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FZF und Krankenversicherung / Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.674 mal)
Trappa1
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i4a rocks!


Beiträge: 17
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.08.2012 um 18:21:48
 
Hallo miteinander,

meine 11-jährige Tochter aus Bosnien ist nun deutscher Staatsbürger geworden. Ein dickes Lob an die hiesige Ausländerbehörde, das gin ganz flott auch haben sie entschieden, dass die Mutter zum Zwecke der FZF nicht wieder aus D ausreisen muss.
Nun habe ich aber folgendes Problem:
Im Antrag auf Erteilung einer AE ist vermerkt dass ich eine KV nachweisen muss. Die AOK stellt aber ohne Aufenthaltstitel keine KV aus. Würde denn auch eine KV für Touristen ausreichen bis zur AE  Erteilung? bzw. wer kann mir sagen welche KV ich denn tatsächlich benötige?
Ach so und noch etwas, die Mutter meiner deutschen Tochter könnte sofort bei mir in der Firma einen Job bekommen kann sie diesen nach Erteilung einer AE annehmen oder gibt es da eine zeitliche Sperre? Ich meine dadurch wäre das Problem einer GKV dann ja auch von selbst geregelt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.08.2012 um 18:30:26
 
Deine Tochter wird bei dir in die Familienversicherung aufgenommen, da sie ja Deutsche ist muss kein AT nachgewiesen werden.

Was die Mutter angeht, eine KV muss für die Erteilung der AE nicht nachgewiesen werden.


Arbeiten darf sie ab Erteilung der AE, es gibt keine Sperrfristen.
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« Zuletzt geändert: 09.08.2012 um 18:45:11 von N/V »  
 
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 09.08.2012 um 18:32:15
 
Als Mutter eines deutschen Kindes ist kein KV-Nachweis nötig für die AE.

Gleichwohl herrscht Versicherungspflicht und die GKV wird sie erst aufnehmen, wenn sie einen AT für mehr als ein Jahr besitzt.

Von den damit verbundenen Problemen will ich mal nicht schon wieder anfangen. Wir hatte das kürzlich schonmal hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1342520560/15#15
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ophelia
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i4a rocks!


Beiträge: 42
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.08.2012 um 18:32:53
 
Hallo
Also meine Krankenkasse, HKK, hat meinen Mann ohne Schwierigkeiten sofort bei mir familienversichert. Und zu dem Zeitpunkt hatte er noch keinen Aufenthaltstitel, sondern nur sein 3 Monats-Visum, das man halt hat wenn man per FZF eingereist ist.
Also nochmal genauer nachfragen???
Eine Arbeitserlaubnis bekommt man erst wenn man auch eine Aufenthaltserlaubnis hat. Vorher geht wohl nichts, wenn ich das richtig sehe.
Viel Glück, Ophelia
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.08.2012 um 18:37:10
 
ophelia schrieb am 09.08.2012 um 18:32:53:
Also nochmal genauer nachfragen???


TE und die Kindesmutter sind geschieden (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1340966060/0#0), folglich kann sie nicht mitversichert werden.
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