Zitat:Ist denn die Anerkennung der Vaterschaft schon gemacht worden und steht er in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater drin?
Natürlich, in der Geburtsurkunde steht er als Vater drin, und die Vaterschaft wurde auch anerkannt, sonst hätte Ihn keiner in die Geburtsurkunde rein geschrieben.
Habe gearde die Botschaft angerugfen, nach langem hin und her schieben und die Aussagen wie "Ja ist einfach so, SIe müssen die Verdienstbescheinigung" uns geben, wurde er mit einem Referent oder Jurist der Botschaft verbunden und auf deutsch haben die dann miteinder gesprochen.
Der Referent meinte, grundsätzlich kein
LU erforderlich, aber die Konstellation ist anders, dass das Kind in der Ukraine geboren ist und die ukrainische Staatsangehörigkeit hat. Er antwortete, dass es sich doch nichts an der Tatsache ändern dass es das Kind eines Deutschen ist nach § 28 (1) Nr. 2
AufenthG. Der Referent antwortete naja, doch, dass das Kind ukrainische Angehörigkeit hat ist er Ausländer und kein Deutscher... Naja nach langem hin und her, hat er gesagt, dass mein Bekannter in 2 Std anrufen sollte, da er sich nochmals informieren muss und mit jemandem Sprechen.
Grundsätlich die Frage, warum spielt es denn die Rolle, dass das Kind ukrainische Staatsangehörigkeit hat? Der der Vater ist ja in der Geburtsurkunde drin und der Vater ist deutscher, fertig aus oder?
Oh mann, ohh man, die machen dort einen wahnsinnig. Erst wurde er durch die ganzen Abteilungen hin und her geschoben, Von Rechtsabteilung nach Visumabteilung und umgekehrt, dann war die Leitung ewig besetzt und erst dann gelangte man zum Referent, der Deutsch spricht. Das ganze telefonieren hat ca 2 Std gedauert.
Der Konsulat muss dort doch genau so wie in Deiutschland die Anträge alle einnehmen, egal ob vollständig oder nicht, wenn was fehlt wird nachgereicht, ist doch richtig oder? Gesetzliche Regelung vielleichrt dazu? Aber die haben die Frau von Ihm einfach nach Hause geschickt mit der Begründung wir können die Anträge nicht annehmen, weil eine Verdienstbescheinigung fehlt, und die muss 6 Std hin und 6 Std zurück zum Konsulat in Kiew fahren und musste das kleine Kind (1 Jahr alt) mit der Mutter zu Hause lassen. Ist unfassbar, was soll ich dazu noch sagen?