember wieder zu Besuch aber Ende 2013 will sie zu mir kommen und wir wollen heiraten.


Die Frage mit der Heirat in Deutschland war jetzt nur mal wissenshalber wie das dann alles weiter abläuft.Aber warscheinlich werden wir in Kenya heiraten.Muss sie dann trotzdem das Visum für Familienzusammenführung beantragen oder können wir zusammen nach Deutschland fliegen oder muss sie erst mal in Kenya bleiben.
Saxonicus schrieb am 10.08.2012 um 23:10:05:
Wo sie Deutsch gelernt hat spielt dabei keine Rolle.

Also muss sie nur die Prüfung vom Goethe-Instutut haben wie und wo sie dann Deutsch lernt spielt keine Rolle.

Gruss Gerald


Saxonicus schrieb am 10.08.2012 um 23:10:05:
Nur zum Besuch oder wollt Ihr hier heiraten ?


Tippis Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutze
die 15-minütige Änderungszeit.


Hallo nochmal,

SORRY ich hatte schwierigkeiten mit dem zitieren aber ich hoffe ihr könnt es soweit verstehen.

Gruss Gerald

Änderung:
Lesetipp:
Die Tipps vom Team
- da wird u.a. auch das
richtige markieren und zitieren erklärt  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 11.08.2012 um 11:23:37 von Tippi »  
 
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Antwort #4 - 11.08.2012 um 10:36:06
 
Feuerfisch schrieb am 11.08.2012 um 10:26:17:
Aber warscheinlich werden wir in Kenya heiraten. Muss sie dann trotzdem das Visum für Familienzusammenführung beantragen


Ja, sie muss das Visum zur FZF beantragen und dafür muss sie auch das A1 Zertifikat haben. Was meine Vorredner meinten, als sie sagten, dass es egal sei, wo sie Deutsch lerne: sie muss Deutsch nicht am Goethe-Institut lernen. Das kann sie woanders tun oder sich selbst aneignen und dann dort nur die Prüfung ablegen. Aber auf jeden Fall im Heimatland.

Thema Besuchsvisum: sie wird nachweisen müssen, dass sie rückkehrwillig ist.
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Antwort #5 - 11.08.2012 um 10:42:25
 
Feuerfisch schrieb am 11.08.2012 um 10:26:17:
das nur wegen den zwei verschiedenen Visas.

ja

mit Besuchsvisum kann sie kommen und kann theoretisch heiraten, muss aber wieder zurück

will sie hier bleiben, muss sie mit einem Eheschliessungsvisum oder FZF Visum kommen. Dafür braucht sie aber vorher A1
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Antwort #6 - 11.08.2012 um 22:35:32
 
Hy alle,

danke für eure Antworten.
Jetzt muss ich aber noch was fragen.Sie hat einen Sohn der nächstes Jahr 5 wird.
Wie ist es mit ihm kann er mit ihr mitkommen oder muss sie für ihn auch ein Visum beantragen.Wie ist das mit dem Deutsch bei Kindern,denn ich habe mal gehört dass man bis zum 16.Lebensjahr keinen Deutschnachweis braucht.
Zum Vater haben sie seit der Schwangerschaft keinen Kontakt.

Gruss Gerald
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Antwort #7 - 11.08.2012 um 23:23:47
 
Feuerfisch schrieb am 11.08.2012 um 22:35:32:
Wie ist es mit ihm kann er mit ihr mitkommen oder muss sie für ihn auch ein Visum beantragen.

er braucht auch ein Visum.
Allerdings ist es dann ein FZF Visum zu seiner Mutter, einer Ausländerin.
Damit muss der LU des Kindes nachweisbar gesichert sein, ggf. über eine VE, die dann sehr sehr lange gelten wird.


Feuerfisch schrieb am 11.08.2012 um 22:35:32:
Zum Vater haben sie seit der Schwangerschaft keinen Kontakt.

ist es nur ein biologischer oder auch ein rechtlicher Vater.
Wenn seine Vaterschaft feststeht und er auch ein Sorgerecht hat, dann wird es schwer. Ein Nachzug eines Kindes wird von der dt. Botschaft nur erlaubt (Visum), wenn sie als Mutter alleiniges Sorgerecht hat.

Mit 5 dürften die Sprachkenntnisse nicht entscheidend sein (ohne Gewähr)

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Antwort #8 - 12.08.2012 um 09:35:33
 
Feuerfisch schrieb am 11.08.2012 um 22:35:32:

Jetzt muss ich aber noch was fragen.Sie hat einen Sohn der nächstes Jahr 5 wird.
Wie ist es mit ihm kann er mit ihr mitkommen oder muss sie für ihn auch ein Visum beantragen.Wie ist das mit dem Deutsch bei Kindern,denn ich habe mal gehört dass man bis zum 16.Lebensjahr keinen Deutschnachweis braucht.

Das hast du doch schon hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1317732081/0#0

gefragt und die entsprechenden Antworten erhalten.
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