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vorbereitender Spachkurs fürs Studium (Gelesen: 4.036 mal)
Themen Beschreibung: Verflichtungserkäsrung, Spachkurs und anchließendes Studium in DE
Nubilo
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.07.2012 um 15:25:21
 


Hallo ihr lieben,

ich möchte heute einmal eure Hilfe bei einem schwierigen und schwer durchschaubaren, da von öffentlicher Hand angeboten, Thema in anspruch nehmen.

Ich habe während meines Auslandssemesters eine junge Dame zu lieben und schätzen gelernt und möchte nun das sie zu mir nach DE kommt. Heirat etc. ist zur Zeit keine wirkliche Alternative und ich bitte auch hier nicht weiter drauf einzugehen.

Unser Ziel ist es, dass die junge Dame ein Jahr hier ein Sprachstudium z.B. an der VHS macht und dann sich an der Uni für einen Masterplatz einschreibt.

Welches Visum kommt hierfür in Betracht? Die junge Dame kommt aus Russland, hat leider keine deutschen Verwandten oder Vorfahren, aber bereits ein Diplome an einer Russischen Universität erhalten.

Die Bewerbungsfristen für englischsprachige Studiengänge für dieses Jahr sind leider schon abgelaufen. Daher kommt nur ein Studium im kommenden WS 13/14 in Betracht.

Bitte lasst mich wissen ob das geplannte Vorgehen durchführbar ist und welche Feinheiten hier zu beachten sind.

Ich habe nähmlich gelesen, dass ein Sprachvisum nicht in ein Studentenvisum gewandelt werden kann.

Desweiteren braucht die junge Dame ja für den Aufenthalt eine Verpflichtungserklärung oder ca. 8000 € auf einem Speerkonto. Wenn nun mein Vater (da ich student bin) diese Verpflichtungserklärung unterschreibt, kann ihr dadurch auf nachfrage warum den mein Vater dies getan hat die Behörde das Visum untersagen? Also weil sie meine Freundin ist?

Vielen Dank für die Hilfe,

MFG

Nubilo
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.07.2012 um 16:13:34
 
das sieht alles nicht günstig aus, weil die Behörden wohl (zurecht) annehmen werden, dass die junge Dame überhaupt nicht ernsthaft in Deutschland studieren will (sondern rein private Gründe für den Aufenthalt vorliegen, welche aber nicht zu einem Aufenthaltsrecht führen).

Bei einer ernsthaften Studienabsicht wäre ein studienvorbereitender Sprachkurs möglich, im Anschluss dann ein Studium. Das muss aber irgendwie in die Biographie passen (Alter, Vorausbildung), sinnvollerweise nicht örtlich gebunden sein (es geht ja schließlich um ein Studium!) und sie müsste natürlich schon brauchbare Deutschkenntnisse haben, wenn sie auf Deutsch studieren wollte.
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Märchenprinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.07.2012 um 19:52:44
 
Ganz unrealistisch ist es nicht. Ich kenne viele Leute die mit der gleichen Konstallation (insb. aus RUS) die durchaus ein Visum für einen Studienvorbereitenden Sprachkurs mit der Möglichkeit der anschließenden Studienbewerbung bekommen haben.

Im Visumverfahren wird von der AV ein Motivationsschreiben verlangt. Es kommt wohl im Wesentlichen auf die Schlüssigkeit des dort vorgebrachten an.
1. Schritt wäre sie für einen Intensivsprachkurs bei einer einschlägigen anerkannten Sprachschule verbindlich anzumelden und ihn im Voraus zu bezahlen. Von dort bekommt man eine Bescheinigung zur Vorlage bei der AV.

Dann kommt es auf das Motivationsschreiben an, und insb. darauf für welchen Studiengang sie sich später zu bewerben beabsichtigt. Möglichst aufbauend auf den bereits erworbenen Abschluss. Das ist schon insoweit von Vorteil, als dass sie damit nachweisen kann, daß sie zumindest überhaupt persönlich geeignet ist, den Aufenthaltszweck zu erreichen. Dass der LU durch VE eines Dritten gesichert wird ist eigentlich unschädlich.
Wenn alles glaubhaft und schlüssig ist, und sie vernünftig erklären kann woher sie den VE-Geber kennt (dabei sogar ehrlich ist) und zusätzlich vllt. sogar schonmal mit Schengenvisum in Europa war und ordnungsgemäß zurückgekehrt ist, dann sind die Chancen für ein entspr. Visum gar nicht mal so schlecht.
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Rizzle
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Antwort #3 - 08.08.2012 um 16:27:12
 
Hallo.
Meine Situation ist die gleiche, jedoch ist meine Freundin Jamaikanerin.

