Xiu Mai schrieb am 12.07.2012 um 00:08:48:Aber damit wird die Mutter nach 28$ Abs.3 (zur Ausübung der Personensorge) nicht einresien dürfen. Sie darf nur einreisen in Begleitung des Baby (habe ich richtig verstanden ?)
Nein, sie darf auch zum Baby nachziehen, wenn Sie oder ihr zusammen das Sorgerecht hat.
Muleta schrieb am 12.07.2012 um 00:02:29:Muss er ja nicht drauf eingehen und ist letztlich alles eine Frage der Formulierung (oder der Auffassung).
Eine Behörde kann keinen DNA Test verlangen. Man könnte mal den Bundesbeauftragten für Datenschutz zu dieser Auffassung befragen.
Muleta schrieb am 12.07.2012 um 00:02:29:wenn er die Behörden überzeugt (und eine gerichtliche Anfechtung vermeidet), dann bringt er selbstverständlich etwas.
Das ist dann der einfache Weg, das stimmt. Aber wer sagt, dass die Behörde dann doch noch die Anfechtung macht, einfach weil der DNA Test nicht deutschen Standards entspricht und sie dem Ergebnis nicht traut.
Muleta schrieb am 12.07.2012 um 00:02:29:Auch hier: das Anfechtungsverfahren wäre dann aus Sicht der Behörde nicht erfolgreich - aber es wäre trotzdem möglich, es erstmal zu betreiben
Die Behörde wird es nur Betreiben wenn sie Erfolgchancen hat, so ein Verfahren ist teuer, und dass müsste dann die Behörde zahlen. Deshlab will sie ja den DNA Test, um die Erfolgschancen abzuschätzen.
Muleta schrieb am 12.07.2012 um 00:02:29:Die Feststellung, dass die behördlichen Verlangen oder Vorstellungen vermutlich rechtswidrig sein dürften, helfen doch den Betroffenen in der Praxis keinen Zentimeter weiter
Doch, wenn man es den entsprechenden Stellen, (Auswärtiges Amt, Leiter
ABH, Bundesbeauftragten für Datenschutz) rechtzeitig zur Kenntnis bringt und auf die Rechtswidrigkeit hinweist. Und scheinbar hat es die
ABH auch noch schön schriftlich gemacht, damit kann man sich dann nicht mehr rausreden.