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Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen im Haushalt von Pflegebedürftigen (Gelesen: 1.930 mal)
Gundekar
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07.08.2012 um 14:04:08
 
Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich dem Thema in der Überschrift:

Wir sind eine Familie mit Kleinkind und einem behinderten, pflegebedürftigen und erwachsenen "Kind" (20 Jahre).

Es liegt die Pflegestufe 1 vor. Im Schwerbehindertenausweis sind die Merkzeichen G und H für "hilflos" und das B für die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen.

Ich würde für sie jemanden zur Pflege einstellen und denke dabei an eine Person, mit der mein Kind vertraut ist, aus einem Drittland (Türkei).

Für meine Tochter hatte ich bereits eine Betreuungsperson eingestellt. Da es nicht einfach ist, mit ihr umzugehen, hatte die Agentur für Arbeit in diesem Fall auf Vorrangprüfung verzichtet. Leider hat sie dann gekündigt und jetzt haben wir niemanden.

Ich bin aufgrund der Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses, eigener Krankheit, der Betreuung meines 5 jährigen Sohnes und der Mithilfe im Nebengewerbe meines Mannes in der Gastronomie derzeit unbedingt auf eine Haushaltshilfe/Betreuungsperson angewiesen.

Ist es möglich, dass ich sie in unserem Haushalt als Pflegeperson bzw. Haushaltshilfe einstelle? Eine abgeschlossene Wohnung für sie ist in unserem Haus vorhanden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Gibt es eine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt? Was würde passieren, sofern sie nicht kündigt und der Aufenthalt zeitlich beschränkt ist, nach Ablauf dieser Zeit passieren? Meine Tochter wird ihr Leben lang schwerbehindert und pflegebedürftig bleiben.

Die ins Auge gefasste Person ist die Schwester von meinem Mann. Mein Mann ist nicht leiblicher Vater von meiner schwerbehinderten Tochter. Gibt es aufgrund der "Verwandtschaft" irgendwelche Hindernisse?

Ich würde mich freuen, wenn ich Antworten bekomme mit Bezug auf die Gesetze.

Danke im voraus.

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Antwort #1 - 07.08.2012 um 16:21:51
 
Gundekar schrieb am 07.08.2012 um 14:04:08:
Ich würde für sie jemanden zur Pflege einstellen und denke dabei an eine Person, mit der mein Kind vertraut ist, aus einem Drittland (Türkei).
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Gibt es eine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt? Was würde passieren, sofern sie nicht kündigt und der Aufenthalt zeitlich beschränkt ist, nach Ablauf dieser Zeit passieren?

Wo lebt die Schwester deines Mannes ?
Hier oder in der Türkei ?
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

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(Paul Claudel 1868-1955)
 
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Gundekar
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Antwort #2 - 08.08.2012 um 11:24:54
 
Sie lebt in der Türkei, danke.
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C_Devil
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Antwort #3 - 08.08.2012 um 11:53:29
 
Gundekar schrieb am 08.08.2012 um 11:24:54:
Sie lebt in der Türkei, danke. 

Gundekar schrieb am 07.08.2012 um 14:04:08:
Ist es möglich, dass ich sie in unserem Haushalt als Pflegeperson bzw. Haushaltshilfe einstelle?

Nein, das ist nicht möglich, da es für die Beschäftigung einer türkischen Haushaltshilfe, die dafür ein Visum beantragen und nach Deutschland einreisen müßte, keinerlei Ausnahmen nach der BeschV gibt.
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Gundekar
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Antwort #4 - 09.08.2012 um 22:27:48
 
Sehr schade, aber dankeschön.
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