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Schreibfehler in Geburtsurkunde - Philip. (Gelesen: 4.633 mal)
marcel1985
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schreibfehler in Geburtsurkunde - Philip.
13.07.2012 um 18:32:46
 
Hallo an alle Mitglieder dieses Forum,

ich habe schon des öfteren in diesem Forum Interessante und sehr nützliche Informationen gefunden. Vielen Dank erst mal dafür.

Meine Frage, mein Problem bezieht sich auch auf das Thema Philippinen - Deutschland.
Ich bin seit dem 24.09.2011 mit einer Philippina verheiratet. Unsere Hochzeit fand in London, England statt, wo wir uns auch im September 2009 kennengelernt hatten. Meine Frau hatte in London studiert. Studium - Visum.
Zunächst einmal hatten wir versucht ein Visum auf Familiennachzug in England zu beantragen, aber leider hatten wir nicht daran gedacht, dass meine Frau das A1 Exam haben muss. Daher musste meine Frau zurück in die Philippienen.

Meine Frau hat mittlerweile das A1 Exam in Manila gemacht und auch gerade dabei das A2 Exam zu machen. Im Prinzip haben wir auch alle Docs zusammen.

Aber leider ist ein Problem aufgetreten. In der Geburtsurkunde meine Frau seht der Name Ihrer Mutter mit Helenda. Und im Cenomar steht der Name Ihrer Mutter mit Helen. Auf grund dieses Schreibfehlers verlangt man nun von uns die Geburtsurkunde zu ändern.

Hat denn irgendjemand von euch so einen Fall schon gehabt? Sollten wir nicht im Stande seine die Dokumente in Einklang zu verbringen werde die Docs meiner Frau nicht an die zuständige Ausländerbehörde weiergeleitet. Bitte schreibt mir so schnell wie möglich. Ich bin sehr verzweifelt. ich weiss nicht so recht, was ich nun tun kann.
Vielen Dank im voraus.
mfg

fons' Änderung:
Grundsatz: neuer eigener Fall = eigener thread
Bitte nicht an bestehende threads anhängen, auch
wenn die thematisch ähnlich sind. Bringt meist nur
Kuddelmuddel - hab's mal abgetrennt
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« Zuletzt geändert: 13.07.2012 um 19:34:17 von N/V »  
 
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Nothnagel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.07.2012 um 20:14:06
 
Das ist nicht so wild, ist ein clerical error der ohne Gerichtsbeschluss geändert werden kann.
Nachzulesen hier: http://www.manila.gov.ph/citycivilregistry.htm

Dauert nur ein wenig wenn man nicht nachhilft.
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marcel1985
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Antwort #2 - 14.07.2012 um 07:57:14
 
Hallo Nothnagel,

vielen Dank für Informationen.
Aus den Informationen geht hervor,
dass das Ganze 4 Monate dauert.
Gibt es Wege, Möglichkeiten um diesen
Schreibfehler in kürzerer Zeit zu korrigieren.
Schließlich handelt es sich nur um zwei Buchstaben,
die auf der Geburtsurkunde fehlen.
Keine Möglichkeit, dass unbürokratisch zu lösen.
Es wäre sehr hilfreich, wenb du mir nochmals
helfen könntest.
Vielen Dank im Voraus.

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hge2001
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Antwort #3 - 14.07.2012 um 17:27:03
 
marcel1985 schrieb am 13.07.2012 um 18:32:46:
Aber leider ist ein Problem aufgetreten. In der Geburtsurkunde meine Frau seht der Name Ihrer Mutter mit Helenda. Und im Cenomar steht der Name Ihrer Mutter mit Helen. Auf grund dieses Schreibfehlers verlangt man nun von uns die Geburtsurkunde zu ändern. 


Wer ist "man"?

Und warum lasst ihr nicht ein Cenomar mit "Helenda" ausstellen? Einfach so beantragen, dann gibt es auch dieses Cenomar.  (es sei denn die Hochzeit ist schon registriert, dann gibts eben ein CEMAR).


marcel1985 schrieb am 14.07.2012 um 07:57:14:
Aus den Informationen geht hervor, dass das Ganze 4 Monate dauert.


Das ist mE die max Zeit. Im Grunde genommen muss das LCR (Local Civil Registrar) die korrigierte Urkunde zum NSO schicken, damit sie dort offiziell registriert wird. Du könntest "man" fragen, ob sie auch mit einer Urkunde des LCR zufrieden sind und dann die NSO-Urkunde später nachliefern darfst.

hge
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marcel1985
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Antwort #4 - 14.07.2012 um 21:00:28
 
Vielen Dank für die Hilfe.

