Xiu Mai schrieb am 12.07.2012 um 01:51:17:Du hast ja recht. Ich habe das Schreiben nachgelesen..
ABH hat mir mitgeteilt, dass die Botschaft in Vietnam Zweifel an meine Vaterschaft hat. Und der Test kann als Hinweis verstanden werden.
ABH verlangt nur von mir, bis zu einem Termin zu antworten, ob ich den Test von ihnen genannten Labors durchführe. Aber wie oben geschrieben, ob ein positiver Test reicht für die Einreisevisa oder
ABH wird mir weitere Aufforderungen stellen.
Hier ist das Schreiben von
ABH :
Sehr geehrter Herr XXXX
,
die oben Genannten haben bei der deutschen Auslandsvertretung in Ho-Chi-Min Stadt ein Visum beantragt, um im Rahmen der Familienzusammenführung ständig bei Ihnen zu bleiben.
Ich habe zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug vorliegen und ich der Erteilung des Visums zustimmen kann.
Die gesetzliche Grundlage des Einreisebegehrens, stützt sich auf der Tatsache, dass Sie und die Antragstellerin ein gemeinsames Kind ; XXXXXXX haben. Nach Ansicht der deutschen Botschaft in Ho-Chi-Min Stadt bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Sie der leibliche Vater sind.
Sollten Sie dennoch mittels eines sog. DNA-Tests (Abstammungsgutachten) nachweisen wollen, dass Sie der leibliche Vater des Kindes sind, können Sie dies zu Ihren Lasten bei den nachfolgend genannten Stellen tun:
Institut für Rechtsmedizin
xxxxxxxxxx
Die Kosten für das DNA-Gutachten haben Sie selbst zu tragen.
Das Testergebnis bitte ich mir im Anschluss zur weiteren Bearbeitung einzusenden.
Ich weise Sie darauf hin, dass ich der Erteilung des Visums nicht zustimme, wenn ich bis zum 10.08.2012 keine Nachricht von Ihnen erhalte, ob Sie das beschriebene Verfahren durchführen lassen oder bereits eingeleitet haben.
Ich bitte Sie mir bis zum 10.08.2012 mitzuteilen, ob Sie das DNA-Gutachten in Auftrag geben werden.
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Ist das ein Verlangen oder Hinweis ??