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Italienische Staatsbürger (Gelesen: 4.988 mal)
Lisa2014
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06.08.2012 um 08:01:46
 
oder besser Nigerianer, die die italienische Staastbürgerschaft bekommen haben, wollen, dass ihr Kind in Deutschland zu Welt kommt.

Hintergrund: Deutsche Staatsbürgerschaft! Ist das möglich??
Ohne Job, Krankenversicherung usw.?

Bin doch manchmal erstaunt, auf was die Leute im Umfeld so kommen! Und das die Leute so offen darüber sprechen. Schockiert/Erstaunt
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schweitzer
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Antwort #1 - 06.08.2012 um 08:10:06
 
Nein, das ist unmöglich. - Per Geburt erwirbt ein Kind, dessen Eltern beide eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, die deutsche Staatsbürgerschaft nur unter den Voraussetzungen von § 4 (3) StAG.

Einfach mal schnell nach Deutschland kommen, hier ein Kind zur Welt bringen, damit dieses die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, funktioniert nicht. - Würde das gehen, hätten die "Idee" sicher schon viele umgesetzt ...


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 06.08.2012 um 09:49:09 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Lisa2014
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Antwort #2 - 06.08.2012 um 08:27:21
 
Danke Schweitzer

Habe ich mir schon gedacht.

Gehen davon aus, da Menschen die Asyl beantragt haben und ein Kind bekommen, dieses Kind auch Deutsche/r wird. Stimmt ja nicht!

Oder da man ja Europäer ist, das so geht

Ich weiß nicht auf was für eine Idee die kommen werden, damit das Kind Deutsche/r wird???

Werde es dann mal hier posten Zwinkernd
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Reni
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Antwort #3 - 06.08.2012 um 08:37:54
 
In manchen Ländern klappt das.
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Runenwolf
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Antwort #4 - 06.08.2012 um 08:50:33
 
Aber nicht in Deutschland!

Einfach einreisen, das Kind bekommen und dableiben, weil man dann ja ein deutsches Kind hat, funktioniert nach deutschen Gesetzen nicht.

Dazu müsste man mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.
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Lisa2014
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Antwort #5 - 06.08.2012 um 09:36:07
 
Ich weiß das, aber das Ehepaar nicht.
Gehen nach hören-sagen. Er will wohl die nächsten paar Tage kommen, alles in Erfahrung bringen.
Eventuell gehen beide von der europäischen Freizügigkeit aus. Oder hier in Berlin: Gewerbe anmelden, 3 Monate warten - staatliche Hilfen plus Krankenversicherung beantragen, da das Gewerbe nichts abwirft - Kind bekommen.

Ich kann wirklich die Hände vor dem Kopf zusammenschlagen, wie abstrakt die Ideen werden.

Nun, warten wir es ab.

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Anyonne
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Antwort #6 - 06.08.2012 um 16:27:30
 
Und wenn gar nichts hilft, bekommt die Frau ein Kind mit einem deutschen Staatsbürger, dann wäre das Kind auch deutsch.

Leider schon zu oft in der Konstellation gesehen.
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Antwort #7 - 06.08.2012 um 16:43:29
 
Anyonne schrieb am 06.08.2012 um 16:27:30:
Und wenn gar nichts hilft, bekommt die Frau ein Kind mit einem deutschen Staatsbürger, dann wäre das Kind auch deutsch. 


Ganz so einfach ist das nicht.

Wenn die beiden als Ehepaar hier einreisen und ein Kind bekommen würden, dann würde dieses Kind erstmal nicht deutsch werden, weil der Ehemann der Mutter erst mal als Vater des Kindes gilt und das ist ja lt. TS ein Italiener.

Erst nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung, bzw. anschließender Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen würde das Kind deutsch werden.

Und ob daraus der italienische Stiefvater dann ein Aufenthaltsrecht ableiten könnte, ist nicht sicher.

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lifeart
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Antwort #8 - 07.08.2012 um 04:51:55
 
Der italienische Vater hat eh ein Aufenthaltsrecht, da EU-Buerger.....??
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lifeart
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Lisa2014
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Antwort #9 - 07.08.2012 um 08:34:24
 
@lifeart
Beide haben auch die italienische Staatsbürgerschaft.
Dann wird das Kind die italienische Staatsbürgerschaft haben, aber soweit ich weiß niemals die deutsche.

Mal sehen was noch kommt. Ärgerlich



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Antwort #10 - 07.08.2012 um 09:14:36
 
lifeart schrieb am 07.08.2012 um 04:51:55:
Der italienische Vater hat eh ein Aufenthaltsrecht, da EU-Buerger.....?? 


EU-Bürger ist er schon, aber er muss auch die Voraussetzungen für die Freizügigkeit erfüllen, um als freizügigkeitsberechtigt zu gelten.

Sprich, er kann sich hier eine Zeit lang zur Arbeitssuche aufhalten, aber er muss zusehen, wie er sich über Wasser hält. Die ersten drei Monate gibts nämlich nichts vom deutschen Staat.
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Lisa2014
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Antwort #11 - 27.08.2012 um 09:14:28
 
UPDATE

Das Ehepaar hat nur Aufenthalt für Italien, aber keine Staatsbürgerschaft. Habe ich mir schon gedacht.

Beide sind hier schon zu einem Anwalt gegangen und der meinte, die Papiere sind Schrott. Was immer das heißt.

Kann man als Nigeianer mit italienischen Aufenthalt (gehen wir mal davon aus) einfach nach Deutschland einreisen und hierbleiben? Der Mann meinte, er kann ja wohl leben wo er will. Habe ihm gesagt, dem ist es eigentlich nicht so!

Wenn beide eine italienische "Duldung" haben, ist es sowieso nicht kosher!


Er soll angeblich ein Geschäft in Italien haben und will wieder zurück. Wie gesagt, beide denken, das das Kind das hier in ein paar Monaten zur Welt kommen soll, dann DEUTSCH wird. Habe erklärt, das es nicht geht.
Nun ja, wenn man nicht zuhört, kann man nichts machen. Update folgt
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Antwort #12 - 27.08.2012 um 09:39:33
 
Lisa2014 schrieb am 27.08.2012 um 09:14:28:
Kann man als Nigeianer mit italienischen Aufenthalt (gehen wir mal davon aus) einfach nach Deutschland einreisen und hierbleiben?


Wenn sie einen schengenfährigen Aufenthaltstitel (in Italien: Permesso di soggiorno [dann Aufenthaltszweck] )  haben, können sie zu Besuchszwecken visumfrei einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten.

Mit dem italienischen Daueraufenthalt-EG (Permesso di soggiorno CE per soggiornanti di lungo periodo) können sie in Deutschland auch länger bleiben und hier eine AE beantragen. Allerdings muss die Arbeitserlabunis extra beantragt werden und es findet eine Vorrangprüfung statt. Es ist also nicht so einfach.

Lisa2014 schrieb am 27.08.2012 um 09:14:28:
Wenn beide eine italienische "Duldung" haben, ist es sowieso nicht kosher!


Nicht nur dass, wenn ihr italienischer Aufenthaltstitel nicht schengenfähig ist, waren Einreise und Aufenthalt illegal und strafbar nach §95 AufenthG. Das könnte der Anwalt mit seiner Aussage meinen.
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