Hallo liebe Gemeinde,
bin neu hier und brauche eure Hilfe für einen bekannten von mir.
Folgende Situation:
Er ist gebürtiger Ukraine, ist aber eingebürgert und hat deutsche Staatsangehörigkeit. Hat in der Ukraine eine Frau kennengelernt und vor kurzem einen gemeinsamen Kind bekommen. Zum Zeitpunkt des Geburts des Kindes war er Ukrainer, seit 4 Monaten hat er die deutsche Staatsangehörigkeit und will natürlich die Familie hirher bringen.
Die Frau und Kind dürfen ja nach § 28
AufenthG hierher eingereist werden, auch wenn das Kind ukrainische Staatsangehörigkeit hat, ist er trotzdem das Kind eines Deutschen nach §28
AufenthG. Die Frau hat schon die Prüfung zur
A1 bestanden und Zertifikat bekommen, steht also nichts im Wege für den Familiennachzug.
Er bekommt AGII und macht derzeit die Umschulung.
Die Frau hat schon alle Papiere für die Abgabe für Visa vorbereitet.
Er hat erst geheiratet wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Geheiratet wurde es in der Ukraine, dazu hat er einen Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt für die ukrainische Justizbehörden vorgelegt.
So nun die Fragen:
1. Er hat die Ehe in Deutschland nicht gemeldet, da er denkt, dass erst nach Familieneinreise er das machen soll, ist das so richtig? Denn im Prinzip, spielt es eher keine Rolle wenn die Frau nicht nach BRD eingereist ist? Kann er Ärger mit dem Jobcenter wegen dieses bekommen? Muss er das unbedingt nachträglich noch machen?
2. Es gibt ja diese berühmte Ausschussfrist von 3 Monate, heißt dass die Familie kein AGII in den ersten 3 Monaten nach der Einreise bekommt?
3. Er kann auch keine größere Wohnung für die Familie nehmen, wenn die Frau noch nicht hier ist? Denn der Jobcenter wird das wohl verweigern?
Vielen Dank im Voraus.