Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter? (Gelesen: 13.118 mal)
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #15 - 09.07.2012 um 23:56:17
 
Ich hätte noch eine Frage zum Scheinehe.

Darf die Ausländerbehörde einfach nur so auch eine Sheinehe zumuten, auch wenn er mit der Frau einen gemeinsamen Kind haben? Muss der Verdacht gut begründet sein, oder können diese bei jedem Ausländer ohne Grund machen?

Gibt es dazu überhaupt die gesetzliche Grundlagen, bzw. die Vorschriften?

Denn man muss ja auf alles vorbereitet und gut informiert sein.

Vielen Dank im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #16 - 10.07.2012 um 00:02:22
 
buka09 schrieb am 09.07.2012 um 23:56:17:
Sheinehe zumuten, auch wenn er mit der Frau einen gemeinsamen Kind haben?

Ein gemeinsames Kind ist das beste Argument gegen eine Scheinehe
... da würde ich keinen Teuefel an die Wand malen
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #17 - 10.07.2012 um 00:02:45
 
Bei einem gemeinsamen Kind scheidet der Scheineheverdacht aus.

Auch sonst wird entsteht ein solcher Verdacht nur dann, wenn es Unstimmigkeiten gibt (z.B. beide haben sich über das Internet kennengelernt, kaum geshen/Zeit miteinander verbracht, ein gewisser Altersunterschied).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #18 - 10.07.2012 um 00:07:07
 
Ohh danke sehr, innerhalb von 6 Minuten 2 Antworten Smiley

Vielen Dank, Ihr seit echt Klasse, warum kannte ich früher das Forum nur nicht..

Aber das mit Scheinehe, könnte man irgendwas rechtliches dazu finden, so wie schwarz auf Weiß, dass so und so unter solcher Kriterien der Verdacht als unbegründet gilt? Oder ist es alleine im Ermessen der Behörde?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #19 - 10.07.2012 um 00:56:42
 
buka09 schrieb am 10.07.2012 um 00:07:07:
Aber das mit Scheinehe, könnte man irgendwas rechtliches dazu finden, so wie schwarz auf Weiß, dass so und so unter solcher Kriterien der Verdacht als unbegründet gilt? Oder ist es alleine im Ermessen der Behörde? 

Guckst Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #20 - 10.07.2012 um 21:38:47
 
Also Altersunterschied hat er mit der Frau 8 Jahre, die Frau ist älter, spielt es dann überhaupt eine Rolle? Zudem hat er die Frau vor 2 Jahren kennen gelernt und das Kind ist 1 Jahr alt. Wären das die Anhaltspunkte für die Scheinehe? Die beiden kommen wirklich super klar miteinander und die Frau wollte eigetnlich gar nicht nach Deutschland kommen, da es ein fremdes Land mit der eigener Kultur ist. Sie kommt nur wegen dem Mann hierher.

Steht eigentlich der Frau nicht sowieso ein uneingeschränktes Nachzugsrecht als Sorgeberechtigte zu dem Kind zu? denn das Kind ist ja das "minderjährige Kind eines Deutschen" auch wenn es die ukrainische Staatsangehörigkeit hat, ist ja nicht maßgebend.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #21 - 10.07.2012 um 21:48:05
 
Du machst dir zu viele Sorgen..bei einem gemeinsamen Kind gibt es keinen Scheineheverdacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #22 - 10.07.2012 um 22:06:53
 
Gut, danke erstmal für die Unterstützung, hoffe, dass da keine Probleme geben wird. Sonst werde ich euch hier berichten und wie immer auf eure Hilfe angewiesen sein Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #23 - 10.07.2012 um 22:25:43
 
Vielleicht gehört nicht ganz zum Thema, aber um das Neuaufmachen des Topics zu verhindern, stelle ich am besten hier die Frage:

Habe hier in den FAQs gefunden http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#36

Ist es tatsächlich so, dass der Bezug von AGII der Ehegatten ein Ausweisungsgrund ist? zumindest habe ich es so verstanden. Und bekommt man kein Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren als Ehegatte des Deutschen nur weil man von AGII abhängig ist?

Oder verstehe ich das ganze falsch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #24 - 10.07.2012 um 23:01:38
 
buka09 schrieb am 10.07.2012 um 22:25:43:
Ist es tatsächlich so, dass der Bezug von AGII der Ehegatten ein Ausweisungsgrund ist?

Definitiv nicht, wenn es sich dabei um den Ehegatten eines Deutschen handelt.

Die Ausweisung ist generell eher was für Straftäter, auch bei zwei ausländischen Ehegatten würde man nur die AE nicht verlängern und zur Ausreise auffordern

buka09 schrieb am 10.07.2012 um 22:25:43:
nd bekommt man kein Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren als Ehegatte des Deutschen nur weil man von AGII abhängig ist?

