So. Es gibt Neuigkeiten.
Wir haben ende August vom Jobcenter endlich die Ablehnung auf Leistungen nach
SGB II erhalten. Mit dem Ablehnungsbescheid sind wir dann zum Sozialamt. Die Sachbearbeiterin wusste nicht Bescheid und hat ihre Chefin geholt. Diese erklärte uns dann, dass er ein Visum in seinem Reisepass hat und Personen mit einem Visum hätten generell keinen Anspruch auf Leistung.
Das es sich um ein Familienzusammenführungsvisum handelt spiele dabei keine Rolle.
Ich bat sie das nochmal zu überprüfen und und dann schriftlich Bescheid zu geben. Am 12.09. bekamen wir dann Eine Ablehnung - keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbich 12. Buch (SGB XII) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG).
Laut
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1305781895 sollte ich jetzt ja Widerspruch einlegen und dann vors Sozialgericht ziehen. Allerdings hat mein Partner, anders als der gewonnene Fall in them Thread, KEINE Arbeitserlaubnis.
Ein weiteres ungelöstes Thema wo ich nochmals um eure Hilfe bitte ist die Krankenversicherung.
Die Ausländerbehörde sagt klar, er wird keine Aufenthaltserlaubnis bekommen ohne Krankenversicherung (nicht Reisekrankenversicherung sondern gesetzliche)
Die gesetzliche Krankenversicherung allerdings sagt ganz klar, da wir nicht verheiratet sind und er nur ein 3 Monatsvisum hat werden sie ihn nicht versichern.
Ich bin der Meinung, dass laut § 28 (1) Satz 2 des Aufenthaltgesetzes meinem Partner die Aufenthaltserlaubnis (ab Geburt) zu erteilen ist - auch ohne Krankenversicherung denn §5 1 (sicherung des Lebensunterhaltes und dazu gehört die Krankenversicherung) ist in dem Fall außer Kraft gesetzt.
Dies habe ich so der Ausländerbehörde mitgeteilt, aber diese besteht auf eine Krankenversicherung - welche ich aber nicht abschließen kann, da diese ihn nicht versichern wollen.
Hilfe! Hat da irgendjemand eine Idee?
Noch hochschwanger, aber in wenigen Tagen sicher schon nicht mehr
Wintersonne