Man ist die Deutsche Botschaft in Manila.

Eine Beamtin der Botschaft hat uns gesagt,
dass die Papiere meiner Frau für das Visum auf Ehegattennachzug erst an das zuständiges Ausländeramt weitergeleitet werden,
wenn wir die Geburtsurkunde korrigiert haben.

Ich habe das Gefühl, dass wir einfach an die falsche Beamtin geraten sind.


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Nothnagel
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Antwort #5 - 15.07.2012 um 08:55:31
 
Ich glaube nicht das ein neues Cenomar hier Abhilfe schafft, es müsste ja Teil der Heiratsdokumente sein die in England gebraucht wurden, aber es ist einen Versuch wert. Im Zweifelsfall wird die Botschaft auch noch die GU der Mutter sehen wollen um zu sehen welche Schreibweise richtig ist.
Da die Heirat schon eine Zeitlang her ist, müsste sie eigentlich schon bei der NSO registriert sein, wenn es denn gemeldet worden ist.

Ansonsten, an Marcel: Ich kann dir leider nicht helfen da wir schon seit geraumer Zeit in D leben. Aber es gibt genügend Leute mit Kontakten die das beschleunigen können.
Hier ist leider wieder der Fehler gemancht worden, Dokumente bei der Botschaft einzureichen die offensichtliche Schreibfehler haben, diesen Fehler hätte man vor Einreichung korrigieren sollen.
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marcel1985
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Antwort #6 - 15.07.2012 um 10:41:01
 
hallo, ich wollte nur mal kurz mitteilen wie ich weiter vorgehen möchte. so mein schwiegervater wird nun zum geburtsort meiner frau fahren, um die geburtsurkunde zu ändern.
so bald die geburtsurkunde abgeändert wurde werden wir die korrigierte geburtsurkunde bei der deutschen botschaft nachreichen.
was haltet ihr von diesem vorhaben?
vielen dank im voraus für eure kommentare.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.07.2012 um 13:33:32
 
marcel1985 schrieb am 15.07.2012 um 10:41:01:
was haltet ihr von diesem vorhaben?

Habt ihr euch schon mal über die Kollateralschäden Gedanken gemacht. Heißt wieviele Urkunden und persönliche Dokumente stimmen nun nicht mehr mit der Geburtsurkunde überein?
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« Zuletzt geändert: 15.07.2012 um 13:48:45 von grisu1000 »  
 
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marcel1985
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.07.2012 um 18:48:45
 
hi, das einzige problem ist wirklich nur die geburtsurkunde. alle anderen dokumente sind in ordnung. der schreibfehler von der geburtsurkunde hatte keine auswirkung auf die dokumente, die nach der geburtsurkunde ausgestellt wurden sich. ich habe das nochmals geprüft. und auch unsere ehe ist auch schon seit monaten
mit den richtigen angaben registriert. die deutsche botschaft hatte nur ein problem mit der geburtsurkunde meiner frau gehabt, da halt zwei buchstaben bei dem vornamen meiner schwiegermuttet fehlen
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hge2001
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Antwort #9 - 16.07.2012 um 06:28:50
 
marcel1985 schrieb am 15.07.2012 um 18:48:45:
ich habe das nochmals geprüft. und auch unsere ehe ist auch schon seit monaten mit den richtigen angaben registriert. die deutsche botschaft hatte nur ein problem mit der geburtsurkunde meiner frau gehabt, da halt zwei buchstaben bei dem vornamen meiner schwiegermuttet fehlen


Dann wende dich doch noch mal an die Botschaft Manila. mE ist es wegen dieser 2 Buchstaben unverhältmismässig, ein FZ oder Heiratsvisum zu verzögern. Die eigentlichen Daten der Identität sind doch in Ordnung. Wenn die Botschaft in Manila so "pingelig" bleibt, wird sie demnächst 90% der Anträge verzögern müssen, denn es gibt kaum eine philipp. Geburtsurkunde, die nicht irgendwo einen Schreibfehler ausweist.
(Wir hatten übrigens dasselbe Problem; typsche Verwechslung der Schreibweise "e" unde "i" beim Vornamen der Mutter. Das ist nie bemängelt worden.
Es mag daran liegen, dass die Mannschaft in Manila noch "unerfahren" ist, sie wurde erst vor einigen Wochen routinemässig gewechselt.

hge
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