Das ist in der Regel richtig, für eine NE muss der LU gesichert sein.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung [BVerwG 1 C 12.10] wäre folgende Ausnahme möglich :
Zitat:
1. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist neben der Erfüllung der dort genannten speziellen Voraussetzungen auch erforderlich, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt ist.

2. Ist der Ausländer nur deshalb auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen, weil er mit seinen deutschen Familienangehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, könnte er aber mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken, so ist bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zu machen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #25 - 11.07.2012 um 12:25:00
 
Ok, danke für solch ausführlichen Antwort.

Was ist eigentlich mit der Eheanmeldung. Er hat vor 3 Moanten geheiratet in der Ukraine, nur bis jetzt hier in Deustchland das nicht angemeldet. Spielt es überhaupt denn irgendwelche Rolle? Denn die Frau muss sowiese den Nachweis über die Ehe in der Ukraine in der deutschen Botschaft übersetzt abgeben. Für das Heiraten in der Ukraine hat er in Deustchland Ehefähigkeitszeugnis beantragt, bedeutet das automatisch, dass man verheiratet ist?

Hat es überhaupt irgendwelche Folgen für AGII und ABH wenn man das hier anmeldet, die Frau dann aber noch in der Ukraine ist? Oder sollte man das erst anmelden wenn die Frau hierher kommt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #26 - 11.07.2012 um 14:29:01
 
buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Spielt es überhaupt denn irgendwelche Rolle?

ggf. für die Statistik.
Solange sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist in D, nutzt das auch nicht.

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Ehefähigkeitszeugnis beantragt, bedeutet das automatisch, dass man verheiratet ist?

nein

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Hat es überhaupt irgendwelche Folgen für AGII und ABH wenn man das hier anmeldet, die Frau dann aber noch in der Ukraine ist?

IMHO nein (ohne Gewähr)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #27 - 11.07.2012 um 14:46:46
 
buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Hat es überhaupt irgendwelche Folgen für AGII und ABH wenn man das hier anmeldet, die Frau dann aber noch in der Ukraine ist? 

Vor allen sollte sie es keinesfalls versäumen, sich vor ihrer Übersiedlung nach Deutschland dort abzumelden.

Wenn sie das unterläßt, ist Ärger vorprogrammiert, wie wir hier im Forum schon häufig erfahren konnten, weil dann (z.B. bei Passverlängerung oder Erneuerung) die ukrainische AV nicht zuständig ist. Das kann mitunter sehr ärgerlich (und teuer) werden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
buka09
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #28 - 11.07.2012 um 15:06:04
 
Danke für diesen wertvollen Tipp.

Da du gerade Passverlängerung erwähnt hast, eine andere Frage. Hat dann die Frau überhaupt irgendwann einen Anspruch auf die Einbürgerung? Gelten da die gleiche Vorschriften wie für normale Ausländer, wie 8 Jahre gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensunterhaltssicherng? Oder hat die Frau keinen Recht auf die Einbürgerung, sondern lediglich auf ein Niederlassungserlaubnis?

Gilt die gleiche Frage auch für das Kind eines Deutschen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit.

Danke im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Antwort #29 - 11.07.2012 um 16:20:08
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2012 um 14:46:46:
Wenn sie das unterläßt, ist Ärger vorprogrammiert, wie wir hier im Forum schon häufig erfahren konnten, weil dann (z.B. bei Passverlängerung oder Erneuerung) die ukrainische AV nicht zuständig ist. Das kann mitunter sehr ärgerlich (und teuer) werden. 

jain
man kann sich auch beim UA Konsulat zeitlich befirstet als  in D lebend melden, dafür muss man sich nicht in UA abmelden.
Damit sieht sich das UA Konsulat auch wieder zuständig.
Natürlich kostet das was.

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:
Da du gerade Passverlängerung erwähnt hast, eine andere Frage. Hat dann die Frau überhaupt irgendwann einen Anspruch auf die Einbürgerung? 

inwiefern?
eine Passverlängerung hat keine Auswirkung auf einen Anspruch auf eine Einbürgerung,
Ein Pass muss sogar verlängert werden, wenn er demächst ausläuft.

Viel interessanter ist der Aspekt der Namensänderung, wenn der Namen des Ehegatten angenommen wird.
Dafür muss der Inlandspass vor der Ausstellung eines neuen Reisepasses geändert werden, das geht nur in UA.

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:
Gelten da die gleiche Vorschriften wie für normale Ausländer, wie 8 Jahre gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensunterhaltssicherng?

nein
es gilt http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
, also man kann nach 3 Jahren eigebürgert werden.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema