Ganz unrealistisch ist es nicht. Ich kenne viele Leute die mit der gleichen Konstallation (insb. aus RUS) die durchaus ein Visum für einen Studienvorbereitenden Sprachkurs mit der Möglichkeit der anschließenden Studienbewerbung bekommen haben.
Im Visumverfahren wird von der
AV ein Motivationsschreiben verlangt. Es kommt wohl im Wesentlichen auf die Schlüssigkeit des dort vorgebrachten an.
1. Schritt wäre sie für einen Intensivsprachkurs bei einer einschlägigen anerkannten Sprachschule verbindlich anzumelden und ihn im Voraus zu bezahlen. Von dort bekommt man eine Bescheinigung zur Vorlage bei der
AV.
Dann kommt es auf das Motivationsschreiben an, und insb. darauf für welchen Studiengang sie sich später zu bewerben beabsichtigt. Möglichst aufbauend auf den bereits erworbenen Abschluss. Das ist schon insoweit von Vorteil, als dass sie damit nachweisen kann, daß sie zumindest überhaupt persönlich geeignet ist, den Aufenthaltszweck zu erreichen. Dass der
LU durch
VE eines Dritten gesichert wird ist eigentlich unschädlich.
Wenn alles glaubhaft und schlüssig ist, und sie vernünftig erklären kann woher sie den VE-Geber kennt (dabei sogar ehrlich ist) und zusätzlich vllt. sogar schonmal mit Schengenvisum in Europa war und ordnungsgemäß zurückgekehrt ist, dann sind die Chancen für ein entspr. Visum gar nicht mal so schlecht.