asula schrieb am 25.07.2012 um 09:59:49:Wie ich es verstanden hatte, wird die Geburt beim Standesamt 1 registriert, wenn man sich z.B einen Reisepass ausstellen lässt. Und einen deutschen Reisepass hatte mein Sohn schon in Argentinien.
Deshalbbin ich immer davon ausgegangen, dass seine Geburt beim Standesamt 1 schon registriert ist.
Nein, das ist so nicht richtig. Nur wenn ihr explizit erklärt habt, dass die Geburt eures Sohnes beim Standesamt I in Berlin nachbeurkundet werden soll, gibt es einen deutschen Geburtseintrag mit der Möglichkeit in Berlin eine Geburtsurkunde anzufordern.
Allein die Zusendung einer Namensbestimmung, bzw. Rechtswahl mit Namenserklärung bewirkt nicht die Nachbeurkundung einer Geburt.
Berlin I war 2006 zuständig für die Entgegennahme er Namenserklärung, d.h. die Namenserklärung für euren Sohn wurde wirksam mit Zugang der Erklärung beim Standesamt I in Berlin. Darüber habt ihr eine Bescheinigung erhalten.
Ich würde euch empfehlen, die Geburt jetzt nochmals wirklich beim Wohnsitzstandesamt nachbeurkunden zu lassen. Wenn das Standesamt nicht genau weiß, wie es vorzugehen hat, gibt es eine Fachaufsicht, die bestimmt weiterhilft. Das ist die Standesamtsaufsicht - ich gehe davon aus, dass die Aufsicht beim Landratsamt sitzt, da es sich wohl um eine kleine Gemeinde handelt.
asula schrieb am 24.07.2012 um 11:32:19:Sind die Standesämter nicht alle miteinander vernetzt?
Nein, da sind wir noch lange von entfernt.