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Eltern der ausländischen Ehefrau dauerhaft nach DE holen? (Gelesen: 7.283 mal)
EineFrage
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i4a rocks!


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10.08.2012 um 16:21:44
 
Hallo,

meine künftige Frau (chinesin) möchte für später, wenn ihre Eltern älter werden, sie nach Deutschland holen, damit wir sie betreuen können. Gibts dafür dann auch ein Familienzusammenführungszeugnis und den besonderen Umstand, dass keine A1 Kenntnisse nachgewiesen werden müssen? Gibts dafür auch die einjährigen AE's die dann verlängert werden können?

Man kann ja 60 jährigen nicht mehr zumuten noch eine Sprache zu lernen, oder?

Danke und Gruß.
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Runenwolf
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Antwort #1 - 10.08.2012 um 16:43:34
 
Eine Familienzusammenführung von Eltern zu volljährigen Kindern ist nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich, so ist es in § 36 Abs. 2 AufenthG geregelt.
Und dieses Merkmal ist eine sehr große Hürde.

Hinzu kommt noch, dass der Lebensunterhalt einschließlich einer ausreichenden Krankenversicherung für deine Schwiegereltern sichergestellt sein muss. Eine gesetzliche Kasse wird sie nicht aufnehmen und für eine private müsstest du sehr tief in die Tasche greifen, rechne mal mit 600 bis 700 Euro pro Person.
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Bayraqiano
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Antwort #2 - 10.08.2012 um 16:45:18
 
Ein Nachzug ist nur bei besonderer Härte möglich, lies dir mal dazu diese Antwort durch. Letzendlich ist der Nachzug der Eltern kaum möglich.

Das Thema haben wir hier sehr oft, du kannst ja mal die älteren Threads durchstöbern.
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EineFrage
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Antwort #3 - 10.08.2012 um 16:48:46
 
Naja die besondere Härte dürfte doch wohl im fortschreitenden Alter der Eltern liegen, sowie der Distanz, dass man nicht mal eben jedes Wochenende nach China fliegen kann, um nach den beiden zu sehen oder? Und da der Lebensmittelpunkt aufgrund des Existenzaufbaus auch in Deutschland liegt, würde ich persönlich die "Härte" schon erkennen, ist aber halt nur meine persönliche Meinung. Die Eltern können sich ja ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr selbst um alles kümmern.

Zitat:
Eine gesetzliche Kasse wird sie nicht aufnehmen und für eine private müsstest du sehr tief in die Tasche greifen, rechne mal mit 600 bis 700 Euro pro Person.


Das dürfte sich regeln lassen.
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Runenwolf
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Antwort #4 - 10.08.2012 um 16:53:55
 
EineFrage schrieb am 10.08.2012 um 16:48:46:
Naja die besondere Härte dürfte doch wohl im fortschreitenden Alter der Eltern liegen,


Nein, tut sie nicht. Erst dann, wenn nur einzig und alleine deine Frau die Eltern betreuen könnte und sonst niemand und die Betreuung im Heimatland auch nicht anderweitig sichergestellt werden könnte und wenn du mal eben jeden Monat so ca. 2.200 Euro für deine Schwiegereltern locker machen kannst, ginge etwas.
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maki
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Antwort #5 - 10.08.2012 um 16:55:29
 
Zitat:
Naja die besondere Härte dürfte doch wohl im fortschreitenden Alter der Eltern liegen, sowie der Distanz, dass man nicht mal eben jedes Wochenende nach China fliegen kann, um nach den beiden zu sehen oder?

Das mag eine Härte darstellen, wenn man so will, aber sicherlich keine besondere und schon gar keine "außergewöhnliche", letztere ist gefordert.

Zitat:
Und da der Lebensmittelpunkt aufgrund des Existenzaufbaus auch in Deutschland liegt, würde ich persönlich die "Härte" schon erkennen, ist aber halt nur meine persönliche Meinung. Die Eltern können sich ja ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr selbst um alles kümmern.

Mit dieser Argumentation könnte jeder seine ausl. Eltern nach D holen... das reicht sicherlich nciht.

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EineFrage
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Antwort #6 - 10.08.2012 um 16:57:32
 
Da es in China die Einkind-Politik gibt, ist meine künftige Frau ein Einzelkind, somit ist ausgeschlossen, dass sich sonst jemand anderes um die Eltern kümmern könnte, was den Familienkreis betrifft.

