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Geburtsurkunde mal wieder !! (Gelesen: 5.320 mal)
wasklet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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10.08.2012 um 07:42:24
 
Hallo,

meine Freundin und ich wollen heiraten, beide deutsche Staatsbürger wobei ich es seit 10 Jahren bin. Beide geschieden.
Die nette Dame vom Amt will tatsächlich meine Geburtsurkunde überprüfen lassen durch die Botschaft in Kamerun ??? !!! Warum ? Dabei dachte ich, mein deutsches Stammbuch wäre ne sichere Nummer.
Nicht das ich Zweifel über die Echtheit meiner Geburtsurkunde habe aber warum muss ich 700 € dafür hinlegen ?  Kann ich mich gegen diese bürokratische Hürde noch wehren? ich möchte dieses Jahr noch heiraten und will nicht 6 Monate warten.

Moktar
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.08.2012 um 08:41:49
 
wasklet schrieb am 10.08.2012 um 07:42:24:
Dabei dachte ich, mein deutsches Stammbuch wäre ne sichere Nummer. 

Was verstehst du denn exakt unter einem deutschen Stammbuch?

Hast du deine Geburt beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen (§ 36 PStG)? Falls ja, dann solltest du eine 100% deutsche Geburtsurkunde haben welche nie wieder ueberprueft werden muss.
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birk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.08.2012 um 08:59:56
 
wasklet schrieb am 10.08.2012 um 07:42:24:
Kann ich mich gegen diese bürokratische Hürde noch wehren? ich möchte dieses Jahr noch heiraten und will nicht 6 Monate warten. 


Du kanst diese bürokratische Hürde und die Wartezeit umgehen, indem ihr in Dänemark heiratet.
Wenn ihr die Ehe in D nachregistrieren lasst, was spätestens bei Geburt eines Kindes dringendst anzuraten ist, kann die Forderung nach Urkundenprüfung wieder kommen. Aber vielleicht ist bis dann ja ein anderer Standesbeamter zuständig...
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El Peruano
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Antwort #3 - 10.08.2012 um 09:50:30
 
Und wenn du es mal bei einem anderen Standesamt versuchst?
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #4 - 10.08.2012 um 11:03:19
 
El Peruano schrieb am 10.08.2012 um 09:50:30:
Und wenn du es mal bei einem anderen Standesamt versuchst?


Dazu müsste er umziehen...

Ich würde in DK heiraten.

Übrigens, das mag ein Einzelfall sein, aber bei der Registrierung der Geburt unserer Kinder hat das Standesamt die Daten meiner Frau einfach aus der dänischen Heiratsurkunde übernommen und keine Geburtsurkunde verlangt - damit auch keine Urkundenüberprüfung. Man kann also Glück haben.

Auf jeden Fall habt Ihr, wenn ein Kind unterwegs ist, 9 Monate Zeit, um zu klären, was das Standesamt für die Registrierung der Geburt braucht. Zuständig für die Registrierung der Geburt ist übrigens das Standesamt am Geburtsort, nicht am Wohnort, falls Ihr also auf dem Land wohnt, werden das wahrscheinlich 2 verschiedene Ämter sein.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 10.08.2012 um 11:07:32
 
Eduard schrieb am 10.08.2012 um 11:03:19:
El Peruano schrieb am Heute um 09:50:30:Und wenn du es mal bei einem anderen Standesamt versuchst? 

Zitat:
Dazu müsste er umziehen...

Nein, muß man nicht.
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Blaise
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Antwort #6 - 10.08.2012 um 14:06:37
 
Saxonicus schrieb am 10.08.2012 um 11:07:32:
Nein, muß man nicht.

Zuständig für die Ameldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz (§ 12 PStG). Das kann man sich also nicht aussuchen. Nach der Anmeldung beim zuständigen Standesamt kann die Ehe in jedem Standesamt geschlossen werden.

Eduard, dein Standesbeamter hat bei der Nachregistrierung falsch gehandelt. Bei einer Prüfung des Standesamtes kann das zur Beanstandung führen. Das mag für den betroffenen Standesbeamten nicht unbedingt ein Glücksfall sein. Das hat allerdings keine Auswirkung auf die Beurkundung ... soweit die beurkundeten Angaben richtig sind.
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wasklet
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Antwort #7 - 10.08.2012 um 21:40:05
 
Stefan-TR schrieb am 10.08.2012 um 08:41:49:
Was verstehst du denn exakt unter einem deutschen Stammbuch?

