Ich mache mal einen Anfang - die Beratungen, die ihr erhalten habt, waren
IMHO nun auch nicht gerade doll
Na ja, kann ja noch werden, war ja erst der Auftakt ...
Also, wenn er eingereist ist, begebt Ihr Euch erst einmal zur Meldebehörde (Einwohnermneldeamt) und meldet ihn an (Vorlage des Passes mit dem gültigen Visum) -
Alsdann beantragt Ihr bei der
ABH die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Hinsichtlich von Sozialleistungen ist es in den ersten drei Monaten ab Einreise nicht eben einfach - ich verweise Dich dazu unbedingt auf
diesen thread
. (Blaues bitte anklicken!) - Folgt im Bedarfsfall unbedingt und unbeirrt der dort aufgezeigten Argumentationslinie - in letzter Zeit gab es danach immer wieder "Erfolgsmeldungen".
Hinsichtlich Sprachkurs ist zu sagen, dass Dein Partner Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs hat - ggf. wird er durch die
ABH aber (dennoch) auch noch zur Teilnahme verpflichtet.
Über die jeweiligen Sprachkurstträger MUSS die MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer - früher hießen die Migrationserstberatung) einen Überblick haben und auch einzelfallbezogen Unterstützung gewähren - das ist deren Job! - Wenn keine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist (insbesondere bei ALG- II - Bezug) kann beim Bundesamt für Migration eine Befreiuung von den Kurs- und Prüfungsgebühren beantragt werden (in der Regel wird diesen Anträgen entsprochen) - Dabei unterstützen der jeweilige Integrationskursträger bzw. wieder die MBE.
Ggf. ist es tatsächlich am sinnvollsten zunächst den Schwerpunkt auf die Teilnahme am Integrationskurs zu legen, weil das eine Investiotion in die Zukunft ist und eine wichtige Voraussetzung für alles Weitere. - Ggf. kann Dein Partner zunächst nebenbei arbeiten.
In manchen Städten ist es auch möglich, den I-Kurs als Abend- bzw. Wochenendkurs zu belegen, dann könnte er auch tagsüber länger arbeiten. - Müsste aber anhand der örtlichen Gegebenheiten konkret geprüft und abgewogen werden.
Als "Arbeit suchend" könnte er sich auf jeden Fall bei der Arvbeitsverwaltung registrieren lassen (auch schon vor eventuellem ALG- II- Bezug).
Krankenversicherung müsste als Familienversicherung über Dich möglich sein - GKV muss ihn aufnehmen, sobald er hier Wohnsitz genommen hat und gemeldet ist.
Ja, soweit fürs Erste ...
=schweitzer=