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AE nach Paragraphen 28 und 78a (Gelesen: 1.960 mal)
Sternchen81
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05.07.2012 um 22:40:06
 
Hallo liebes Team,

Die Abh hat einen Fehler in der bestellten AE gemacht, diese wieder zurück genommen wurde, eine neue wurde bestellt und ich habe eine vorläufige auf dem pass Gemäß o.g. Paragraphen.

Der Abhler meint, ich darf mit dieser AE nicht D. verlassen, bis die neue AE kommt.

Stimmt das?

MfG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.07.2012 um 22:56:58
 
Nein, du darfst auch mit einer AE als Klebeetikett das Land verlassen. Solange du innerhalb der Gültigkeit wieder einreist ist alles im grünen Bereich.
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Sternchen81
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Antwort #2 - 05.07.2012 um 23:02:34
 
Es steht aber drin: Ausnahmefall.

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.07.2012 um 23:06:26
 
Ja, da es mittlerweile den eAT gibt, dürfen Klebeetikett-AEs nur noch im Ausnahmefall ausgestellt werden.

In §78a AufenthG steht auch:

Auf dem Vordruckmuster ist kenntlich zu machen, dass es sich um eine Ausstellung im Ausnahmefall handelt.
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Sternchen81
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Antwort #4 - 06.07.2012 um 21:30:54
 
Ja, aber diese AE ist nur 3 Monate gültig. Ist es vielleicht der Grund, weshalb D. Nicht verlassen darf?
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Antwort #5 - 06.07.2012 um 21:43:37
 
Sternchen81 schrieb am 06.07.2012 um 21:30:54:
Ja, aber diese AE ist nur 3 Monate gültig. Ist es vielleicht der Grund, weshalb D. Nicht verlassen darf?

nein, mit AE §28 darfst du D immer verlassen und solange die AE gütlig ist, immer wieder einreisen.
(und das ändert sich nicht, auch wenn du noch 10 mal fragst)

Sternchen81 schrieb am 05.07.2012 um 22:40:06:
Der Abhler meint, ich darf mit dieser AE nicht D. verlassen, bis die neue AE kommt.


warum der ABHler dir diesen Unsinn erzählt hat, wird hier niemand beantworten können (höchstens spekulieren)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.07.2012 um 21:47:08
 
Sternchen81 schrieb am 06.07.2012 um 21:30:54:
Ja, aber diese AE ist nur 3 Monate gültig.

Weil deine "richtige" AE jetzt in Bearbeitung ist. Diese AE hat mir dir ja nur gegeben, damit dein Aufenthalt hierzulande weiterhin legal ist.

Sternchen81 schrieb am 06.07.2012 um 21:30:54:
Ist es vielleicht der Grund, weshalb D. Nicht verlassen darf? 

Du darfst D verlassen.
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