Hast du deine Geburt beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen (§ 36 PStG)? Falls ja, dann solltest du eine 100% deutsche Geburtsurkunde haben welche nie wieder ueberprueft werden muss. 


Das Stammbuch wurde angelegt als meine ex-Frau und ich vor 10 Jahren das erste Kind bekommen haben. Wir wurden damals zum Standesamt zitiert  weil sie Probleme hatten mit  dem von uns ausgesuchten Nachnamen. Wir hatten in DK geheiratet. Die Echtheit bzw. Unechtheit meiner Geburtsurkunde war kein Thema.
Ich habe heute drei Kinder, zwei mit der Ex und eins mit meiner Freundin. Alle geboren in drei verschiedenen Städten. Ich habe jede Geburt ohne Tralala bei meiner eigenen Geburtsurkunde angemeldet.
Ich werde einfach daraus nicht schlau.
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wasklet
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Antwort #8 - 10.08.2012 um 21:44:21
 
Blaise schrieb am 10.08.2012 um 14:06:37:
Zuständig für die Ameldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz (§ 12 PStG). Das kann man sich also nicht aussuchen. Nach der Anmeldung beim zuständigen Standesamt kann die Ehe in jedem Standesamt geschlossen werden.

Eduard, dein Standesbeamter hat bei der Nachregistrierung falsch gehandelt. Bei einer Prüfung des Standesamtes kann das zur Beanstandung führen. Das mag für den betroffenen Standesbeamten nicht unbedingt ein Glücksfall sein. Das hat allerdings keine Auswirkung auf die Beurkundung ... soweit die beurkundeten Angaben richtig sind.



Es ist wirklich so dass man die Heirat beim zuständigen Standesamt vom Wohnort anmelden muss. Man kann danach darauf hinweisen dass man woanders heiratet möchte. Das ist genau das, was wir auch vorhaben und haben uns bereits erkundigt. Das muss man nicht verstehen.
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wasklet
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Antwort #9 - 10.08.2012 um 21:47:28
 
El Peruano schrieb am 10.08.2012 um 09:50:30:
Und wenn du es mal bei einem anderen Standesamt versuchst?


Das können wir nicht !! Es sei denn wir ziehen um.
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Blaise
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Antwort #10 - 10.08.2012 um 21:58:09
 
wasklet schrieb am 10.08.2012 um 21:44:21:
... Das muss man nicht verstehen.

Was soll das daran denn nicht zu verstehen sein? Das Wohnsitzstandesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig. Nach der Prüfung kann dann in jedemmStandesamt geheiratet werden ... Ist doch prima!
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Antwort #11 - 10.08.2012 um 22:05:53
 
Einen habe ich noch. Haltet Euch aber fest:

die gute Dame vom Standesamt hat uns dringend geraten die Geburtsurkunde zu überprüfen lassen weil..weil...weil .. wenn ich hier sterbe kann mich meine Freundin sonst nicht beerdigen  Laut lachend Laut lachend

Jetzt ist die arme völlig verängstigt ... tja vielleicht werde ich noch mumifiziert.

Also ich mache mir erstmal keine Gedanken über mein Ableben, suche aber dafür Argumente um die nette Dame vom Amt auf andere Gedanken zu bringen. Was kann ich tun  um 700 €, 6 Monate verlorene Zeit und einen Verlust von 6000 Steuer-Euronen zu vermeiden?

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wasklet
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Antwort #12 - 10.08.2012 um 22:10:07
 
Blaise schrieb am 10.08.2012 um 21:58:09:
Was soll das daran denn nicht zu verstehen sein? Das Wohnsitzstandesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig. Nach der Prüfung kann dann in jedemmStandesamt geheiratet werden ... Ist doch prima!


einfacher wäre man kann direkt zum Standesmant seiner Wahl gehen und heiraten.
Die Beamtin bei der wir zunächst heiraten wollten war mit den Unterlagen zufrieden ..nur wir mussten zunächst zum Amt bei uns im Wohnort... und da passierte es.
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