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Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde (Gelesen: 2.294 mal)
asula
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i4a rocks!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde
24.07.2012 um 11:32:19
 
Hallo zusammen,

Schon wieder ist ein neues Problem aufgetaucht...

Mein Sohn wurde in Argentinien geboren (Mutter ist Deutsche, Vater Argentinier). Jetzt leben wir in Deutschland.

2006 haben wir für unseren Sohn über die Botschaft einen deutschen Reisepass beantragt. Damals mussten wir auch eine Namenserklärung (weil er den Nachnamen nach argentinischem Recht hat) abgeben.

Uns wurde erklärt, dass die Geburt unseres Sohnen dadurch beim Standesamt 1 in Berlin registriert wurde.
Eine deutsche Geburtsurkunde haben wir damals nicht ausstellen lassen. Es erschien uns nicht notwendig. Und dauerte ja auch mindestens ein Jahr.

Mittlerweile gibts immer wieder mal Schwierigkeiten mit der argentinischen Geburtsurkunde. Und deshalb möchten wir eine deutsche beantragen.

Ich war schon am Standesamt an unserem Wohnort. Diese kennen sich leider nicht so recht aus. Es ist ihr erster Fall seit die Standesämter am Wohnsitz verpflichtet sind, die deutschen Geburtsurkunden auszustellen (und nicht mehr das Standesamt 1).

Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde beantragen muss, ohne weitere Vorlage von Dokumenten, da all unsere Dokumente vom Standesamt 1 schon vor Jahren überprüft wurden.

Das Standesamt verlangt allerdings die erneute Übersetzung der Geburtsurkunden des Kindes und des Vaters (wurde in ARG übersetzt), außerdem soll, da bei unserem Umzug die Namenserklärung verloren ging, erneut eine Namenserklärung abgegeben werden.

Ist das alles wirklich notwendig?
Sind die Standesämter nicht alle miteinander vernetzt?

Kann ich vom Standesamt 1 eine Kopie der Namenserklärung bekommen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Asula




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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 24.07.2012 um 16:35:22
 
asula schrieb am 24.07.2012 um 11:32:19:
Uns wurde erklärt, dass die Geburt unseres Sohnen dadurch beim Standesamt 1 in Berlin registriert wurde.

Was nun? Habt ihr damals als teil der Namenserklärung auch gleich die Geburt beim Standesamt 1 in Berlin nachregistrieren lassen? Wenn dem so ist, dann bekommt ihr die deutsche Geburtsurkunde auch von dort: Informationen zur Anforderung von Urkunden

asula schrieb am 24.07.2012 um 11:32:19:
Das Standesamt verlangt allerdings die erneute Übersetzung der Geburtsurkunden des Kindes und des Vaters (wurde in ARG übersetzt)

Wenn die Geburt bisher noch nicht nachregistriert wurde und ihr jetzt in Deutschland lebt, dann ist in der Tat das Wohnsitzstandesamt zustaendig. Fuer die Nachregistrierung kann dieses die auslaendischen Urkunden nach den eigenen Standards ueberpruefen (und entsprechende Anforderung an die Uebersetzung etc. stellen)

asula schrieb am 24.07.2012 um 11:32:19:
Kann ich vom Standesamt 1 eine Kopie der Namenserklärung bekommen?

Frag am besten mal direkt dort nach was genau registriert ist und was nicht.
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asula
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i4a rocks!


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.07.2012 um 09:59:49
 
Hallo Stefan-TR,

Vielen Dank für Deine Antwort.
Kannst Du mir bitte mal erklären, was denn mit "registrieren der Geburt" genau gemeint ist?

Wie ich es verstanden hatte, wird die Geburt beim Standesamt 1 registriert, wenn man sich z.B einen Reisepass ausstellen lässt. Und einen deutschen Reisepass hatte mein Sohn schon in Argentinien.
Deshalb  bin ich immer davon ausgegangen, dass seine Geburt beim Standesamt 1 schon registriert ist.

Ist dem gar nicht so?

Danke

Asula







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Runenwolf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.07.2012 um 11:33:24
 
asula schrieb am 25.07.2012 um 09:59:49:
Wie ich es verstanden hatte, wird die Geburt beim Standesamt 1 registriert, wenn man sich z.B einen Reisepass ausstellen lässt. Und einen deutschen Reisepass hatte mein Sohn schon in Argentinien.
Deshalbbin ich immer davon ausgegangen, dass seine Geburt beim Standesamt 1 schon registriert ist.


Nein, das ist so nicht richtig. Nur wenn ihr explizit erklärt habt, dass die Geburt eures Sohnes beim Standesamt I in Berlin nachbeurkundet werden soll, gibt es einen deutschen Geburtseintrag mit der Möglichkeit in Berlin eine Geburtsurkunde anzufordern.

Allein die Zusendung einer Namensbestimmung, bzw. Rechtswahl mit Namenserklärung bewirkt nicht die Nachbeurkundung einer Geburt.
Berlin I war 2006 zuständig für die Entgegennahme er Namenserklärung, d.h. die Namenserklärung für euren Sohn wurde wirksam mit Zugang der Erklärung beim Standesamt I in Berlin. Darüber habt ihr eine Bescheinigung erhalten.

Ich würde euch empfehlen, die Geburt jetzt nochmals wirklich beim Wohnsitzstandesamt nachbeurkunden zu lassen. Wenn das Standesamt nicht genau weiß, wie es vorzugehen hat, gibt es eine Fachaufsicht, die bestimmt weiterhilft. Das ist die Standesamtsaufsicht - ich gehe davon aus, dass die Aufsicht beim Landratsamt sitzt, da es sich wohl um eine kleine Gemeinde handelt.

asula schrieb am 24.07.2012 um 11:32:19:
Sind die Standesämter nicht alle miteinander vernetzt?


Nein, da sind wir noch lange von entfernt.



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