Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wie geht es weiter (Gelesen: 4.428 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt
vergessen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Düsseldorf, Germany
Düsseldorf
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie geht es weiter
06.07.2012 um 23:59:37
 
Guten Tag

Ich habe mal wieder ein üaar  Fragen an das Team

1. Eine Person meldet der Ausländerbehörde eine Scheinehe nach einigen Wochen bekommt die Person von der Sachbearbeiterin ein Schreiben zugeschickt in dem steht die Akte wurde an die Staatsanwaltschaft zur uberprufung gesendet nun sind seit dem 4 Monate vergangen wie geht es weiter .
Wird überhaupt geprüft ob der Verdacht stimmt wird ein Aufenthalt in D weiter genehmigt .Erhält die Person darüber Kenntniss wie es weiter geht oder was passiert noch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #1 - 07.07.2012 um 00:33:58
 
vergessen schrieb am 06.07.2012 um 23:59:37:
wie geht es weiter .

das liegt alleine an den Behörden, hier ABH

vergessen schrieb am 06.07.2012 um 23:59:37:
Wird überhaupt geprüft ob der Verdacht stimmt wird ein Aufenthalt in D weiter genehmigt


auch hier: das liegt bei den Behörden

vergessen schrieb am 06.07.2012 um 23:59:37:
Erhält die Person darüber Kenntniss wie es weiter geht 


warum sollte sie?
diese Person ist doch nicht beteiligt.
oder doch?

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #2 - 07.07.2012 um 06:38:08
 
Über die aufenthaltsrechtlichen Massnahmen (Nichtverlängerung der AE) wirst Du in keinem Fall informiert werden.

Was das angestoßene Ermittlungsverfahren betrifft, so sieht §171 StPO vor, dass im Falle der Einstellung der Anzeigeerstatter informiert wird. Allerdings hast Du keine Strafanzeige direkt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt, sondern nur die ABH kontaktiert. Von daher weiß ich nicht, ob Du eine entsprechende Information erhalten wirst. Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, wirst Du nicht explizit informiert, eventuell als Zeuge/Zeugin vorgeladen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vergessen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Düsseldorf, Germany
Düsseldorf
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #3 - 07.07.2012 um 09:24:24
 
Guten Morgen
Die ABH weiß seit Monaten darüber Bescheid und sieht zu wie der Ehemann zugrunde gerichtet wird ich bin daher sehr an dem Thema beteiligt da der Ehemann seit 10 Jahren der feste Partner meiner Mutter ist und beide darunter leiden müssen das diese Ehe auf einem muss geschlossen worden ist .
Wie würdet Ihr das finden wenn jedesmal bei der ABH gesagt werden muss die Ehe besteht obwohl alles eine Lüge ist.
Wie kann die ABH einfach so etwas übergehen und nicht selber merken das hier etwas nicht stimmt die beiden erleben seit fast 2 Jahren die Hölle und warten darauf das die ABH nicht mehr verlängert damit die Frau wieder geht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #4 - 07.07.2012 um 10:12:20
 
vergessen schrieb am 07.07.2012 um 09:24:24:
meiner Mutter


es geht demnach um Deine Mutter, die du "ausgewiesen" haben willst?

es idt ganz einfach: vor der FZF kann die ABH mehr machen indem sie die Zustimmung zur FZF und dann ggf, die AE verweigert.

Wenn man aber eine AE §28 bereits hat und für das Bestehen der ehelichen LG unterschreibt, muss sie viel vorsichtiger aggieren.

Hat die ABH die AE nach deiner Anzeige schon mal  verlängert?

edit:
vergessen schrieb am 07.07.2012 um 09:24:24:
der Ehemann seit 10 Jahren der feste Partner meiner Mutter ist 

hmm ... Deine Mutter ist wohl doch nicht die Ehefrau, um die es geht?
Nun, das AufenthG ist nicht dafür gedacht, um eine Nebnbuhlerin, die auch noch die Ehefrau ist, loszuwerden.
Die ABH wird das prüfen ... aber wenn der Ehemann immer brav unterschreibt, dass die eheliche LG besteht, wirst du schon das Gegenteil beweisen müssen. Und wie willst du das tun?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lausi
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 120

Oberlausitz, Russia
Oberlausitz
Russia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #5 - 07.07.2012 um 14:09:34
 
erne schrieb am 07.07.2012 um 10:12:20:
... aber wenn der Ehemann immer brav unterschreibt, dass die eheliche LG besteht...