Die finanziellen Kosten lassen sich decken, das ist also nicht das vorrangige Problem.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.08.2012 um 16:58:43
 
Gut, letzendlich macht Versuch kluch. Also wenn es soweit ist, sollen die Schwiegereltern einen Antrag für das Visum stellen..dann könnt ihr weitersehen.
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Antwort #8 - 10.08.2012 um 16:59:27
 
EineFrage schrieb am 10.08.2012 um 16:57:32:
Da es in China die Einkind-Politik gibt, ist meine künftige Frau ein Einzelkind, somit ist ausgeschlossen, dass sich sonst jemand anderes um die Eltern kümmern könnte, was den Familienkreis betrifft.


Und in ganz China gibt es sonst keine Möglichkeiten, ältere Menschen zu versorgen, die das nicht mehr alleine können?
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maki
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Antwort #9 - 10.08.2012 um 17:00:37
 
Runenwolf schrieb am 10.08.2012 um 16:59:27:
Und in ganz China gibt es sonst keine Möglichkeiten, ältere Menschen zu versorgen, die das nicht mehr alleine können?

Schwer vorzustellen wenn man bedenkt dass ein Zahlungsfähiger Angehöriger da ist.
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Zak
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Antwort #10 - 10.08.2012 um 17:08:47
 
EineFrage schrieb am 10.08.2012 um 16:57:32:
Da es in China die Einkind-Politik gibt, ist meine künftige Frau ein Einzelkind, somit ist ausgeschlossen, dass sich sonst jemand anderes um die Eltern kümmern könnte, was den Familienkreis betrifft.


Na ja, das beträfe dann ja alle älteren Eltern in
China. Somit wäre es ja nicht außergewöhnlich
im Falle Deiner Schwiegereltern. Der Sachverhalt
müsste sich derart von anderen Personen in
gleicher Situation abheben, damit eine außerge
wöhnliche Härte begründet werden könnte.

Das sehe ich hier mal nicht.

Aber wie schon geschrieben wurde, Versuch macht kluch.

Nur viel Hoffnung würde ich mir nicht machen.

Ende
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Antwort #11 - 10.08.2012 um 17:10:56
 
Runenwolf schrieb am 10.08.2012 um 16:59:27:
Und in ganz China gibt es sonst keine Möglichkeiten, ältere Menschen zu versorgen, die das nicht mehr alleine können?


Wie Pflegedienste (auch hier in Deutschland) teilweise mit alten Leuten umspringen, das würde ich nicht verantworten wollen, zudem ist es in China eine Tradition, dass die Kinder nach den Eltern schauen, wenn sie alt sind und nicht irgendwelches Pflegepersonal.
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Antwort #12 - 10.08.2012 um 17:14:24
 
EineFrage schrieb am 10.08.2012 um 17:10:56:
Wie Pflegedienste (auch hier in Deutschland) teilweise mit alten Leuten umspringen, das würde ich nicht verantworten wollen, zudem ist es in China eine Tradition, dass die Kinder nach den Eltern schauen, wenn sie alt sind und nicht irgendwelches Pflegepersonal. 


Der Wunsch, einer Tradition nachzukommen, ist durchaus verständlich, begründet aber keine außergewöhnliche Härte.

Und ich denke, wenn du so solvent bist, dass du es dir leisten kannst, deine Schwiegereltern mit monatlich ca. 2.200 € zu unterstützen, müsste doch die Anstellung einer vernünftigen chinesischen Pflegekraft möglich sein.
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Antwort #13 - 10.08.2012 um 17:20:03
 
Zitat:
Und ich denke, wenn du so solvent bist, dass du es dir leisten kannst, deine Schwiegereltern mit monatlich ca. 2.200 € zu unterstützen, müsste doch die Anstellung einer vernünftigen chinesischen Pflegekraft möglich sein.


Es geht nicht darum, solvent zu sein, um dann eine Pflegekraft einzustellen, selbst dann nicht, wenn sie seit 20 Generationen chinesisch ist. Es geht darum, dass sich das eigene Kind (und niemand sonst) um die älter werdenden Eltern kümmert und nicht eine Außenstehende, nicht mal der Familie angehörigen, Person. Das ist in China eine Unsitte und zeugt von einer Missachtung jeglichen Respekts gegenüber der Eltern.
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Antwort #14 - 10.08.2012 um 17:24:39
 
EineFrage schrieb am 10.08.2012 um 17:20:03:
Das ist in China eine Unsitte und zeugt von einer Missachtung jeglichen Respekts gegenüber der Eltern. 


Wie gesagt, eine außergewöhnliche Härte wird dadurch nicht begründet.

Mehr kann ich dazu nicht sagen, auch wenn dir die Antwort eben nicht gefällt. Dir eine andere Antwort zu geben, würde dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung widersprechen und dir im Grunde genommen auch nicht helfen.

Versucht euer Glück, denn werdet ihr wissen, wie die Entscheidung bei euch ausfällt.
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