Sie hat einen Abschluss an einer jamaikanischen Universität. Für das Wintersemester hatte sie sich bereits in Deutschland beworben, bekommt jedoch keinen Studienplatz dieses Semester, da uni-assist nach dem die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2012 abgelaufen war noch zusätzliche Dokumente angefordert hatte und die Unterlagen dadurch zu spät an die Universität weitergeleitet wurden.

Ich habe bei der Botschaft in Kingston nachgefragt, ob man für einen studienvorbereitenden Sprachkurs zwangsläufig einen positiven Bescheid der Universität benötigt um einen studienvorbereitenden Sprachkurs zu absolvieren oder ob die verbindliche Anmeldung zu einem Sprachkurs ausreicht.

Ich habe folgende Antwort erhalten: "zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss die Bestätigung der Sprachschule sowie die Bestätigung der Universität vorliegen".

Ist das korrekt? Ich meine von Fällen hier gelesen zu haben, die noch keinen festen Studienplatz an der Uni hatten, aber den studienvorbereitenden Sprachkurs trotzdem absolvieren können.

Vielen Dank für die Hilfe
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MaVal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.08.2012 um 10:34:13
 
Hallo,
ich ergänze den Thread mal, damit ich keinen neuen aufmachen muss, ich hoffe das ist OK:

wie sehen denn die Chancen aus, wenn die betreffende Dame noch ein 7jähriges Kind hätte, dieses mit nach D nehmen zu können? Voraussetzung wäre das der EX-Mann in RUS sein Sorgerecht abgibt, angenommen, das würde er machen: würde die Botschaft aber tendenziell sicher nicht, oder? Selbst wenn das Studium gut in die Biografie passen würde?
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Runenwolf
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Antwort #5 - 15.08.2012 um 10:40:41
 
MaVal schrieb am 15.08.2012 um 10:34:13:
wie sehen denn die Chancen aus, wenn die betreffende Dame noch ein 7jähriges Kind hätte, dieses mit nach D nehmen zu können? Voraussetzung wäre das der EX-Mann in RUS sein Sorgerecht abgibt, angenommen, das würde er machen: würde die Botschaft aber tendenziell sicher nicht, oder? Selbst wenn das Studium gut in die Biografie passen würde? 


Das alleinige Sorgerecht ist das eine, die Sicherstellung des LU das andere.
Das Problem wird sein, dass der Lebensunterhalt des Kindes sichergestellt sein muss und zwar ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, da es sich um den Zuzug eines Ausländers (Kind) zur ausländischen Mutter handelt.
Das alleinige Sorgerecht ist das eine, die Sicherstellung des LU das andere.
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MaVal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.08.2012 um 12:56:21
 
Der LU wäre durch mich gesichert, keine öffentlichen Mittel!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.08.2012 um 13:03:00
 
Kindernachzug aus Russland ist aufgrund der dortigen Gesetze bezüglich dem Sorgerecht etwas kompliziert - siehe diesen Thread.
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MaVal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 15.08.2012 um 18:55:37
 
Danke! Smiley
Frage erstmal benatwortet!
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Kaffekannecita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.08.2012 um 14:38:32
 
Ich habe hier die selbe Situation, mein Freund will Kommunikationswissenschaften in Deutschland studieren (am liebsten in Berlin). Er hat bereits 2 volle Studienjahre Kommunikation in seinem Heimatland studiert und möchte nun in Deutschland studieren. Auf anabin haben wir erfahren, dass durch seine Vorbildung er am Studienkolleg nicht teilnehmen muss, sich also direkt bei der Uni bewerben kann (bzw über uni assist).

Seine Sprachkenntnisse reichen noch nciht aus, er braucht ja auch mindestens B2.
Daher möchte er ab November einen Sprachkurs in Deutschland machen, das Visum wollen wir Ende des Monats beantragen.

Nun meine Frage:

Die Bewerbung über Uni-Assist, wann genau mache ich die? Muss die VOR Beantragung des Visums für den Sprachkurs erfolgen oder erst danach? In den Requisiten für das Visum für den Sprachkurs steht dazu nichts, selbstverständlich würden wir alles im Motivationsschreiben begründen, und noch eine schriftliche Email Konversation mit der Beratungsstelle der FU Berlin dazugeben, dass diese ihm bestätigen das er ohne Studienkolleg sich direkt an der Uni bewerben kann.

Wie ist das, wann muss die Bewerbung über uni assist erfolgen?
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