Liebe Foren-User,
Ich habe da einige Sachen die ich in Erfahrung bringen möchte, bevor ich demnächst zur
ABH muss.
Vorher aber ein paar Eckpfeiler,damit ihr wisst worum es geht.
- Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Kind(geb.Mai ´11),weswegen er auch den Aufenthalt bekommen hat
- Wir haben im März ´12 geheiratet
- Im Dezember werden wir nochmal Eltern
- Sein Aufenthalt läuft jetzt zum 30.08 ab, Termin zur Verlängerung haben wir in 14 Tagen
- Er wurde bei Erteilung des Aufenthalts zum Integrationskurs mit Alpha verpflichtet, er hat 9 Monate gewartet bis im ein Platz gegeben wurde
Nun meine Fragen:
- Ändert sich eventuell der § des Aufenthalts, wegen Eheschließung?Ich meine bekommt er jetzt zwei §§ in den Aufenthalt und nicht nur § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3?
- Jetzt hätte mein Mann die Aussicht auf Arbeit mit gutem Netto Lohn, allerdings möchte der Chef dieser Arbeit meinen Mann nur anstellen bei Vollzeit,was heißt von 08:00- 17:00Uhr. Allerdings hat er 3x die Woche diesen Alpha Kurs von 8:30- 12:30 Uhr.
Können wir der
ABH mitteilen das es wichtiger und besser ist die Arbeitsstelle anzunehmen anstatt des Integrations+ Alphakurses? Oder würde er dadurch seinen Aufenthalt verlieren?
Mit freundlichen Grüßen
Jodi