Hallo an alle,
weil es mit zwei Nationalitäten und drei Ländern alles so kompliziert aussieht, wissen wir nicht, wo wir überhaupt anfangen sollen, und hoffen, dass Ihr uns helfen könnt. Wir hätten mehrere Fragen, aber hier erstmal die Situation:
Ich bin Russin, wohne derzeit in D. (AE nach § 16 Abs. 4), und er ist Franzose, promoviert in wenigen Monaten in Frankreich und bekommt dann höchstwahrscheinlich eine Postdoc-Stelle in D. Wir sind seit 3 Jahren zusammen und wollen uns jetzt heiraten und zusammen in D. leben. Und da es bei mir mit der Job-Suche nicht sehr gut geht und meine
AE zeitlich begrenzt ist, möchten wir das mit der Heirat möglichst bald tun, also ohne dass ich erstmal ausreisen und dann zur Hochzeit wieder ein Visum beantragen muss. Allerdings hätten wir dann wenig Zeit, um alles so schnell zu planen (also alles schön machen, Familie und Freunde aus den beiden – und mehr – Ländern zur Feier "sammeln" usw.). Deshalb haben wir daran gedacht, erstmal irgendeine andere Art der Lebenspartnerschaft zu schließen (wenn es möglich ist), die mir einfach die Möglichkeit geben würde, mit meinem Freund in D. zu bleiben und nach einer Arbeit zu suchen, und schon später Zivilehe registrieren und erst dann feiern. Ok, soweit mit der Einleitung
– hier sind unsere Fragen:
- Wenn wir den französischen Zivilen Solidaritätspark (pacte civil de solidarité, PACS) nutzen, wird das in D. anerkannt? Wenn nicht: Gibt’s in D. was Ähnliches? (wir können es nämlich nicht verstehen, ob NUR gleichgeschlechtliche Paaren eine "eingetragene Partnerschaft" in D. schließen können? Oder gibt’s noch was?)
- Bei einer solchen Lebenspartnerschaft, könnte ich genauso wie bei der Zivilehe einen
AT beantragen bzw. würde es mehr rechtliche Begrenzungen bezüglich meines weiteren Aufenthalt (insbesondere Arbeit) in D/EU geben?
- Falls wir uns doch entscheiden, das alles in D. zu machen, können wir überhaupt so einfach eine Ehe (bzw. andere Art der Partnerschaft) in D. schließen, wenn wir beide Ausländer sind? Gibt's dazu zusätzliche Voraussetzungen?
- Welche auch immer Art der Lebenspartnerschaft es sein wird: soll ich
AT in Frankreich beantragen (und würde ich damit freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben?) oder doch in D.? Wir haben doch vor, in D. zu leben – fürs Erste jedenfalls.
Sorry für so viel Text, ich wollte einfach die Situation möglichst detailliert darstellen.
Wir freuen uns über Eure Hinweise und sind dafür sehr dankbar!