Hallo miteinander,
meine 11-jährige Tochter aus Bosnien ist nun deutscher Staatsbürger geworden. Ein dickes Lob an die hiesige Ausländerbehörde, das gin ganz flott auch haben sie entschieden, dass die Mutter zum Zwecke der
FZF nicht wieder aus D ausreisen muss.
Nun habe ich aber folgendes Problem:
Im Antrag auf Erteilung einer
AE ist vermerkt dass ich eine
KV nachweisen muss. Die AOK stellt aber ohne Aufenthaltstitel keine
KV aus. Würde denn auch eine
KV für Touristen ausreichen bis zur AE Erteilung? bzw. wer kann mir sagen welche
KV ich denn tatsächlich benötige?
Ach so und noch etwas, die Mutter meiner deutschen Tochter könnte sofort bei mir in der Firma einen Job bekommen kann sie diesen nach Erteilung einer
AE annehmen oder gibt es da eine zeitliche Sperre? Ich meine dadurch wäre das Problem einer GKV dann ja auch von selbst geregelt.