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Deutsche Staatsbürgerschaft fürs Kind (Gelesen: 2.139 mal)
dfugee
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i4a rocks!


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08.08.2012 um 10:12:14
 
Hallo zusammen!
Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, dessen Elternteil eine unbefristete NE besitzt, erwirbt lt. §4 (3) deustche Staatsangehörigkeit. Frage: Bekommt er automatsich einen Kinderpass, in dem es stehen wird, dass er deutsche ist?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 08.08.2012 um 10:31:38
 
dfugee schrieb am 08.08.2012 um 10:12:14:
Bekommt er automatsich einen Kinderpass, in dem es stehen wird, dass er deutsche ist? 

Automatisch nicht, den Pass müßt Ihr schon beantragen.
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Runenwolf
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Antwort #2 - 08.08.2012 um 10:38:26
 
dfugee schrieb am 08.08.2012 um 10:12:14:
dessen Elternteil eine unbefristete NE besitzt,


Der Elternteil muss aber auch 8 Jahre lang einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Es gibt auch die Fallkonstellation, da hat ein Elternteil eine NE aber keine 8 Jahre. Dann wird die deutsche Staatsbürgerschaft eben nicht erworben.
Genauso gibt es die andere Fallkonstellation. Es hat jemand mehr als 8 Jahre einen rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt, aber keine NE. Auch dann wird das Kind nicht deutsch.

Der Elternteil von dessen Aufenthaltsrecht das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft ableiten will, muss beide Voraussetzungen erfüllen.

Wir hatten einmal die Konstellation, da hatte die Mutter ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, aber keine 8 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt und der Vater hatte die 8 Jahre aber keine NE. Das Kind wurde nicht deutsch.

Und nicht einen langjährigen geduldeten Aufenthalt mit einem rechtmäßigen Aufenthalt verwechseln. Das sind auch zweierlei paar Stiefeln.

Ansonsten gilt, was Saxonicus gesagt hat. Den Pass müsst ihr schon selbst beantragen.
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dfugee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.08.2012 um 15:52:17
 
Danke für die Antworten! Sorry hab vergessen zu erwähnen dass der Elternteil beides hat: NE und 8 Jahre Aufenthalt in DE.
Ist klar, dass man den Pass beantragen muss. Was ich meine, das Kind wird automatisch deutsch, oder?
Stimmt das auch, dass die Eltern von so einem Kind nie abgeschoben werden oder ein Recht auf die Aufenthal in DE haben bis das Kind die Volljährigkeit erreicht?
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Runenwolf
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Antwort #4 - 08.08.2012 um 16:13:08
 
dfugee schrieb am 08.08.2012 um 15:52:17:
Was ich meine, das Kind wird automatisch deutsch, oder?


Jap, das schon. Nach der Geburt richtet das Standesamt eine Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde und nach Rückantwort wird dann im Geburtseintrag vermerkt, dass das Kind deutsch ist (wenn es denn so ist).

dfugee schrieb am 08.08.2012 um 15:52:17:
Stimmt das auch, dass die Eltern von so einem Kind nie abgeschoben werden oder ein Recht auf die Aufenthal in DE haben bis das Kind die Volljährigkeit erreicht?

Auch ja, wenn nicht ein Tatbestand nach § 56 Abs. 1 Satz 2 vorliegt.
Aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auch bei Deutschbezug eine Ausweisung und Abschiebung möglich. Diese schwerwiegenden Gründe liegen in der Regel vor, in den Fällen des § 53 AufenthG (zwingende Ausweisung aufgrund von entsprechenden Straftaten) und § 54 Nr. 5 bis 5b und 7 (Terrorismus, Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit Deutschlands, Leiter des Vereins eines verbotenen Vereins).
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grisu1000
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Antwort #5 - 08.08.2012 um 19:34:23
 
dfugee schrieb am 08.08.2012 um 15:52:17:
Was ich meine, das Kind wird automatisch deutsch, oder?

Das Kind ist mit der Geburt automatisch deutsch! Wollt ihr das beststägt haben, beantragt einfach nach der Geburt einen Kinderreisepass. Spätestens dann wird sich die entsprechende Stelle um die Feststellung der deutschen Staatsanghörigkeit kümmern wenn nicht automatisch geschehen.
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dfugee
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Antwort #6 - 09.08.2012 um 08:18:28
 
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Antwort #7 - 09.08.2012 um 09:04:40
 
grisu1000 schrieb am 08.08.2012 um 19:34:23:
wenn nicht automatisch geschehen. 


Das geschieht ganz automatisch. Wenn beide Eltern ausländische Mitbürger sind, frägt das Standesamt, das die Geburt beurkundet von sich aus bei der zuständigen Ausländerbehörde an und lässt sich die Aufenthaltszeiten und den derzeitigen Aufenthaltsstatus für jeden Elternteil bestätigen. Aufgrund der Mitteilung trägt der Standesbeamte dann einen - ich glaub - Hinweis in das Geburtenbuch ein. Der Standesbeamte schickt auch automatisch eine Mitteilung ans Meldeamt und aus der Mitteilung geht die Staatsangehörigekeit hervor.
Dann kann ganz einfach - eventuell unter Vorlage einer Geburtsurkunde - ein Pass beantragt werden.

Was nicht geht, ist dass der Pass unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausgestellt wird, da erst die Ermittlungen angestellt werden müssen und ein bisschen dauert das eben.
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