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§ 28 AufenthG - Hilfe !! (Gelesen: 7.631 mal)
Xiu Mai
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Antwort #15 - 12.07.2012 um 01:51:17
 
Muleta schrieb am 12.07.2012 um 01:09:23:
ich kann dem obigen Eingangszitat nicht entnehmen, dass schriftlich ein DNA-Test "verlangt" wurde. Und nochmal: es steht der Behörde frei, auf die Möglichkeit eines freiwilligen DNA-Tests hinzuweisen um ein etwaiges Anfechtungsverfahren zu vermeiden.


Du hast ja recht. Ich habe das Schreiben nachgelesen.. ABH hat mir mitgeteilt, dass die Botschaft in Vietnam Zweifel an meine Vaterschaft hat. Und der Test kann als Hinweis verstanden werden. ABH verlangt nur von mir, bis zu einem Termin zu antworten, ob ich den Test von ihnen genannten Labors  durchführe. Aber  wie  oben geschrieben, ob ein positiver Test reicht für die Einreisevisa oder ABH wird mir weitere Aufforderungen stellen.
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Xiu Mai
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Antwort #16 - 12.07.2012 um 02:13:21
 
Xiu Mai schrieb am 12.07.2012 um 01:51:17:
Du hast ja recht. Ich habe das Schreiben nachgelesen.. ABH hat mir mitgeteilt, dass die Botschaft in Vietnam Zweifel an meine Vaterschaft hat. Und der Test kann als Hinweis verstanden werden. ABH verlangt nur von mir, bis zu einem Termin zu antworten, ob ich den Test von ihnen genannten Labors  durchführe. Aber  wie  oben geschrieben, ob ein positiver Test reicht für die Einreisevisa oder ABH wird mir weitere Aufforderungen stellen.


Hier ist das Schreiben von ABH :

Sehr geehrter Herr XXXX
,
die oben Genannten haben bei der deutschen Auslandsvertretung in Ho-Chi-Min Stadt ein Visum beantragt, um im Rahmen der Familienzusammenführung ständig bei Ihnen zu bleiben.
Ich habe zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug vorliegen und ich der Erteilung des Visums zustimmen kann.

Die gesetzliche Grundlage des Einreisebegehrens, stützt sich auf der Tatsache, dass Sie und die Antragstellerin ein gemeinsames Kind ; XXXXXXX haben. Nach Ansicht der deutschen Botschaft in Ho-Chi-Min Stadt bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Sie der leibliche Vater sind.

Sollten Sie dennoch mittels eines sog. DNA-Tests (Abstammungsgutachten) nachweisen wollen, dass Sie der leibliche Vater des Kindes sind, können Sie dies zu Ihren Lasten bei den nachfolgend genannten Stellen tun:

Institut für Rechtsmedizin
xxxxxxxxxx

Die Kosten für das DNA-Gutachten haben Sie selbst zu tragen.
Das Testergebnis bitte ich mir im Anschluss zur weiteren Bearbeitung einzusenden.

Ich weise Sie darauf hin, dass ich der Erteilung des Visums nicht zustimme, wenn ich bis zum 10.08.2012 keine Nachricht von Ihnen erhalte, ob Sie das beschriebene Verfahren durchführen lassen oder bereits eingeleitet haben.

Ich bitte Sie mir bis zum 10.08.2012 mitzuteilen, ob Sie das DNA-Gutachten in Auftrag geben werden.

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Ist das ein Verlangen oder Hinweis ??


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Antwort #17 - 12.07.2012 um 06:56:55
 
Xiu Mai schrieb am 12.07.2012 um 02:13:21:
Ist das ein Verlangen oder Hinweis ??

Es ist ein "Hinweis" darauf, dass Du die Möglichkeit
hast, durch einen "freiwilligen" Test die Vaterschaft
zu beweisen.

buka09 schrieb am 12.07.2012 um 01:14:44:
Entschuldigt mich bitte für die Frage im fremden Topic, aber da hier gerade die Menschen, die da Ahnung haben, möchte ich nur kurz fragen ob diese Vaterschaftsanerkennung überhaupt nur für unverheiratete Personen, die FZF beantragen, gilt?

Ich verstehe nicht ganz den Sinn der Frage. Aber falls
es hilft: Natürlich können auch Verheiratete einen Vater-
schaftstest machen. Im Rahmen von Vaterschaftsan-
fechtungen kommt das auch regelmäßig vor.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Xiu Mai
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Antwort #18 - 12.07.2012 um 08:48:38
 
Mick schrieb am 12.07.2012 um 06:56:55:
Es ist ein "Hinweis" darauf, dass Du die Möglichkeit
hast, durch einen "freiwilligen" Test die Vaterschaft
zu beweisen.
.


Es ist ein Ärger: zuerst dachte ich, dass ABH mich mit DNA Test schikanieren wollte. Gestern habe ich an Konsulat in Vietnam geschrieben und heute so die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

bei der Bearbeitung des Antrags habe ich leider nicht die Verbindung zu der am 05.01.2012 von mir beurkundeten Vaterschaftsanerkennung hergestellt. Ich habe Frau XXXX informiert, dass vor diesem Hintergrund ein DNA-Abstammungsgutachten abwegig ist.
Ich bedauere außerordentlich, dass diese für Sie sehr unangenehme Situation entstanden ist, und bitte mein Versehen zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen

-----------------------------

Aber ich nehme an, die Sache ist nicht zu Ende und bin gespannt, wie weiter läuft ..
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Antwort #19 - 12.07.2012 um 10:27:59
 
Xiu Mai schrieb am 12.07.2012 um 08:48:38:
Aber ich nehme an, die Sache ist nicht zu Ende und bin gespannt, wie weiter läuft ..


Es könnte sein, dass ABH jetzt einen Test verlangt. Jetzt kein Hinweis mehr sondernd richtig verlangen,  wenn der Zweifel vom Konsulat aufgeräumt ist.

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Antwort #20 - 12.07.2012 um 10:32:39
 
Xiu Mai schrieb am 12.07.2012 um 10:27:59:
Es könnte sein, dass ABH jetzt einen Test verlangt. Jetzt kein Hinweis mehr sondernd richtig verlangen,wenn der Zweifel vom Konsulat aufgeräumt ist.



Wie kommst du denn da drauf? Es könnte ja auch sein, dass die ABH nie einen Test haben wollte, sondern dir nur nahegelegt hat, einen zu machen, weil die AV einen haben wollte. Und es könnte ja genauso gut sein, dass die ABH keinen will, nachdem die AV die Zweifel ausgeräumt hat.
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Xiu Mai
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Antwort #21 - 12.07.2012 um 10:58:38
 
Runenwolf schrieb am 12.07.2012 um 10:32:39:
Wie kommst du denn da drauf? Es könnte ja auch sein, dass die ABH nie einen Test haben wollte, sondern dir nur nahegelegt hat, einen zu machen, weil die AV einen haben wollte. Und es könnte ja genauso gut sein, dass die ABH keinen will, nachdem die AV die Zweifel ausgeräumt hat.


Ich weiß nicht wo anders, aber ich habe gehört, dass ABH in Berlin sehr problematisch ist..
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Antwort #22 - 12.07.2012 um 11:01:45
 
Nimm doch einfach die Antwort der Botschaft, mach bei deiner ABH einen Termin aus, zeige ihnen die Antwort von der Botschaft und rede mit den Leuten.

Dann hast du Gewissheit, ob die auf die Idee kommen und so etwas verlangen.

Anhand der Schreiben konnte ich jedenfalls nicht herauslesen, dass die ABH Zweifel an der ganzen Sache hat.
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Antwort #23 - 12.07.2012 um 11:38:03
 
Runenwolf schrieb am 12.07.2012 um 11:01:45:
Nimm doch einfach die Antwort der Botschaft, mach bei deiner ABH einen Termin aus, zeige ihnen die Antwort von der Botschaft und rede mit den Leuten.

Dann hast du Gewissheit, ob die auf die Idee kommen und so etwas verlangen.

Anhand der Schreiben konnte ich jedenfalls nicht herauslesen, dass die ABH Zweifel an der ganzen Sache hat.


Die Email, die ich heute vom Konsulat also AV bekomme. wird auch durch cc an ABH mitgesendet..

Ich habe eben eine 2. Mal von AV aus Saigon bekommen:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

ich habe Frau XXXX (<<-- von ABH gemeint) soeben informiert, dass eine Ausfertigung der Vaterschaftsanerkennung dem Antrag Ihrer Freundin beigefügt ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich  glaube, ich sollte erst warrten, wie die Frau  XXXX von ABH mit den Schreiben von AV reagiert. Gut finde ich, dass die deutschen Behörden jetzt Internet nutzen zu kommunizieren. 
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