Hallo, ich brauche eure Rat
Hier ist meine Fall.
- Juni 2005 Deutschland gelandet
- (2005-2006) 1 Jahr Sprachkurs (§16)
- (2006-2008) Studienkolleg an der Uni-Frankfurt (§16)
- (2008-2010) Uni-Frankfurt (§16),
- (2010-jetzt) Fh-Frankfurt (Fach gewechselt) (§16)
- (Okt. 2011) geheirat mit meiner Freundin aus Rumänien
- ab Mai 2012 (Aufenthaltskarte gilt bis Mai 2017, 5 Jahr), EU-Familienangehöriger , Aufenthaltskarte ausgestellt (5 Abs. 2 Freizügg/EU)
Mein
ABH ist in Frankfurt a.M.. (von 2006 bis jetzt) habe ich auch Rentenversicherung bezahlt (aber nicht viel, weil ich Student bin)
Meine Frage ist:
Ich habe gehört, dass nach 8 Jahren (verkürzt sich auf 7 J. wenn Integrationskurs gemacht) kann man für Anspruchseinbürgerung beantragen. Zählt in diesem Fall auch meine Studienzeiten oder nur die Zeit ab dem Heirat d.h. ab Okt. 2011?
In meinem Fall, welche kriege ich schneller? Eine Niederlassungserlaubnis oder direkt Einbürgerung ? Reichst meine 7-järige Deutschland Aufenthalt + Integrationskurs um jetzt Einbürgerung zu erhalten? Oder ich muss ich noch warten? Wenn ja, noch wie lange, um eine von dem beiden (NE oder Bürgerung) zu erhalten?
Beste Grüße
Daddys' Änderung: Du hast ein Sammelsurium an Rechtsgebieten angerissen... Da m.E. die Priortätenreihenfolge allerdings erstens die Einbürgerung und erst zweitens die
NE ist (ggf. vom Daueraufenthalt EU gefolgt), passt es hier etwas besser...