Und solange er das macht, wird sich die Situation wohl auch nicht ändern.
Wenn er so darunter leidet, sollte er sich trennen.
Zum Seitenanfang
  

Habet sapere aude, incipe!
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #6 - 07.07.2012 um 22:57:16
 
vergessen schrieb am 07.07.2012 um 09:24:24:
Guten Morgen
Die ABH weiß seit Monaten darüber Bescheid und sieht zu wie der Ehemann zugrunde gerichtet wird ich bin daher sehr an dem Thema beteiligt da der Ehemann seit 10 Jahren der feste Partner meiner Mutter ist und beide darunter leiden müssen das diese Ehe auf einem muss geschlossen worden ist .
Wie würdet Ihr das finden wenn jedesmal bei der ABH gesagt werden muss die Ehe besteht obwohl alles eine Lüge ist.
Wie kann die ABH einfach so etwas übergehen und nicht selber merken das hier etwas nicht stimmt die beiden erleben seit fast 2 Jahren die Hölle und warten darauf das die ABH nicht mehr verlängert damit die Frau wieder geht.



Mal ein grundsätzlicher Hinweis: Die ABH ist (zum Glück) keine Gedankenpolizei. Geprüft wird nur anhand konkreter Fakten, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt, und das ist anscheinend der Fall. Darüber hinaus lese ich in einem Deiner älteren Beiträge, die beiden haben sogar ein gemeinsames Kind, was wiederum ein starkes zusätzliches Indiz gegen eine Scheinehe ist.

Ob er sie oder sie ihn wirklich liebt, ist rechtlich irrelevant. Ob es noch irgendwelche Freunde oder Freundinnen gibt, mit denen er oder sie fremdgeht, ebenso - das gehört alles zur Privatsphäre der beiden und geht die ABH gar nichts an. Und das ist auch gut so.

Ich denke, er wird sich schon selbst entscheiden müssen - die ABH wird das "Problem" nicht für ihn "lösen".






Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vergessen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Düsseldorf, Germany
Düsseldorf
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #7 - 07.07.2012 um 23:13:03
 
erne schrieb am 07.07.2012 um 10:12:20:
hmm ... Deine Mutter ist wohl doch nicht die Ehefrau, um die es geht?Nun, das AufenthG ist nicht dafür gedacht, um eine Nebnbuhlerin, die auch noch die Ehefrau ist, loszuwerden.Die ABH wird das prüfen ... aber wenn der Ehemann immer brav unterschreibt, dass die eheliche LG besteht, wirst du schon das Gegenteil beweisen müssen. Und wie willst du das tun?



Hallo
Meine Mutter ist keine Nebenbuhlerin um das klar zustellen sondern die feste Partnerin  von Ihm,

Weiterhin tauchte vor 18 Monaten diese Frau auf ein Asyl verfahren ging nach hinten los also wurde Er aufgefordert diese Frau zu Heiraten damit Sie einen Aufenthaltsstatus erhält..
Und wie soll ich das beweisen ======????????????
Denkt keier mal darpber nach was man anderen Menschen überhaupt antut Die ABH kennt doch den zustand und es kann mir keiner Erzählen das jemand nicht merkt wenn einer Lügt.
Wo sind den hier die Experten die eine Ausbildung als ABH gemacht haben vieleicht sollte man ja selber mal die Ämter pberprofen lassen ob da etwas nicht in Ordung ist sonst wprde so etwas nicht passieren.
Als gebt mir einen Rat wie ich es beweisen kann ,Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #8 - 08.07.2012 um 09:42:12
 
vergessen schrieb am 07.07.2012 um 23:13:03:
also wurde Er aufgefordert diese Frau zu Heiraten

Wie "aufgefordert"? Wurde bzw. wird er denn genötigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vergessen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Düsseldorf, Germany
Düsseldorf
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #9 - 08.07.2012 um 10:43:44
 
Alacrity schrieb am 08.07.2012 um 09:42:12:
Wie "aufgefordert"? Wurde bzw. wird er denn genötigt?


Guten Tag
Erst einmal zur klärung die Tochter von Ihm ist 19 Jahre alt stammt aus einer Imanehe 1993 Er selber kam ende 1993 nach Deutschland ein Kontakt zwischen den Parteien gab es die ganzen Jahre nie den damal schon wollte er nicht diese Beziehung 1996 heiratete er eine Deutsche 2003 reichte diese die Scheidung ein er lernete meine Mutter kennen seit dem sind die leben auch zusammen . 2008 zog meine mutter ud er in eine andere stadt lebten in einer gemeinsammen wohnung auf einmal verschwand er .tauchte wieder auf kurze zeit später war dann auf einmal die tochter da die meistens bei der tante lebte nur wenn die abh kontrolle machte war er dort.
einige monate später war die frau da mit der ja keinen kontakt hatte nur wenn die geld brauchten schickte er dieses in die heimat sie lebte in einem asylheim nachdem dieses verfahren nicht durchging gegang die hölle für ihn und meiner mutter wir sahen jeden tag mehr wie er kaputt ging eines morgens verlies er die wohnung meiner mutter ging zum standesamt und heiratet diese frau kam wieder nach einer stunde und sagte verzeih mir ich muste das tun sonst lassen die mich nicht in ruhe wir musten dann miterleben wie er nachts im auto schlief wie er nieder gemacht wurde von ihr und tochter wie man ihn geschlagen hat .
seit dem läuft das so die ganze zeit jeden tag ist er mit meiner mutter zusammen und sagt immer wieder die gehen von alleine warte noch ein bisschen wenn meine mutter dann sagt bitte geh zur abh und mede das alles sehen wir dann die angst in seinen augen jeden abend ruft er dann an und sagt ich muss jetzt dahin zu dennen wegen der abh macht dir keine sorgen und denke daran das ist ein muss aber mein herz ist bei euch.
nun müssen wir zusehen wie er immer mehr abmagert und krank wird .
und nun erzählt Ihr mir das ist normal .ich selber 31 jahre alt und kenne ihn sehr gut er war nicht so wie heute man hat ihn kaputt gemacht .
Er besitzt nochnicht einmal anständige sachen mehr weil kein geld da ist das einzige was es an gute sachen gibt von socken bis unterhose hängt bei meiner mutter im kleider schrank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #10 - 08.07.2012 um 11:48:54
 
