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Visum Sprachkurs - eure Einschätzung (Gelesen: 5.051 mal)
Themen Beschreibung: Wir möchten ein Visum für einen Sprachkurs beantragen
Kaffekannecita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.08.2012 um 23:02:44
 
Hallo zusammen,

obwohl ich schon viele Beiträge gelesen habe, würde ich euch gerne meinen Fall schildern:

Mein peruanischer Freund und ich sind seit anderthalb Jahren zusammen.
Ich habe das letzte Jahr in Peru gelebt, nun ist er dran nach Deutschland zu kommen Zwinkernd


Wir möchten also ein Sprachkursvium beantragen. Er hat kein Abi gemacht, 2 angefangene Studiengänge, aber kein abgeschlossenes.
Daher ist das Argument, dass er danach studieren möchte wohl schwer zu belegen.

Mein Freund ist selbstständig und hat hier eine Zeitschrift. Er ist Chefredakteur und Art Direktor (Grafiker).
Sein Business ist angemeldet als "persona natural con negocio" bei der SUNAT.

Für das Motivationsschreiben möchten wir angeben, dass er deutsch lernen möchte (in Deutschland), weil er das Angebot für ein mehrmonatiges Praktikum in einer Werbeagentur in Berlin bekommen hat.
Mein Onkel arbeitet in einer Werbeagentur und ist bereit, uns eine solche Bescheinigung auszustellen. Ausserdem werden wir in diese Bescheinigung reinschreiben, dass er fordert, dass mein Freund mind. B1 Sprachniveau haben sollte um das Praktikum durchzuführen. Mit den Kenntnissen die er im Praktikum gewinnt, kann er danach seiner Arbeit in Peru professioneller nachgehen und sein eigenes Geschäft in Peru besser entwickeln.

Meine Eltern werden die Verpflichtungserklärung unterschreiben, die seinen Aufenthalt finanziell absichern.

Lebenslauf etc ist geschrieben, Sprachkurs rausgesucht und auch haben wir schon Informationen für eine Krankenversicherung (bisher noch nicht abgeschlossen).

Nun ist die Frage, ob wir erwähnen, dass wir beiden zusammen sind, oder nicht. Meine Eltern wohnen in NRW, ich studiere in Berlin und auch mein Freund wird (mit mir) in Berlin wohnen.

Daher scheint es mir als logisch zu erwähnen (im Motivationsschreiben) das wir beide zusammen sind, meine Eltern die Erklärung unterschreiben und ihn finanziell unterstützen, genau wie mich, da ich ja noch Studentin bin.

Nun habe ich einige Frage:
Ist die Chance größer, wenn der Flug schon reserviert ist?
(im PDF der Botschaft steht nichts dazu, dass ein Flug gebucht sein muss)
Wir wollen ein Visum für 6 Monate erreichen, dass evtl erweitert werden sollte. Sollen wir den Sprachkurs direkt für 6 Monate buchen und den Nachweis dem Antrag hinzufügen?

Und nun allgemein: Wie seht ihr meine Situation, wie stehen meine Chancen und was sind eure Einschätzungen? Ist der Fall realistisch?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin etwas verunsichert dass wir etwas falsch machen könnten und es daher nicht klappt...

herzlichen Dank an alle im Vorraus!
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Muleta
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Antwort #1 - 09.08.2012 um 23:19:21
 
seine selbständige Tätigkeit ist ja wohl mit einer 6-monatigen Abwesenheit erledigt.

für das angestrebte Praktikum würde er offensichtlich keine Aufenthaltserlaubnis kriegen - daher braucht er auch den vorangehenden Deutschkurs nicht.

Und dass ihm der Aufenthalt von den Eltern seiner Wohnungsgeberin finanziert werden soll, wird auch den letzten Visa-Entscheider zur Annahme führen, dass die ganze Story nur vorgeschoben ist und in Wirklichkeit rein private Gründe für den Zuzug sprechen.

Deine Schilderung ist insofern auch schon dicht dran an der Frage, wie man wohl am besten beim Visaantrag schummeln kann ohne erwischt zu werden. Und damit wärst Du hier ziemlich falsch.
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Kaffekannecita
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Antwort #2 - 09.08.2012 um 23:29:57
 
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.

Das Praktikum wird ihm tatsächlich angeboten. Ich würde nur gerne wissen, ob es gerne gesehen wird, dass meine Eltern seinen Aufenthalt finanzieren.

Seine Selbstständigkeit ist nicht in Gefahr und wird nach dem Auslandsaufenthalt weitergeführt.

Ich möchte nicht betrügen, sondern nur eine Einschätzung der Lage.
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Muleta
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Antwort #3 - 09.08.2012 um 23:43:14
 
Kaffekannecita schrieb am 09.08.2012 um 23:29:57:
Das Praktikum wird ihm tatsächlich angeboten. 


das habe ich doch gar nicht bestritten (auch wenn das in Deinem ersten Post gar nicht so klang). Aber für ein solches Praktikum gibt es keine AE; er wird dieses Praktikum also nie machen können, weil es aufenthaltsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. Und damit fällt Deine Argumentation, wieso er jetzt intensiv Deutsch lernen will, wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
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Kaffekannecita
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Antwort #4 - 09.08.2012 um 23:51:09
 
Gibt es für die Durchführung eines Praktikums denn gar kein Visum? Ich dachte ich hätte da einen Link zum Merkblatt auf der Seite der Deutschen Botschaft Lima gesehen.
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Muleta
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Antwort #5 - 10.08.2012 um 00:02:55
 
Kaffekannecita schrieb am 09.08.2012 um 23:51:09:
Gibt es für die Durchführung eines Praktikums denn gar kein Visum? Ich dachte ich hätte da einen Link zum Merkblatt auf der Seite der Deutschen Botschaft Lima gesehen.


dann solltest Du das Merkblatt auch lesen (und nicht nur den Titel des Merkblattes): das gilt nur für Praktika von Hochschulstudenten; eine zwingende Voraussetzung ist daher der Nachweis:

"Constancia de la Universidad peruana, en la cual especifique que las prácticas se relacionan con la carrera profesional del solicitante traducida al alemán o presentar en idioma inglés."
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Kaffekannecita
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Antwort #6 - 10.08.2012 um 00:05:33
 
Hallo Muleta, ich danke dir für deine Hilfe. Auch wenn dein Ton sehr rau ist, helfen mir deine Tips sehr weiter.
Ich habe mir nicht alle Merkblätter durchgelesen.

Nun nochmal zu meiner ursprünglichen Frage:

Was kann meinem Freund helfen nach Deutschland zu kommen?
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Muleta
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Antwort #7 - 10.08.2012 um 00:49:28
 
Kaffekannecita schrieb am 10.08.2012 um 00:05:33:
Was kann meinem Freund helfen nach Deutschland zu kommen?


ich sehe -ohne Heirat oder Kind- dafür keine realistische Möglichkeit. Der deutsche Gesetzgeber will den Zuzug von Ausländern steuern und (vor allem) begrenzen - das bedeutet dann eben, dass die privaten Interessen von Deutschen, ihre ausländischen Freunde für einen kürzeren oder längeren Aufenthalt nach Deutschland zu holen, dabei in vielen Fällen auf der Strecke bleiben.
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Antwort #8 - 10.08.2012 um 10:43:38
 
Kaffekannecita schrieb am 09.08.2012 um 23:02:44:
Mein peruanischer Freund und ich sind seit anderthalb Jahren zusammen. Ich habe das letzte Jahr in Peru gelebt, nun ist er dran nach Deutschland zu kommen 

Warum heiratet Ihr nicht einfach in Peru ?

Danach kann er im Rahmen einer FZF völlig problemlos nach Deutschland kommen und seine beruflichen Ambitionen ohne Schwierigkeiten durchführen.
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Antwort #9 - 10.08.2012 um 10:44:44
 
§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch AufenthG

(5) 1Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. 2Absatz 2 gilt entsprechend.

(2) 1Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. 2§ 9 findet keine Anwendung.

Erklärung zu Absatz 5: Nach § 16 Abs. 5 AufenthG kann auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, zugelassen werden. Ein besonderer Zweck für das Erlernen der deutschen Sprache ist nicht erforderlich. Es genügt die Liebe zur deutschen Sprache.

Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln, d.h. es muss i. d. R. ein täglicher Unterricht stattfinden mit mindestens 18 Wochenstunden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.

Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vorneherein zeitlich begrenzt sein. Ist nach Kursende das Ausbildungsziel noch nicht erreicht, so kann die Aufenthaltserlaubnis längstens bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von 12 Monaten verlängert werden (Nr. 16.5.1.3 VwV-AufenthG).

Sind zwar jetzt viele Gesetztesstellen, hoffe mal, dass die euch weiterhelfen können.



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Muleta
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Antwort #10 - 10.08.2012 um 11:08:42
 
Anyonne schrieb am 10.08.2012 um 10:44:44:
Erklärung zu Absatz 5: Nach § 16 Abs. 5 AufenthG kann auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, zugelassen werden. Ein besonderer Zweck für das Erlernen der deutschen Sprache ist nicht erforderlich. Es genügt die Liebe zur deutschen Sprache.


Deine Anmerkungen sind nur bedingt hilfreich: zwar ist das, was Du geschrieben hast, völlig richtig. Aber die Behörde hat natürlich zu prüfen, ob das mit der "Liebe zur deutschen Sprache" wirklich zutrifft oder ob das nur vorgeschoben ist, um ganz andere und gesetzlich nicht zulässige Zwecke zu verfolgen. Und dazu muss sich der Wunsch zum Lernen der deutschen Sprache irgendwie schlüssig in das Lebenskonzept des Antragstellers einfügen!
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Antwort #11 - 10.08.2012 um 11:12:23
 
Muleta schrieb am 10.08.2012 um 11:08:42:
Aber die Behörde hat natürlich zu prüfen, ob das mit der "Liebe zur deutschen Sprache" wirklich zutrifft oder ob das nur vorgeschoben ist, um ganz andere und gesetzlich nicht zulässige Zwecke zu verfolgen.

Deutsch kann er auch in Peru lernen.
http://www.goethe.de/ins/pe/lim/deindex.htm?wt_sc=lima
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Antwort #12 - 10.08.2012 um 11:32:14
 
Saxonicus schrieb am 10.08.2012 um 11:12:23:
Deutsch kann er auch in Peru lernen.


darauf kommt es aber überhaupt nicht an (auch wenn solche "Argumentationen" immer wieder mal in behördlichen Schreiben auftauchen). Arbeiten kann man schließlich auch woanders (also niemals §§ 18-21), oder wie?
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Antwort #13 - 10.08.2012 um 12:07:33
 
Muleta schrieb am 10.08.2012 um 11:32:14:
darauf kommt es aber überhaupt nicht an

Grundsätzlich hast Du da natürlich recht.

Wenn jedoch jemand einen Antrag auf nationales Visum/AE mit dem zentralen Argument "Liebe zur deutschen Sprache" begründet, spielt das schon eine Rolle.

Hat derjenige die bisherigen Möglichkeiten zum Deutschlernen im Heimatland gar nicht genutzt, kann also gar kein Deutsch, wird die glaubhafte Erklärung der offenbar frischentflammten "Liebe" kein ganz einfaches Unterfangen.
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