Das ist dazu auf der Seite des BMI veröffentlicht:
Angola
Bei der Eheschließung kann einer der Ehegatten erklären, dass er den Familiennamen des anderen annimmt. Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname kann der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein.
Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung muss der zuvor geführte Name wieder angenommen werden.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod behält der überlebende Ehegatte das Recht auf die Führung des Namens, solange er keine neue Ehe eingeht.
Von einem Doppelnamen ohne Bindestrich sehe ich da nichts. Das ist vielleicht nur eine Art "Gebrauchsnamen", der nicht in die Bücher eingetragen werden kann.
Im Normalfall wird der Standesbeamte schon wissen oder nachprüfen können, wie das mit der Namenswahl in Angola ist. Das ist im Grunde genommen mittlerweile Tagesgeschäft im Standesamt.
Und wenn er es nicht weiß, dann wird er seine Aufsicht oder ein benachbartes größeres Standesamt fragen.
Könnte auch sein, dass er sich direkt mit der Auslandsvertretung von Angola in Deutschland und/oder der Auslandsvertretung von Deutschland in Angola in Verbindung setzt. So habe ich es manchmal gemacht, wenn ich nicht eindeutig feststellen konnte, wie das mit der Namensführung ist oder die Leute partout etwas haben wollten, dass das Land gar nicht kennt.
Wenn du dich angolanischem Namensrecht unterstellst, dann wirst du auch die Folgen tragen müssen, die durch eine eventuelle Auflösung der Ehe durch Scheidung kommen. Du wirst dann automatisch deinen früheren Namen wiederbekommen.
Ich hoffe natürlich für euch, dass das nicht passieren wird, aber du solltest dir in jedem Fall über die Folgen im Klaren sein, die eine solche Wahl mit sich bringt.
In Deutschland jedenfalls wird deine Wahl anerkannt, du wirst so in den Verzeichnissen und Dokumenten geführt, wie es nach angolanischem Recht möglich ist.