Saxonicus schrieb am 11.07.2012 um 14:46:46:Wenn sie das unterläßt, ist Ärger vorprogrammiert, wie wir hier im Forum schon häufig erfahren konnten, weil dann (z.B. bei Passverlängerung oder Erneuerung) die ukrainische
AV nicht zuständig ist. Das kann mitunter sehr ärgerlich (und teuer) werden.
jain
man kann sich auch beim UA Konsulat zeitlich befirstet als in D lebend melden, dafür muss man sich nicht in UA abmelden.
Damit sieht sich das UA Konsulat auch wieder zuständig.
Natürlich kostet das was.
buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:Da du gerade Passverlängerung erwähnt hast, eine andere Frage. Hat dann die Frau überhaupt irgendwann einen Anspruch auf die Einbürgerung?
inwiefern?
eine Passverlängerung hat keine Auswirkung auf einen Anspruch auf eine Einbürgerung,
Ein Pass muss sogar verlängert werden, wenn er demächst ausläuft.
Viel interessanter ist der Aspekt der Namensänderung, wenn der Namen des Ehegatten angenommen wird.
Dafür muss der Inlandspass vor der Ausstellung eines neuen Reisepasses geändert werden, das geht nur in UA.
buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:Gelten da die gleiche Vorschriften wie für normale Ausländer, wie 8 Jahre gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensunterhaltssicherng?
nein
es gilt
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm, also man kann nach 3 Jahren eigebürgert werden.