jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:Aber geht das so einfach dem Amt die Wahrheit zu erzählen?
ja. Wieso sollte das nicht gehen?
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:Er hat ja nun eine Straftat begangen
da wäre ich mir noch gar nicht so sicher. Falsche Angaben im Asylverfahren sind jedenfalls keine Straftat. Und der Rest ist dann auch nicht so klar.
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:Was ist mit der Vaterschaftsanerkennung und dem Sorgerecht.Sind die nun ungültig da sie nicht auf seinen richtigen Namen ausgestellt sind, und kann man sie mit seinem richtigen Namen neu ausstellen?
das ist alles gültig, passt aber von den Identitätsdaten nicht. Üblicherweise löst man das mit einer klärenden eidesstattlichen Versicherung und passenden Identitätsdokumenten. Mal das Standesamt kontaktieren, wie die sich das vorstellen. Wird nicht das erste Mal sein, dass die sowas haben.
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:Kann er trotz Baby abgeschoben werden wenn wir seinen originalen Pass bringen?
Mit einem deutschen Kleinkind: nein.
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:04:29:Welche Strafen gibt es für seine Falschangaben?
wie schon geschrieben: da ist möglicherweise gar keine Straftat passiert.
jesska schrieb am 12.07.2012 um 18:46:39:Eine Anwältin haben wir schon.die hatte uns geraten die Vaterschaft und Teilung des Sorgerechts mit dem falschen Namen zu unterschreiben um danach sozusagen " die Hosen runter zulassen".
das war so ziemlich das Blödeste, was man in der Situation tun konnte. Lässt sich aber nicht mehr rückgängig machen, sondern nur noch reparieren. Und das wird dauern.