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ein jahr heirat und schluss (Gelesen: 2.553 mal)
zhikov
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11.07.2012 um 20:58:27
 
Hallo alle,
ich bin Student und verheiratet seit einem Jahr mit eine deutsche Frau. sie ist zur zeit Leider wieder psychisch Krank geworden.
jetzt Plötzlich sie will Scheidung.
ich bekomme Bafög und ich arbeite 400€ Basis.
im Uni läuft alles gut.
aber ich habe angst das ich keine Visum mehr bekomme oder kein Bafög. da ich Architektur studiere die helft das Geld geht im LehrenMaterials.
falls sie von mir scheidet was wird passiert?
danke  weinend
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.07.2012 um 21:02:04
 
Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach §31 AufenthG kommt nicht in Frage, dafür müsstet ihr schon drei Jahre lang eine eheliche LG geführt haben.

Für dich käme nur eine AE fürs Studium nach §16 AufenthG, dafür müsste der Lebensunterhalt aber gesichert sein. 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.07.2012 um 21:04:09
 
zhikov schrieb am 11.07.2012 um 20:58:27:
falls sie von mir scheidet was wird passiert?


im Prinzip stehst Du dann genauso da, wie vor der Heirat. Da hast Du doch sicherlich auch studiert und das Studium irgendwie finanzieren können.
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zhikov
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Antwort #3 - 11.07.2012 um 21:06:51
 
Aber mein Aufenhalt ist nach VwV zu § 28 . 1
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.07.2012 um 21:08:31
 
Sobald sich deine Frau von Dir getrennt hat, enfällt dein jetztiger Aufenthaltszweck (28 = Ehegatten von Deutschen).

Du musst also eine AE 16 fürs Studium beantragen.
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Muleta
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Antwort #5 - 11.07.2012 um 21:10:38
 
zhikov schrieb am 11.07.2012 um 21:06:51:
Aber mein Aufenhalt ist nach VwV zu § 28 . 1


der ist dann aber weg. Dein weiterer Aufenthalt wäre dann (wieder) als Student möglich - zu den üblichen Voraussetzungen (zügiges, erfolgreiches Studium, gesicherter LU).
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zhikov
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Antwort #6 - 11.07.2012 um 21:11:01
 
Muleta schrieb am 11.07.2012 um 21:04:09:
Da hast Du doch sicherlich auch studiert und das Studium irgendwie finanzieren können. 


ich habe damals nur deutschkurs gemacht jetzt ich studiere seit einem Semester Archithektur.
ich kann das nicht finnazieren.  Ärgerlich
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Muleta
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Antwort #7 - 11.07.2012 um 21:17:02
 
zhikov schrieb am 11.07.2012 um 21:11:01:
ich kann das nicht finnazieren


dann geht's nicht. Dann kommt einer Verlängerung der AE oder eine Erteilung einer neuen studentischen AE nicht in Frage und Du musst wieder zurück nach Marokko.
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