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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht (Gelesen: 2.086 mal)
Themen Beschreibung: falsche Angaben
jesska
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Hamburg, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
17.07.2012 um 21:03:39
 
Hallo ihr Lieben ,
folgendes Problem :
Mein Freund und ich haben ein Baby bekommen.Vaterschaft  wurde bereits in der Schwangerschaft  anerkannt  und das Sorgerecht  geteilt.Allerdings  benutzte er nicht seinen  richtigen Namen  dafür auch das Land stimmt nicht  (falsch Angaben im blauen Pass). Nun soll alles  in seinen richtigen Namen umgeändert werden.Sind die Urkunden  die er unterschrieben hat mit falschem Namen  überhaupt gültig?Werden die Mitarbeiter beim Amt  wissen das es sich um ein und dieselbe  Person handelt  wenn er seine richtigen Angaben macht, oder wird  DNA Test gemacht ? Wenn ja wer zahlt den denn?Kann er  Vaterschaft und  Sorgerecht neu unterschreiben mit richtigem Namen ?Bitte um Hilfe ...    unentschlossen  Vielen Dank
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 17.07.2012 um 21:29:36
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1342109069/0#0
Hier hast Du doch schon zielführende Antworten bekommen, warum machst Du ein neues Thema auf ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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jesska
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Hamburg, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.07.2012 um 21:37:48
 
Weil man  mir gestern im  Chat sagte ich solle  das hier mal posten ,da es vielleicht  Leute gibt die sich damit auskennen.Hab  ja nie  eine konkrete Antwort bekommen. Auch gestern im Chat wusste es keiner  .
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 17.07.2012 um 21:46:34
 
dann aber doch nicht in einem neuen Thread. Ich werde jedenfalls im alten antworten und hoffe mal, dass hier bald dicht gemacht wird.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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jesska
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i4a rocks!


Beiträge: 6

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 17.07.2012 um 21:52:02
 
Ich dachte  das  es ev.  in  Personenstandsrecht  gehört.Sorry
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