Bei Verwendung von Satzzeichen, sowie der Groß- und Kleinschreibung wäre Dein Beitrag wesentlich besser lesbar und verständlicher.

Die Person, über welche Du berichtest. wäre sicher gut beraten, wenn sie selbst Ordnung in Ihre Verhältnisse bringen würde und der ABH die tatsächliche Lebenssituation klar darlegen würde.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #11 - 08.07.2012 um 11:51:52
 
vergessen schrieb am 07.07.2012 um 23:13:03:
also wurde Er aufgefordert diese Frau zu Heiraten damit Sie einen Aufenthaltsstatus erhält..

wer hat ihn aufgefordert und warum hat er dem nachgegeben?
Wenn es seine freie Entscheidung war, was will jemand anderes dagegen machen.
Nebenbei: verhält es sich so, wie du sagst, hat er sich strafbar gemacht:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
(2) 2.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #12 - 09.07.2012 um 14:28:10
 
erne schrieb am 08.07.2012 um 11:51:52:
wer hat ihn aufgefordert und warum hat er dem nachgegeben?
Wenn es seine freie Entscheidung war, was will jemand anderes dagegen machen.
Nebenbei: verhält es sich so, wie du sagst, hat er sich strafbar gemacht:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
(2) 2.



Sehe ich nicht so. So wie ich die (etwas schwer lesbare) Schilderung verstehe, besteht ja wohl eine eheliche Lebensgemeinschaft:

Zitat:
jeden abend ruft er dann an und sagt ich muss jetzt dahin zu dennen wegen der abh macht dir keine sorgen und denke daran das ist ein muss aber mein herz ist bei euch.


Also wurde die AE zu Recht erteilt und verlängert.

Auch für eine "Zwangsehe" sehe ich keine Anhaltspunkte. Drohung für Leib und Leben? Nötigung? Fehlanzeige. Hier steht nur:

Zitat:
ich muste das tun sonst lassen die mich nicht in ruhe


Ich weiß, ich spiele hier den Advocatus Diaboli - aber so stellt sich die Geschichte nun mal aus rechtlicher Sicht dar.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #13 - 09.07.2012 um 15:35:38
 
Eduard schrieb am 09.07.2012 um 14:28:10:
So wie ich die (etwas schwer lesbare) Schilderung verstehe, besteht ja wohl eine eheliche Lebensgemeinschaft:

ich gebe zu, ich habe den unlesbaren Buchstabensalat nicht weiter analysiert.
Also: entweder es besteht eheliche LG und da ist dann nichts zu machen.
oder es greift der §95.

Beides dürfte dem TS nicht schmecken.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie geht es weiter
Antwort #14 - 09.07.2012 um 18:37:42
 
Ich sehe das in diesem Fall genauso wie
Eduard das in seinen letzten beiden Beiträgen
geschrieben hat.

Solange der Betroffene nicht an der Darlegung der
Tatsachen mitwirkt, sehe ich auch keinen erfolgsversprechenden Ansatz, hier was zu ändern.

Nach Erteilung der AE ist die ABH in der Beweispflicht,
und der wird das genauso unmöglich sein, wie Du
das hier schreibst

vergessen schrieb am 07.07.2012 um 23:13:03:
Und wie soll ich das beweisen ======????????????


Ich möchte auch hier Eduard noch mal zitieren:

Eduard schrieb am 07.07.2012 um 22:57:16:
Mal ein grundsätzlicher Hinweis: Die ABH ist (zum Glück) keine Gedankenpolizei.


Würde die ABH jedem Hinweis auf eine Scheinehe
so nachgehen, wie Du Dir das wünschst, hätten
wir schnell einen Generalverdacht. Und das darf
nicht sein! Solange der Betroffene nicht bei der
Auflösung mitwirkt, ist die Ehe unter dem Schutz
von Art. 6 GG. Und das ist auch gut so !!

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema