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NE und Vorstrafe??? (Gelesen: 1.095 mal)
Rado77
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE und Vorstrafe???
11.07.2012 um 21:45:39
 
Hallo!

Ich habe eine Frage zur NE-Erteilung. Die NE könnte ich nächstes Jahr beantragen, wenn ich drei Jahre mit meiner deutschen Frau verheiratet bin. Dem steht nichts entgegen, außer:
Ich habe eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, wegen Urheberrechtsverletzung (ich habe einen Film heruntergeladen, ich weiß schon, dass das nicht gut ist). Ich habe mich informiert: Dass das Ganze vor Gericht geht, ist sehr unwahrscheinlich. Falls doch: Könnte das der Erteilung der NE im Weg stehen?
(Eine andere Sache: Ich werde durch meine Frau nächstes Jahr die italienische Staatsbürgerschaft beantragen können – weiß hier zufällig jemand, ob es dann damit Probleme geben könnte?)

Vielen Dank für eure Hilfe!
Rado
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE und Vorstrafe???
Antwort #1 - 11.07.2012 um 22:02:23
 
Rado77 schrieb am 11.07.2012 um 21:45:39:
Ich habe eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, w


die Abmahnung ist rein zivilrechtlich und kein Strafverfahren und somit entsteht dabei auch keine Verurteilung.

Rado77 schrieb am 11.07.2012 um 21:45:39:
ich habe einen Film heruntergeladen,


nee, das Runterladen war wohl kaum das Problem. Du hast den Film weiterverbreitet, also auch an andere Menschen weitergegeben - vermutlich automatisiert durch Deine Filesharing-Software (s. Wörterbuch: "to share"!). Das ist nicht erlaubt.
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