Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung (Türkei) (Gelesen: 2.293 mal)
kelkit
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung (Türkei)
14.07.2012 um 14:42:12
 
Hallo,

habe einige Fragen zu der Familienzusammenführung als Student mit türkischer Staatsbürgerschaft.

Studiere momentan an einer deutschen Hochschule (demnächst im 4. Semester). Bin hier in Hamburg geboren und lebe seitdem auch hier.

Meine Frage ist nun folgende...:

Habe kein großes Einkommen... Nur ca. 400 € im Monat (Bafög)... Würde natürlich aber etwas mehr arbeiten, aber ein Mindesteinkommen von 1500 € als Student zu schaffen, ist sehr schwierig. Das reicht wohl nicht wegen dem Mindesteinkommen. Wie sieht es mit der Bürgschaft aus? Könnte eine dritte Person (außerhalb der Familie) für mich bürgen. Was für Konsequenzen hätte es für mich und für den bürgenden?

Falls noch irgendwelche Informationen fehlen, so schreibt es bitte.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

MfG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung (Türkei)
Antwort #1 - 14.07.2012 um 19:51:58
 
Theoretisch ginge das, wenn eine dritte Person bürgt.

Da Du als Student nur "vorübergehend" in Deutschland bist, ist dafür eigentlich keine Familienzusammenführung vorgesehen. Aber erlaubt ist sie.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
kelkit
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung (Türkei)
Antwort #2 - 14.07.2012 um 20:03:06
 
Ich bin nicht vorübergehend hier, sondern lebe schon mein Leben lang hier...

Mich interessiert halt nur was für Konsequenzen es für beide Seiten (mich und den für mich Bürgenden) daraus resultieren würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung (Türkei)
Antwort #3 - 14.07.2012 um 20:10:04
 
Sorry, ich ging von einem Studenten aus der Türkei aus.

Für Dich: Mit der Heirat bist Du unterhaltspflichtig, Deine Frau kann öffentliche Leistungen also nur beantragen, wenn Ihr beide zu wenig habt. Arbeitserlaubnis etc. bekommt sie wie Du sie jetzt hast, also normalerweise unbeschränkt. Sie wird aber eine Verpflichtung zum Integrationskurs bekommen, zumindest musst Du das für das erste Jahr einkalkulieren.

VE-Geber: Er haftet für alle öffentlichen Leistungen, die Deine Frau beantragt und bekommt, und zwar so lange wie sie die AE als Ehefrau eines Ausländers hat.
Die Haftung endet, wenn der Aufenthaltszweck endet.
Beispiel 1: Sie bekommt ein Kind, dieses bekommt durch Dich die dt. Staatsangehörigkeit (unbefristeter AT und mind. acht Jahre Aufenthalt, kennst Du vermutlich). Dann kann sie eine AE als Familienangehörige eines (sehr kleinen, aber immerhin) Deutschen beantragen, bekommt sie ohne Auflagen, die VE endet.
Beispiel 2: Sie lebt längere Zeit hier und bekommt eine NE oder lässt sich einbürgern, dann endet die VE auch.

Der VE-Geber muss Dir also 100 % vertrauen, dass seine VE nie im Ernst gebracht wird. Oder er ist Millionär und alles egal.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
kelkit
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung (Türkei)
Antwort #4 - 14.07.2012 um 20:32:56
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Nehmen wir dann mal folgendes Szenario...

Meine Frau kommt nach Deutschland mit Hilfe der Bürgschaft eines Bekannten. Nehmen wir mal an nach genau einem Jahr bekommen wir ein Kind. In diesem Zeitraum kann meine Frau und ich keine Leistungen vom Staat fordern und ich muss mein Fokus ein Jahr lang aufs Arbeiten legen und somit 2 Semester lang etwas weniger für das Studium tue. Nach diesem Jahr würde meine Frau dann anfangen Sozialleistungen vom Saat zu erhalten. Für den Bürgenden hat sich die Sache nach exakt einem Jahr erledigt und ist aus dem Spiel raus.

...Richtig?

Oder gibt es doch Möglichkeiten wie "ich" an Hilfleistungen gelangen kann.

Vielen Dank schonmal im voraus...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung (Türkei)
Antwort #5 - 14.07.2012 um 20:38:32
 
Solange Ihr nicht getrennt seid, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Es kann nicht einer für sich allein Leistungen beantragen, Ihr müsst alle Anträge gemeinsam ausfüllen und unterschreiben.

Zur Ergänzung:
Beispiel 3: Du beantragst und bekommt die Einbürgerung. Dann kann Deine Frau von "Ehefrau eines Ausländers" auf "Ehefrau eines Deutschen" ändern, und die VE ist auch erledigt.

Nur wegen der Präzision: Natürlich darf sie Sozialleistungen beantragen, auch im ersten Jahr. Nur bekommt der VE-Geber für jede Zahlung des Staates die Rechnung. Aber mit "dürfen" meinst Du vermutlich das Ehrenwort gegenüber dem VE-Geber, und insoweit ist das richtig.

Ihr solltet die VE aber ohne Kind planen, denn noch ist ja nichts klar. Es ist nur ein Beispiel.

Im Kern geht es darum: Die VE wird für die AE nach diesem Zweck gegeben, mit einem Zweckwechsel muss die Ausländerbehörde eine neue VE bekommen (was bei Familienangehörigen von Deutschen aber nicht geht). Jeder Zweckwechsel, den die ABH mitmacht oder mitmachen muss, beendet die VE. Aber theoretisch (ohne Kind, ohne NE, ohne Einbürgerung) kann die VE auch "ewig" gelten, das muss dem VE-Geber klar sein.

Normale Möglichkeit wäre, sie lernt fleißig Deutsch, findet danach eine Arbeit und braucht überhaupt keine öffentliche Unterstützung. Dann könnt Ihr alles Weitere ohne Druck planen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
kelkit
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung (Türkei)
Antwort #6 - 14.07.2012 um 20:52:58
 
Vielen Dank für die Hilfe Smiley

Hast mir weiter geholfen. Einen schönen Tag noch.

MfG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema