Hallo, kurze Terminkorrektur. Wir haben natürlich nicht am SONNTAG den 14.10 einen Termin
sondern am Montag den 22.10.
'Gesagt' war falsch ausgedrückt. Ich hatte Emailkontakt mit unserem Sachbearbeiter.
Und natürlich werden wir den Antrag schriftlich stellen, dafür brauchen wir allerdings erst die Geburtsurkunde unseres Kindes und das wird dann am 22.10 stattfinden.
Die Aufenthaltserlaubnis (wenn sie uns denn einfach erteilt wird - ohne Klage) wird sicherlich erstmal für ein Jahr sein. Allerdings ist das meines Wissens unwichtig für die Krankenkasse, diese wird ja hoffentlich sowieso vom Arbeitsamt getragen, bis er eine Arbeit gefunden hat, bzw er muss ja auch diese 900 Stunden Integrationskurs im ersten Jahr machen. Wurde uns gesagt.
Dies sei Vorraussetzung für die weitere Gewährung der Aufenthaltserlaubnis, 'sagt' die AB.
Ja das ist wirklich immer so eine Sache mit was man gesagt bekommt und dann nach Hause geht und im Nachhinein denkt - wie jetzt - habe wieder nichts schriftlich.
Ging uns beim Sozialhilfeantrag so. Wir bekamen eine Ablehnung, aber ohne Widerspruchbelehrung. Bis ich gemerkt habe, dass dieses Schreiben nutzlos ist... Musste nochmal hin schreiben und sagen das ich ne gescheite Ablehnung brauche. Ist das denn die Möglichkeit?
Naja. Diese Fehler macht man auch nichtewig . Ich lerne grade wirklich die Lektion grundsätzlich immer alles schriftlich zu verlangen. Aber das dauert seine Zeit.