Ich war heut beim Ausländeramt und hab dennen meinen alten Wisch vorgezeigt. Den haben die mir sofort abgenommen und meinten, dass das Rathaus mir sowas eig garnicht mehr ausstellen dürfe. Dann haben die mir eine Bescheinigung ausgestellt, in der bestätigt wird, das mir am 24.02.2011 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde.
Rechtsgrundlage: §26 Abs.4
AufenthGAuflagen/Bedingungen: Der Aufenthalstitel wurde erteilt am 23.07.2009 von dem Landrat
Die Bescheinigung ist hetzt aber ein halbes Jahr gültig.
Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen
!
ERST DANN, wenn ich diesen Reisepass habe, habe ich auch eine "wirkliche" Staatsangehörigkeit.
Auf die Frage hin, wieso ich denn nicht direkt eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommnen könne, wurde mir gesagt, dass ich als Kind 2er Elternteile ohne Pass automatisch die Staatsangehörigkeit des Herkunftlandes der Eltern übernommen habe.
Heißt: Ich muss mich im Konsulat in Frankfurt einbürgern - dann ins Ausländeramt - mich mit denen wegen einer Ausbürgerung in Verbindung setzen und dann erst kann ich schlussendlich 2014 statt 2015 ( mit dem Vorzeigen meines Zeugnisses der 10ten Klasse und dem Absolvieren eines Tests) den Antrag auf eine Einbürgerung in Deutschland stellen.
Somit hat sich dieses Thema glaube ich erledigt
Ich bedanke mich bei allen die sich für mich Zeit genommen haben !!
Ihr seid die besten !