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Anerkannter Flüchtling -falsche Angaben (Gelesen: 6.261 mal)
jesska
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12.07.2012 um 18:04:29
 
Hallo Liebes Team ,
ich habe ein ziemlich großes Problem und hoffe nun auf Hilfe hier im Forum.Mein Freund  und ich (wir wohnen zusammen) haben vor 3 Wochen  ein Baby  bekommen.Vaterschaftsanerkennung  und Teilung  des Sorgerechts haben wir schon während der Schwangerschaft gemacht.Mein Freund hat den Status eines anerkannten Flüchtlings(blauer Pass).Nun ist es jedoch so,das er mir  vor kurzem gestanden hat, er habe bei den Angaben  nicht die Wahrheit gesagt.So gesagt hat er sich den Aufenthalt erschlichen.Tatsache ist nun  das er  gar nicht aus dem Land kommt das im  blauen Pass angegeben  wurde, und auch Name und Geburtstag stimmen nicht.Für mich nun eine schlimme Situation  da ich nicht weiß wie wir nun vorgehen sollen.Das Standesamt  stellt mir keine Geburtsurkunde für den Kleinen  aus, da die Geburtsurkunde des Vaters  fehlt.Er könnte eine Eidesstattliche für seine Personalien abgeben ,was wir aber beide nicht wollen,das dies eine weitere Straftat darstellen  würde.Wir haben beschlossen dem Amt  die Wahrheit mitzuteilen und werden  auch seine originalen Papiere besorgen.Aber geht das so einfach dem Amt die Wahrheit zu erzählen?Er hat ja nun eine Straftat begangen. Was ist mit der Vaterschaftsanerkennung und  dem Sorgerecht.Sind die nun ungültig da sie nicht auf seinen richtigen Namen  ausgestellt sind, und kann man sie mit seinem richtigen Namen neu ausstellen?Kann er trotz Baby  abgeschoben werden wenn wir seinen originalen Pass  bringen?Welche Strafen gibt es für  seine Falschangaben?Mir ist bewusst das wir mit Strafen rechnen müssen.Es wäre  nur gut  etwas einzuschätzen wie hoch diese sein könnten.Was ist der beste Weg alles  wieder in Ordnung  zu bringen ohne  weiter Lügen zu müssen.  Traurig 

Baby, Ich und  mein Freund wären euch für eure Hilfe sehr dankbar.
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reinhard
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Antwort #1 - 12.07.2012 um 18:35:18
 
Grundsätzlich geht das.

Mit der richtigen Identität wird die Asylanerkennung widerrufen, der Pass eingesammelt. Er müsste dann einen richtigen Pass beantragen. Mit richtigen Herkunftland bekommt er vermutlich kein Asyl, oder? Falls Du magst, nenne beide Länder mal, denn vermutlich gibt es dann konkretere Hinweise, worauf Du achten musst.

Ein Kind ist immer ein sehr, sehr starker Grund, alle offenen Fragen hier in Deutschland zu klären, ihn also nicht zurückzuschicken, auch nicht, um das "richtige" Visum zu beantragen.

Du solltest über den Flüchtlingsrat deines Bundeslandes eine Beratungsstelle suchen, die Euch begleiten kann. Dort kann man Dir auch Namen und Adressen von Rechtsanwälten sagen. Oder hat er noch einen Anwalt aus dem Asylverfahren, der ihn auch mit neuer Identität beraten würde?
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jesska
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Antwort #2 - 12.07.2012 um 18:46:39
 
hallo Reinhard,

vielen Dank für deine Antwort.Die länder um die es geht  sind  Zimbabwe ( blauer Pass ) und Ghana  (echte Herkunft).Mir ist klar  das er aufgrund seines Heimatlandes kein Asyl oder so etwas bekommt.Das möchte er auch gar nicht beantragen.Eine Anwältin haben wir schon.die hatte uns  geraten die Vaterschaft und Teilung des Sorgerechts mit dem falschen Namen  zu unterschreiben um danach  sozusagen " die Hosen runter zulassen".Ich bin  mir aber gar nicht sicher ob das so richtig war,da es  bestimmt schwer wird dies alles wieder umzuändern.Sind die jetzt überhaupt gültig?Es sind ja alles offizielle Papiere .Ich hoffe wirklich das er nicht abgeschoben  werden kann. unentschlossen
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grisu1000
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Antwort #3 - 12.07.2012 um 20:40:52
 
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:46:39:
geraten die Vaterschaft und Teilung des Sorgerechts mit dem falschen Namenzu unterschreiben um danachsozusagen " die Hosen runter zulassen


Reden wir hier von einer Eidesstattlichen Versicherung? Er sollte sich klar sein, das er hierdurch eine Straftat begeht.
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jesska
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Antwort #4 - 12.07.2012 um 20:43:02
 
Ja genau.Deshalb wollen wir die ja auch nicht machen, sondern die richtigen Daten angeben.

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Sorry Grisu hatte das falsch   verstanden. Nein es  geht nicht um eine Eidesstattliche Versicherung.Die Anwältin hatte uns geraten in der Schwangerschaft die Vaterschaftsanerkennung zu machen   ebenso die Sorgerechts teilung.Allerdings sollten wir dies mit dem blauen Pass machen also den falschen Daten.Dies  haben wir auch getan.Nun ist  aber das Problem  das wir nicht mehr lügen wollen,sondern er die Vaterschaft mit seinem richtigen Namen anerkennen  möchte.Ebenso das Sorgerecht.


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Muleta
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Antwort #5 - 17.07.2012 um 21:52:26
 
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:
Aber geht das so einfach dem Amt die Wahrheit zu erzählen?


ja. Wieso sollte das nicht gehen?

jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:
Er hat ja nun eine Straftat begangen


da wäre ich mir noch gar nicht so sicher. Falsche Angaben im Asylverfahren sind jedenfalls keine Straftat. Und der Rest ist dann auch nicht so klar.

jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:
Was ist mit der Vaterschaftsanerkennung und  dem Sorgerecht.Sind die nun ungültig da sie nicht auf seinen richtigen Namen  ausgestellt sind, und kann man sie mit seinem richtigen Namen neu ausstellen?


das ist alles gültig, passt aber von den Identitätsdaten nicht. Üblicherweise löst man das mit einer klärenden eidesstattlichen Versicherung und passenden Identitätsdokumenten. Mal das Standesamt kontaktieren, wie die sich das vorstellen. Wird nicht das erste Mal sein, dass die sowas haben.

jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:
Kann er trotz Baby  abgeschoben werden wenn wir seinen originalen Pass  bringen?


Mit einem deutschen Kleinkind: nein.

jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:
Welche Strafen gibt es für  seine Falschangaben?


wie schon geschrieben: da ist möglicherweise gar keine Straftat passiert.

jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:46:39:
Eine Anwältin haben wir schon.die hatte uns  geraten die Vaterschaft und Teilung des Sorgerechts mit dem falschen Namen  zu unterschreiben um danach  sozusagen " die Hosen runter zulassen".


das war so ziemlich das Blödeste, was man in der Situation tun konnte. Lässt sich aber nicht mehr rückgängig machen, sondern nur noch reparieren. Und das wird dauern.
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